Lidl Connect: Vorsicht Abzocke!

  

Wer hat es noch nicht gemacht? Man kann sein Telefon nicht finden, ruft von einem anderen Telefon an, hört es klingeln, nimmt nicht ab, legt das anrufende Telefon auf und glaubt, dass diese Aktion kostenlos war. Es ist schließlich keine Verbindung zu Stande gekommen. Diese Telefon-Suche kostete mich bei

  

Lidl Connect 28,08 €!


Am 27.10.16 habe ich auf die beschriebene Art mein Festnetz-Telefon gesucht. Am Morgen des 29.10.16 wunderte ich mich über eine automatische Ansage, dass mein Guthaben fast verbraucht sei, wo ich doch gerade 30 € aufgeladen hatte. Also reklamierte ich diesen Stand meines Guthabens und erhielt am 29.10.16 folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Müller,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail zur Rufnummer 49174???????
 
Nach Einsicht in unserer Datenbank, möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie am 27.10.2016 die Zielrufnummer ?????????? gewählt und 5 Stunden und 11 Minuten telefoniert haben.
 
Da Sie keine Sprachoption drin haben, wurde dies wie gewohnt mit 0,09 cent pro Minute berechnet. Die Gesamtkosten für dieses Gespräch waren allein 28,08 EUR.
 
Einen Fehler von unserer Seite können wir daher ausschließen.
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
????  ?????
LIDL Connect Kundenbetreuung“

Alle Einstellungen der Prepaid-Karte kamen aber von Lidl. Wie man die Sprachoption hineinbekommt, mit der nur Gespräche und keine Abzocke abgerechnet würde, bleibt das Geheimnis von Lidl. Am 02.11.16 (man hat auch noch Anderes zu tun) erwiderte ich:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss Ihrer Darstellung widersprechen.

Es handelt sich bei dieser Rufnummer um meinen Privatanschluss. Ich habe nur mein Telefon gesucht und den Anruf nicht angenommen. Auch wenn ich auf meinem Handy vielleicht nicht korrekt auf "beenden" gedrückt haben sollte (ohne Tasten ist die Bedienung schwieriger als früher) kann dieses angebliche Gespräch von Ihnen nicht berechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Werner Müller“

Darauf erhielt ich noch am 02.11.16 folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Müller,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rufnummer 49174???????.
 
Bedauerlicherweise wurde dieses Gespräch mit Ihrer SIM-Karte geführt und daher ist die Berechnung korrekt.
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
????  ?????
LIDL Connect Kundenbetreuung“ 

 

Man kann also nur alle Handynutzer vor Lidl- Prepaid-Karten warnen. Auf gar keinen Fall sollte eine automatische Aufladung eingerichtet werden; Lidl würde einem sonst das ganze Bankkonto samt Dispo plündern!

  

An dieser Stelle soll § 263 StGB zitiert werden:

 

§ 263 Betrug

 

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.“

  

Lidl hat mit der Unterdrückung der Information, dass man „ohne Sprachoption“ (die wohl jeder Kunde will aber Lidl nicht hat) nicht nur für Gespräche sondern auch für erfolglose Anrufe zahlt, einen Irrtum erzeugt. Das Ziel dürfte sein, millionenfach für Handy-Such-Anrufe je 9 Cent abzukassieren, die die Nutzer für kostenlos halten. Dass dieser Plan mit einer Fehlbedienung und Kosten von 28 Euro statt 9 Cent offensichtlich wurde, war nicht eingeplant.

Lidl betreibt das Geschäft gewerblich, handelt also i.S.v. Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig. Man hat auch nach Nr. 2 die Absicht, die Tat fortgesetzt zu begehen und große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, auch wenn es nur jeweils 9 Cent pro Handy-Suchanruf sind. Würden die Staatsanwaltschaften Wirtschaftsstraftaten konsequent verfolgen, müssten den Lidl-Managern also bis zu 10 Jahren Haft drohen!

 


 

Meine Seite wird noch immer so oft geklickt, dass sie auch ohne Suchmaschinen-optimierung (ist im kostenlosen Paket nicht enthalten) bei Google gut gefunden wird. Am 14.10.19 hatte ich bei der Eingabe "lidl abzocke" die Position 5 (von 522.000) der Trefferliste.