Geschlechterdiskriminierung in der Rentenversicherung


Die statistische Lebenserwartung von Männern beträgt 78,6 Jahre, die von Frauen 83,4 Jahre. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1783/umfrage/durchschnittliche-weitere-lebenserwartung-nach-altersgruppen/) Würde völlige Gleichstellung (gleicher Lohn, gleiche Rente von 1.000 €, gleiche Lebensarbeitszeit von 45 Jahren) unterstellt, dann würden Männer wie Frauen 540 Monate in die Rentenkasse einzahlen, Frauen aber 197 Monate lang Rente bekommen und Männer nur 128 Monate.

Eigentlich müssten wegen der ungleichen Verhältnisse auch ungleiche Rentenbeiträge eingezahlt werden. In einem vereinfachten Modell ohne Verzinsung und Verwaltungskosten würden Männer 128.000 € Rente bekommen, was auf 540 Monate verteilt eine Ansparrate von 237,04 € monatlich ergeben würde. Frauen müssten dagegen 197.000 € ansparen, was 364,82 € monatlich wären. Es wird aber ein einheitlicher Beitrag erhoben, was bei 50 % Frauen- und Männeranteil 300,93 € wären. Männer zahlen nach diesem Modell also einen Frauenförderungszuschlag von 63,89 € oder 27 %.

Was früher nur für die gesetzliche Rente galt, ist nach der EG-Richtlinie „2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“ auch bei privaten Versicherungen anzuwenden. Sie dürfen nur noch Unisex-Tarife (hat nichts mit dem Liebensleben der Studenten zu tun) anbieten und die unterschiedliche Lebenserwartung nicht berücksichtigen. Eine Verpflichtung für Frauen, früher zu sterben, gibt es natürlich nicht. Es ist auch keine Diskriminierung wegen des Alters, wenn private Krankenversicherungen von alten Menschen wegen ihres höheren Krankheitsrisikos einen höheren Beitrag verlangen. Wenn private Rentenversicherungen aber das höhere „Risiko“, das Frauen länger leben als Männer, im Preis einkalkulieren, ist das eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Im Ergebnis sind private Rentenversicherungen also für Männer ein Verlustgeschäft, weshalb sie nur noch von klugen Frauen und dummen Männern abgeschlossen werden. Damit erhöht sich der Unisex-Beitrag, und automatisch auch der Frauenförderungsaufschlag für die dummen Männer, denen die Unvorteilhaftigkeit dann auch langsam auffallen müsste.

In der gesetzlichen Rente wird dieser Nachteil der Männer vom Bundeszuschuss verdeckt. Der Frauenförderungsaufschlag wird also vom Steuerzahler übernommen. Aber ist das dann wirklich eine Gleichstellung? Eine Gleichberechtigung ist es auf keinen Fall!

 


Der Fall Gil Ofarim


In der Geschichte um Gil Ofarim (bürgerlicher Name: Gil Doron Reichstadt), der behauptet hat, in einem Leipziger Hotel antisemitisch angefeindet worden zu sein, gibt es neue Erkenntnisse. Ein Video aus einer Überwachungskamera zeigt, dass er die Kette mit dem Davidstern, die der Anlass der angeblichen Beleidigungen gewesen sein soll, gar nicht getragen hat, oder dass sie mindestens von der Kleidung verdeckt wurde. (https://www.welt.de/politik/deutschland/article234467526/Gil-Ofarim-Aufnahmen-von-Ueberwachungskameras-werfen-Fragen-auf.html) Die Darstellung von Herrn Reichstadt kann also nicht stimmen.

In den 60er Jahren war das israelische Gesangs-Duo „Abi und Esther Ofarim“ in Deutschland sehr erfolgreich. Abi hieß mit bürgerlichem Namen Abraham Reichstadt (der Großvater stammte aus Österreich) und er wurde am 05.10.1937 in Tel Aviv-Jaffa geboren. Er starb am 04.05.2018 in München. Esther Reichstadt, geb. Zaied wurde am 13.06.41 in Safed/Galiläa als Tochter syrisch-stämmiger Juden geboren. Sie lebt in Hamburg. Nach der Trennung des Ehepaares im Jahr 1969 konnte Esther eine Solokarriere starten, während sich Abraham als Musikproduzent aus dem Rampenlicht zurückzog. Gil Reichstadt wurde am 13.08.1982 in München als Sohn von Abraham Reichstadt und seiner dritten Ehefrau Sandra geboren. Das Duo „Abi und Esther Ofarim“ hatte nie Antisemitismus-Probleme, ihre Familien waren nicht vom Holocaust betroffen und beide lebten über 50 Jahre friedlich in Deutschland.

Gil Reichstadt verwendet vermutlich den Künstlernamen seines Vaters, um auf das Duo „Abi und Esther Ofarim“ hinzuweisen und unterschwellig auch von dem Ruhm vom Esther zu profitieren. Beim Publikum mag der Irrtum erzeugt werden, er sei der Sohn der Beiden. Seine eigene Musik wird aber kaum beachtet. Gil Reichstadt hat also Bedarf an Publicity.

Die politisch-korrekten Mainstream-Medien übernahmen wohl auch wegen des Künstlernamens Ofarim prompt die Antisemitismus-Version von Herrn Reichstadt und vor dem Hotel kam es zu spontanen Demonstrationen gegen rechts. Die Gegendarstellung des Hotels kam in den Medien nicht vor. Die neuen Erkenntnisse der Polizei dürften den Medien wohl peinlich sein, weshalb kaum über sie berichtet werden dürfte. Für Neonazis und andere Antisemiten wird dieser Vorgang aber ein neuer Beweis für die „ewig lügenden Juden“ und die „judenfreundliche Lügenpresse“ sein, die die Deutschen in den Schmutz ziehen wollen. Die Aussagen in Anführungsstrichen sind fiktive antizipierte Zitate die ich mir nicht zu eigen mache. Die Wahrheitsliebe eines Menschen ist natürlich nicht von seiner Religionszugehörigkeit abhängig!

 



Dieser Vorgang sollte aber nicht auf die Antisemitismus-Frage beschränkt werden. Die Rezeption des Hotels hatte Computerprobleme und Herr Reichstadt hatte vermutlich keine Lust, in der Schlange zu warten. Angehörige von Gruppen, die unterstellen, diskriminiert zu werden, wünschen sich dann Privilegien. Frauen, die im beruflichen Wettbewerb mit Männern nicht bestehen können, verlangen eine Frauenquote. Migranten wollen mit Integrationskursen besonders gefördert werden. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Wer am Ende nicht bevorzugt wird, sind die nichtbehinderten heterosexuellen nicht-muslimischen und nicht-jüdischen weißen Männer ohne Migrationshintergrund. Auf dieser Welle wollte Herr Reichstadt offenbar reiten. In seiner Religionszugehörigkeit sah er einen Anspruch, ihn zu bevorzugen. Als ihm das ausnahmsweise nicht gelang, wollte er mindestens öffentliches Aufsehen erregen und für seine Person werben.

Es ist jetzt an der Zeit, dass sich auch die „nichtbehinderten heterosexuellen nicht-muslimischen und nicht-jüdischen weißen Männer ohne Migrationshintergrund“ zu Wort melden und ihre Diskriminierung (durch Bevorzugung der jeweils anderen) anprangern. Der jetzt hoffentlich missglückte Publicity-Plan des Herrn Reichstadt sollte dafür nur der Anlass sein.

 

siehe auch:     https://de.rt.com/inland/125928-fall-gil-ofarim-ofarims-geschichte/

 

Nach Medienberichten wirft der Fall Ofarim Fragen auf - sehr zurückhaltend formuliert! Denen möchte ich zwei weitere Fragen hinzufügen:
Das Ofarim-Video vom behaupteten Vorfall ist auf den 06.10.21 datiert - vielleicht nach Mitternbacht. Unter dem Datum 07.10.21 meldete die Leipziger Volkszeitung (https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Demo-vor-Westin-Hotel-Leipzig-Mitarbeiter-halten-Banner-mit-Israel-Flagge-und-Hilal-hoch): „Als gestern vor dem Hotel demonstriert wurde… “


Wie kann am Tag nach dem unerwarteten Vorfall schon mit vorgedruckten Transparenten vor dem Hotel demonstriert werden?
Demonstrationen müssen eigentlich 48 Stunden im Voraus beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Warum hat die Polizei die nichtangemeldete Demonstration nicht aufgelöst, wie es bei einer Querdenker-Demo der Fall gewesen wäre?

 

 

Zeugen widersprechen

 

Nach Aussage von Zeugen im Bericht der Kanzlei, die den Fall untersuichte, sei von Ofarims Kette mit einem Davidstern in der Hotellobby keine Rede gewesen. Vielmehr sei der Musiker in Konflikt mit einem Mitarbeiter des Hotels geraten, weil dieser andere Kunden Ofarims Auffassung nach bevorzugt behandelt habe. Ofarim selbst soll daher gedroht haben, ein Video bei Instagram hochzuladen, das „viral gehen“ werde. So schildern die Szene zwei Mitarbeiterinnen und drei Gäste. Ofarim äußerte sich auf Nachfrage der "Zeit" nicht zu den Erkenntnissen.
https://www.focus.de/panorama/welt/in-leipzig-zeugen-widersprechen-gil-ofarims-schilderung-einer-antisemitischen-beleidigung_id_24366683.html

 

N a c h t r a g :


https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/gil-ofarim-staatsanwaltschaft-100.html
Anklage gegen Musiker Gil Ofarim erhoben
31.03.2022, 14:10 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den Musiker und Schauspieler Gil Ofarim wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung angeklagt.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/gil-ofarim-anklage-hotel-leipzig-1.5558250
Vorfall in Leipziger Hotel: Anklage gegen Gil Ofarim erhoben
31. März 2022, 14:33 Uhr
Der Sänger hatte einen Hotelmitarbeiter beschuldigt, ihn antisemitisch beleidigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat dafür keine Beweise gefunden - und wirft Ofarim Verleumdung vor.

https://www.stern.de/news/anklage-gegen-musiker-gil-ofarim-wegen-falscher-verdaechtigung-und-verleumdung-31746648.html
Anklage gegen Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung
31.03.2022, 14:00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den Musiker und Schauspieler Gil Ofarim wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung angeklagt.

 

Fazit: