Selbsttests an Schulen


https://2020news.de/pcr-teststaebchen-partikel-wirken-wie-asbest-im-koerper/ meldete am 20.04.21: „PCR-Teststäbchen-Partikel können wie Asbest im Körper wirken“. Grund zur Besorgnis geben auch Meldungen aus der Slowakei (siehe https://seemorerocks.is/analysis-of-test-sticks-from-surface-testing-in-the-slovak-republic-confirmation-of-genocide/ - Anmerkung: Die dortige Analyse der an den Schulen verwendeten Teststäbchen von SD Biosensor aus Südkorea stützt die hier vorgetragenen Bedenken gegen dieses Produkt. Die Schlussfolgerung einer absichtlichen Schädigung teile ich ausdrücklich nicht, diese Vermutungen dürfen aber geäußert werden).

 

Inzwischen werden die Schulkinder zu einem Selbsttest genötigt. Einem besorgten Vater stellt sich die Frage, ob die Aussage für die PCR-Teststäbchen auf die nasalen Abstrichtupfer der Schnelltests, die auch in die Nase geschoben werden müssen, übertragbar ist. Nachdem ich die vorgedruckte Zustimmungserklärung handschriftlich um den Satz „Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für den Selbsttest keine gesundheitsschädlichen Materialien verwendet werden.“ ergänzt hatte, wurde meine Tochter von der Klassenlehrerin nach Hause geschickt.

Diese Handlung kann als Eingeständnis gewertet werden, dass gesundheitsschädlichen Materialien verwendet werden. Weder die Schulleitung noch das Kultusministerium war bisher in der Lage, zur Unbedenklichkeit eine Aussage zu machen.

Die Recherche zu den Produkten ergab folgenden Sachverhalt:

Die Selbsttests haben die Sonderzulassung BfArM 5640/S-025/21. Hersteller der Tests ist die SD BIOSENSOR, INC. aus Korea. Hersteller der Abstrichtupfer ist die Miraclean Technology Co., Ltd. aus Guangdong/China. Sie ist lt. https://german.alibaba.com/supplier_wc4BAAKy62bONnB2r0rCZ[I[HHks nach ISO9001, ISO14001 und ISO13485 zertifiziert, aber nicht nach der ISO-Norm 10993 (standards for evaluating the biocompatibility of medical devices to manage biological risk).

Die Sonderzulassung wurde für die MT Promedt Consulting GmbH erteilt und nur der Vertrieb läuft über die Roche Diagnostics GmbH, die wohl auch den größten Teil des Gewinns macht. Ein BWL-Professor erkennt hierin eine Risikoabwälzungsstrategie. Für die Sonderzulassung wird auf eine Konformitätsprüfung des Produkts mit Europäischem Recht verzichtet. Die Haftung übernimmt eine kleine No-Name-GmbH, die im Ernstfall kein Vermögen hätte, mit dem sie haften könnte. Die Koreaner verkaufen nach koreanischem Recht, die Chinesen nach chinesischem Recht und Roche ist nur der Verkäufer, der in seinen Verträgen alle Risiken auf den vermögenslosen Importeur abwälzt.  
 
Aber warum fährt der renommierte Roche-Konzern eine Risikoabwälzungsstrategie, wenn es gar kein Risiko gibt? Der Test selbst könnte nur das Risiko haben, dass er ein falsches Ergebnis anzeigt. Weil aber wohl sowieso nur für die Akten getestet wird, würde das niemandem auffallen. Hier hätte die Roche Diagnostics GmbH also keinerlei Anlass, der MT Promedt Consulting GmbH einen Teil der Marge für die Risikoübernahme zu überlassen. Das Risiko kann also nur in Bezug auf die chinesischen Abstrichtupfer bestehen.  
 
In den letzten 20 Jahren hat das Risikomanagement in der BWL stark an Bedeutung gewonnen. Man kann dem Roche-Konzern aus Basel als weltweit viertgrößtem Pharma-Konzern durchaus zutrauen, die Risiken zuverlässig zu bewerten und nicht grundlos auf Gewinnanteile zu verzichten. In der praktizierten Risikoabwälzungsstrategie erkennt man demnach ein klares Indiz, das gegen die Unbedenklichkeit der chinesischen Abstrichtupfer spricht.  

Die Kultusministerien gefährden also leichtfertig die Gesundheit unserer Kinder.

 

 

Am 08.06.21 informierte mich ein Vater über einen Elternbrief seiner Schule. Die Schulleitung verkündete stolz, dass sie 18 € für jeden Test bekommen würde, und dass dieses Geld den Kindern zu Gute käme. Auch bei den Kindern geht es also nur ums Geld. Dann werden eben auch gesundheitsschädliche Billigprodukte aus China eingesetzt, damit für die Schule genug Profit bleibt. Wenn schon die Masken gesundheitsschädlich sind (siehe Seite "Maske"), dann kommt es auf die Tests auch nicht mehr an!

 

 

Hier die verschickten e-mails zur Kenntnis:


Dienstag, 11. Mai 2021 17:15    an die Klassenlehrerin

Sehr geehrte Frau H.,

ich bitte um Mitteilung, welche Materialien (mit Angabe der Inhaltsstoffe) unseren Kindern in die Nasen gesteckt werden. Ich möchte Sie auf

https://evolvetoecology.org/2021/05/05/what-is-in-the-pcr-tests/  What is in the PCR tests?
 
Summarized:
•    Some swabs are dangerous for the nasal-throat mucosa. The glass-like fibers, hard and brittle, can scratch the mucous membrane and produce lesions. Bleeding is an expression of the invasiveness of the test.
•    Repeated tests with smears can cause chronic lesions. The release of fragments of brittle glass-like fibers can cause biological reactions such as granulomas and/or fibrosis of the tissue.
•    These reductions pose a risk to the health of infants and children. If the tests are necessary, Prof. Gatti says, small and mild smears must be carried out in children.

hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Müller


Mittwoch, 12. Mai 2021 07:13    an die Schulleitung
Die Nachricht an die Klassenlehrerin wurde dabei weitergeleitet


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Angabe des Herstellers der Teststäbchen und der genauen Produktbezeichnung.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Müller


Mittwoch, 12. Mai 2021 08:27     von der Schulleitung


Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

wie gewünscht lasse ich Ihnen hiermit Angaben zukommen:
SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test (REF 9901-NCOV-01G) von Roche

Sonderzulassung BfArM 5640/S-025/21 für die Patientenselbstanwendung mit separat geliefertem nasalen Abstrichtupfer des Herstellers Miraclean Technology (P/N 93050).

Mit freundlichen Grüßen

Schulleiterin


Mittwoch, 12. Mai 2021 11:51    an die Schulleitung
– Bisher keine Antwort
 
Sehr geehrte Frau S.,  
 
die Miraclean Technology Co., Ltd. aus Guangdong, China ist lt. https://german.alibaba.com/supplier_wc4BAAKy62bONnB2r0rCZ[I[HHks nach ISO9001, ISO14001 und ISO13485 zertifiziert, aber nicht nach der ISO-Norm 10993 (standards for evaluating the biocompatibility of medical devices to manage biological risk). Liegt Ihnen eine Information vor, dass der fragliche nasale Abstrichtupfer nach ISO 10993 geprüft wurde? Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Mikroplastik- oder Aluminiumteilchen, die sich beim Abstrich ablösen könnten, später eingeatmet werden und wie Asbestfasern in der Lunge wirken könnten. Die Prüfung der Biokompatibilität soll ausschließen, dass riskante Materialien enthalten sind.  
 
Frau H. teilte mir heute telefonisch mit, dass ich eine Liste der Inhaltsstoffe erhalten würde. Wird die noch nachgeliefert?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Werner Müller
 

Gesendet: Freitag, 14. Mai 2021 09:09    an das hessische Kultusministerium
        übriger e-mail-Verkehr war beigefügt
– Bisher keine Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Schulleitung der XY-Schule in … sieht sich nicht zu einer Aussage in der Lage, ob sich vom nasalen Abstrichtupfer des Herstellers Miraclean Technology (P/N 93050) Mikroplastik- oder Aluminiumpartikel lösen können, die dann durch die Nase eingeatmet würden und sich in der Lunge der Kinder wie Asbestpartikel verhalten könnten. Den entsprechenden e-mail-Verkehr finden Sie weiter unten.
 
Es ist mir klar, dass Sie die renomierte Experimentalphysikerin und Biomaterialforscherin Prof. Dr. Antonietta Gatti, einst wissenschaftliche Beraterin der EU-Kommission (https://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/scmp/documents/cv_gatti_en.pdf) die auf diese Möglichkeit hingewiesen hat, nun als Verschwörungstheoretikerin verunglimpfen wollen.  
 
Ich bitte Sie um Mitteilung, ob der fragliche nasale Abstrichtupfer nach ISO 10993 geprüft wurde. Die Schulen haben eine Garantenpflicht, unsere Kinder keinen Gesundheitsgefahren auszusetzen. Von den Corona-Viren gehen keine Gefahren für die Kinder aus, von den Maßnahmen der Regierung schon. Haben Sie bitte Verständnis, dass ich in altmodischer Weise die Gesundheit meiner 9jährigen Tochter schützen will und nicht meine eigene; ich bin 61 Jahre alt und damit angeblich Angehöriger einer Risikogruppe.
 
Sollten Sie die Unbedenklichkeit nicht garantieren können, so verlange ich die Aussetzung der Testpflicht sowie die Unterlassung aller Maßnahmen, die Eltern zur angeblich freiwilligen Gefährdung der Gesundheit ihrer Kinder zu nötigen.
 
Mit freundlichen Grüßen 
Prof. Dr. Werner Müller  


Montag, 17. Mai 2021 09:25     an die Schulleitung
 
Sehr geehrte Frau S.,   
 
ich möchte Ihren Kenntnisstand bezüglich der Selbsttests etwas aktualisieren.  
 
Nach der von Ihnen genannten Sonderzulassung BfArM 5640/S-025/21 ist der Hersteller der Tests die SD BIOSENSOR, INC. aus Korea. Die Sonderzulassung wurde für die MT Promedt Consulting GmbH erteilt und nur der Vertrieb läuft über die Roche Diagnostics GmbH, die wohl auch den größten Teil des Gewinns macht. Als BWL’ler erkenne ich hierin eine Risikoabwälzungsstrategie. Für die Sonderzulassung wird auf eine Konformitätsprüfung verzichtet. Die Haftung übernimmt eine kleine No-Name-GmbH, die im Ernstfall kein Vermögen hätte, mit dem sie haften könnte. Die Koreaner verkaufen nach koreanischem Recht und Roche ist nur der Verkäufer, der in seinen Verträgen alle Risiken auf den vermögenslosen Importeur abwälzt.  
 
Aber warum fährt der renommierte Roche-Konzern eine Risikoabwälzungsstrategie, wenn es gar kein Risiko gibt? Der Test selbst könnte nur das Risiko haben, dass er ein falsches Ergebnis anzeigt. Weil wohl sowieso nur für die Akten getestet wird, würde das niemandem auffallen. Hier hätte die Roche Diagnostics GmbH also keinerlei Anlass, der MT Promedt Consulting GmbH einen Teil der Marge für die Risikoübernahme zu überlassen. Das Risiko kann also nur in Bezug auf die chinesischen Abstrichtupfer bestehen.  
 
In den letzten 20 Jahren hat das Risikomanagement in der BWL stark an Bedeutung gewonnen. Ich traue dem Roche-Konzern aus Basel als weltweit viertgrößtem Pharma-Konzern durchaus zu, die Risiken zuverlässig zu bewerten und nicht grundlos auf Gewinnanteile zu verzichten. In der praktizierten Risikoabwälzungsstrategie erkenne ich demnach ein klares Indiz, das gegen die Unbedenklichkeit der chinesischen Abstrichtupfer spricht.  
 
Ich möchte festhalten, dass ich mit meiner Zustimmung zum Selbsttest die Voraussetzung für die Teilnahme meiner Tochter am Präsenzunterricht erfüllt habe. Der gemachte Vorbehalt war eine Selbstverständlichkeit. Meine Recherche hat gezeigt, dass mein Misstrauen nicht unbegründet war.  
Ich schlage vor, dass meine Tochter ab morgen am Präsenzunterricht teilnimmt und den Selbsttest per Speichelprobe erbringt, und bitte Sie hierzu um eine Aussage.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Werner Müller  


Montag, 17. Mai 2021 13:05    von der Schulleitung
 
Sehr geehrter Prof. Dr. Werner Müller,

die Ihnen vorliegende Einverständniserklärung zur Testung gilt für den angegebenen Test "SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test (REF 9901-NCOV-01G) von Roche"  (s. Angaben von mir in der Mail vom 12.05.2021).  Uns ist es als Schule nicht möglich einen Speichelprobentest zur Verfügung zu stellen bzw. einen Speichelprobentest, den Sie Ihrer Tochter mitgeben, durchzuführen.

Die Pflicht, den Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus zu erbringen oder die Schülerin bzw. den Schüler in der Schule unter Anleitung einen Antigen-Selbsttest vornehmen zu lassen und hierfür eine Einverständniserklärung abzugeben, obliegt Ihnen. Sie knüpft an deren Pflichten aufgrund der Schulpflicht an.

Unberührt bleibt dabei die Möglichkeit der schriftlichen Abmeldung von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung gemäß § 3 Abs. 4b) Corona-Einrichtungsschutzverordnung oder der Durchführung eines sogenannten "Bürgertests".

In der Anlage habe ich Ihnen noch einmal die Information "Elternbrief vom 12.04.2021" mit den entsprechenden Ausführungen zu den Selbsttest eingefügt.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mittwoch, 19. Mai 2021 10:01    an die Schulleitung


Sehr geehrte Frau S.,   
 
der Wortlaut der vorgedruckten Einwilligungserklärung lautet: „Ich bin mit der Durchführung kostenfreier Antigen-Selbsttests in meiner Schule bzw. der Schule meines Kindes im Schuljahr 2020/2021 einverstanden. Mir ist bekannt, dass die zu testende Person den Test eigenständig durchführt.“ Ein konkretes Produkt ist nicht genannt, weshalb hierzu auch keine konkrete Einwilligungserklärung abgegeben werden kann. Aus den Gesamtumständen dürfte klar sein, dass kein Elternteil sein Einverständnis erklären würde, sein Kind einem mit Asbestfasern vergleichbaren Risiko auszusetzen. Der von mir angefügte Zusatz war also nur eine Klarstellung eines konkludenten Erklärungsinhalts. Die Zurückweisung dieser Erklärung durch die Klassenlehrerin und die Schulleitung ist damit als Erklärung der Schule zu verstehen, dass ein solches Risiko bestehen kann.     
  
Mit freundlichen Grüßen   
Werner Müller   

 

 

Berliner HNO- Arzt Dr. Josef Thoma über nasale Tests       uncut-news.ch    Mai 7, 2021

https://uncutnews.ch/berliner-hno-arzt-dr-josef-thoma-ueber-nasale-tests/