(die Präsidentin der Hochschule, an die ich vor über 24 Jahren zum Professor berufen wurde, hat mich wegen meiner Lockdown-kritischen Meinungsäußerungen mit Dienstanweisung vom 06.04.21 - Zugang am 08.04.21 - angewiesen alle Hinweise auf diese Hochschule von meiner Website zu entfernen. Als loyaler Beamter, der dienstlichen Anweisungen Folge leistet, komme ich dieser Anweisung natürlich nach.)

 

 

Menschenrechte in Rheinland-Pfalz – Beispiel 2: ein Maulkorb für Beamte?

 

Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat Jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Art. 10 Abs. 1 Satz 1 EMRK (Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung) sagt inhaltlich das gleiche. Im Frühling 2015 habe ich auf meiner Website http://prof-dr-mueller.jimdo.com/praxisprojekt/ eine kritische Anmerkung zu den auf der Website der Hochschule ????? angebotenen download-Dokumente gemacht. Mitte Oktober 2015 hat die Dekanin des Fachbereichs Wirtschaft hierauf mit „Entsetzen und Abscheu“ reagiert und mir „schmählichen Äußerungen“ sowie die Verbreitung falscher Behauptungen vorgeworfen. Gegen eine förmliche Missbilligung des Präsidenten habe ich Widerspruch eingelegt und darin die Richtigkeit meiner Aussagen bewiesen. (im Detail siehe unter „Dokumentation Maulkorb“). Während auf die grundlosen Anschuldigungen der Dekanin sofort reagiert wurde blieb mein Widerspruch 3 Monate ohne Antwort.

 

Die Meinungsfreiheit gilt nicht schrankenlos. Art. 5 Abs. 2 GG regelt: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Auch Art. 10 Abs. 2 EMRK sieht Einschränkungen „zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer“ vor. In meinem Widerspruch (siehe unter http://maulkorb.jimdo.com/dokumentation-maulkorb/) habe ich dargelegt, dass ich diese Schranken mit meinem kritischen (vielleicht auch bissigen) Kommentar eingehalten habe. Fraglich ist aber, ob für Beamte noch besondere Einschränkungen gelten. Hier könnten das „öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis“ i.S.v. Art. 33 Abs. 4 GG und die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ i.S.v. Art. 33 Abs. 5 GG eine Rolle spielen.

 

Freie Meinungsäußerung von Beamten

 

Zur Treuepflicht hat sich das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach geäußert, z.B.: „Unverzichtbar ist, dass der Beamte den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejaht, sie als schützenswert anerkennt, in diesem Sinne sich zu ihnen bekennt und aktiv für sie eintritt. Der Beamte, der dies tut, genügt seiner Treuepflicht und kann von diesem Boden aus auch Kritik äußern ...“ ( BVerfG, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/05/rk20080506_2bvr033708.html, Beschluss vom 06.05.2008, Az. 2 BvR 337/08) Meine Verfassungstreue wurde aber nicht angezweifelt! Die Treuepflicht kann ich also nicht verletzt haben.

 

Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ i.S.v. Art. 33 Abs. 5 GG werden in den Beamtengesetzen konkretisiert. Natürlich gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG: „Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.“ Nach Abs. 2 gilt Abs. 1 aber nicht, soweit "Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen". Die Inhalte der Hochschul-Website sind mir nicht bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt geworden, und sie sind zudem offensichtlich. Meint die Hochschulleitung wirklich, der Inhalt ihrer weltweit lesbaren Website sei ein Dienstgeheimnis? Wer Inhalte veröffentlicht muss sich gefallen lassen, dass diese auch öffentlich kommentiert oder kritisiert werden!
 

§ 34 Satz 3 BeamtStG regelt, dass das Verhalten von Beamten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die ihr Beruf erfordert. Hier kann nur die Achtung und das Vertrauen der Bürger gemeint sein, nicht die der Vorgesetzten. Besonders nach den schlimmen Erfahrungen des NS-Regimes muss die Bevölkerung darauf vertrauen dürfen, dass die Beamten des demokratischen Staates keinen blinden Gehorsam gegenüber der Obrigkeit üben sondern denkende Menschen bleiben. Meine Aufgabe der Betreuung der Praxisprojekte hat es erfordert, die von der Internetseite der Hochschule irritierten und frustrierten Studenten dadurch zu unterstützen, dass ich ihnen auf meiner privaten Website die Informationen und Dokumente zur Verfügung stelle, die sie von der Hochschule nicht erhalten haben oder die sie nicht finden konnten. Ob auch die kritische Anmerkung erforderlich war kann kontrovers diskutiert werden. Sie war mindestens hilfreich, denn viele irritierte Studenten haben sich dadurch verstanden gefühlt. Das hat eine positive Stimmung gefördert, hier endlich die nötigen Informationen zu finden.

 
Man könnte es zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählen, dass z.B. Hans Globke, der als Verfassser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze im Nazi-Regime maßgeblich an der Judenverfolgung beteiligt war, von 1953 bis 1963 unter Adenauer Staatssekretär des Bundeskanzleramts war, und dass dieser die Strafverfolgung von Adolf Eichmann (dem Organisator des Holocaust) behinderte – spätestens 1958 war dem Bundeskanzleramt der Aufenthalt Eichmanns in Argentinien bekannt – natürlich war dies ein Dienstgeheimnis! Zur gleichen Zeit wurde Nazi-Gegnern, die nach 1933 entlassen wurden, die Wiedereinstellung verweigert. Globke war ein loyaler Beamter, gegenüber Hitler wie gegenüber Adenauer. Dagegen hat der damalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der als Jude und Sozialdemokrat 1933 ins Exil ging, den Hinweis eines nach Argentinien emigrierten deutschen Juden an den israelischen Geheimdienst weitergegeben, statt zu riskieren, dass die mit Alt-Nazis durchsetzten deutschen Gerichte den Schreibtischtäter Eichmann freigesprochen hätten, weil er nicht mit eigener Hand getötet hatte. Mindestens hätte ihn die deutsche Botschaft in Argentinien gewarnt. Natürlich hat Fritz Bauer damit ein Dienstgeheimnis verraten. Heute wird er dafür als mutiger Kämpfer für die Aufklärung der NS-Verbrechen gewürdigt.

 

Geht es den Regierenden auch heute noch wirklich nur darum, dass der Staat rebungslos funktioniert? Sollte es ihnen nicht eher darum gehen, wie der Staat funktioniert? Mit Beamten wie Globke konnte man den Massenmord organisieren und man konnte die Bundesrepublik aufbauen. Hätte man sie mit einem Typ von Beamten wie Fritz Bauer aufgebaut, hätte die Vergangenheitsbewältigung nicht erste nach 1968 begonnen.

 

Der demokratische Staat kann von seinen Beamten keine Unterwerfung sondern nur Loyalität erwarten, die zunächst den Gesetzen und erst danach den Vorgesezten gilt. „Loyalität (.. von franz.: legal „dem Gesetz entsprechend“) bezeichnet (in Abgrenzung zu Treue, Unterwerfung oder Gehorsam) die auf gemeinsamen moralischen Maximen basierende und somit von einem Vernunftinteresse geleitete innere Verbundenheit und deren Ausdruck im Verhalten gegenüber einer Person, Gruppe oder Gemeinschaft. Loyalität bedeutet, im Interesse eines gemeinsamen höheren Zieles, die Werte (und Ideologie) des Anderen zu teilen und zu vertreten bzw. diese auch dann zu vertreten, wenn man sie nicht vollumfänglich teilt, solange dies der Bewahrung des gemeinsam vertretenen höheren Zieles dient. Loyalität zeigt sich sowohl im Verhalten gegenüber demjenigen, dem man loyal verbunden ist, als auch Dritten gegenüber.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Loyalit%C3%A4t ) Meine private Seite http://prof-dr-mueller.jimdo.com/praxisprojekt/ ist diesem gemeinsamen Ziel gewidmet. Auch meine kritische Anmerkung diente diesem Ziel. Die Studenten nehmen mindestens in Bezug auf das Praxisprojekt ein Durcheinander wahr, in dem ständig widersprüchliche Informationen verbreitet werden. Es ist höchst loyal, die Hochschule mit einer spitzen Bemerkung einmal aufzurütteln. Dass die ein halbes Jahr nicht einmal bemerkt wurde, ist bezeichnend. Die Illoyalität geht von der Fachbereichs- und der Hochschulleitung aus, die nicht die Probleme bekämpfen will, sondern die Personen, die auf Probleme hinweisen.

 

 

Meine Seite wird noch immer so oft geklickt, dass sie auch ohne Suchmaschinen-optimierung (ist im kostenlosen Paket nicht enthalten) bei Google gut gefunden wird. Am 24.10.18 hatte ich bei der Eingabe "maulkorb beamte müller" die Position 1 (von 29.500) der Trefferliste.