(die Präsidentin der Hochschule, an die ich vor über 24 Jahren zum Professor berufen wurde, hat mich wegen meiner Lockdown-kritischen Meinungsäußerungen mit Dienstanweisung vom 06.04.21 - Zugang am 08.04.21 - angewiesen alle Hinweise auf diese Hochschule von meiner Website zu entfernen. Als loyaler Beamter, der dienstlichen Anweisungen Folge leistet, komme ich dieser Anweisung natürlich nach.)

 

 

gegen die Corona-Politik

Landtag von Rheinland-Pfalz:

 

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am 27. Mai 2020 die Enquete-Kommission 17/2 „Corona-Pandemie“ eingesetzt. Mit Schreiben vom 29. September wurde ich als sachverständige Auskunftsperson für diese Kommission benannt. Auf der Website des Landtags wird die Aufgabe der Enquete-Kommission wie folgt beschrieben:
„Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt auch das Land Rheinland-Pfalz vor enorme Herausforderungen. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen. Für die Bewältigung der Coronakrise gibt es keine Blaupause. In dieser beispiellosen Situation müssen trotz der bereits erzielten Fortschritte viele Fragen noch als offen gelten. Diese sind nicht allein naturwissenschaftlicher Art, sondern beziehen sich auch auf die Politik und den Staat, die Gesellschaft und die Wirtschaft.“ (https://www.landtag.rlp.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/enquete-kommission-172-corona-pandemie/)

Die Aspekte Politik, Staat, Gesellschaft und Wirtschaft wurden im März nicht berücksichtigt und kommen noch immer zu kurz. Nach der vorstehend zitierten Aufgabe der Kommission muss genau dieses Defizit beseitigt werden. Der Erfolg dieser Enquete-Kommission ist daran zu messen, ob dies gelingt.

Die Fraktionen haben folgende Leitfragen für die Expertenanhörungen formuliert:

  

Welche Lehren ziehen Sie aus fachlicher Sicht aus den bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie für …

 

1. die weitere Stärkung des Infektionsschutzes unter besonderer Berücksichtigung der Risikogruppe, insbesondere soweit die in Einrichtungen leben, und der ambulanten und stationären Versorgung Covid-19-Infizierter?                                                               

 

2. den gezielten Einsatz von Kommunikationsmitteln mit Blick auf Transparenz und Information der Bürgerinnen und Bürger?                                                                

 

3. die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland und Rheinland-Pfalz?                

 

4. die Entwicklung der deutschen und der rheinland-pfälzischen Wirtschaft?             

 

5. das Bildungssystem? Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf? Worauf sollten Politik und Regierung bei den notwendigen Maßnahmen besonders achten?                      

 

6. einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens betreffend der zu ergreifenden Maßnahmen?  

 

7. im Hinblick auf den Lockdown am 23. März 2020 und dessen Verlängerung am 15. April 2020, der zu gravierenden wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Verwerfungen geführt hat und weiterhin führt, und wie schätzen Sie die Gefahr ein, dass unsere Soziale Marktwirtschaft durch ein etatistisches Wirtschaftsmodell ersetzt werden könnte?  

 

 

Schriftliche Antwort:            https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-35-17.pdf

 

Schriftliche Antwort auf zu den Leit-fragen der Fraktionen für die Enquete-Kommission 17/2 „Corona-Pandemie“ des Landtags von Rheinland-Pfalz:

Vorbemerkungen:


Angesichts der begrenzten Redezeit von 10 Minuten bietet die schriftliche Stellungnahme zu den Leitfragen die Möglichkeit zu umfassenderen Ausführungen.

Das Wort „Sachverstand“ bedeutet, eine Sache verstanden zu haben. Dieses Verständnis kann auf einem beruflichen Hintergrund aufbauen, aber auch aus anderen Quellen stammen. Ich habe Ende April eine Gruppe von 5 Professoren (Bhakdi, Hockerts, Homburg, Müller, Walach) koordiniert, die sich mit dem Entwurf einer Kleinen Anfrage (Motto: Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden einer Krankheit) an die Bundestags-Fraktionen gewandt haben, und die dann von 46 Abgeordneten unterschrieben wurde. (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919081.pdf) Im Nachgang hat sich mit diesen 5 Professoren der Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ unter Vorsitz von Prof. Bhakkdi gebildet, in dem die wichtigsten Kritiker der herrschenden Corona-Politik organisiert sind (https://www.mwgfd.de/unsere-mitglieder/). Aus dieser Tätigkeit hat sich ein Sachverstand eigener Art entwickelt.

Auf die erste Frage der Kleinen Anfrage im Bundestag „Welche konkreten Szenarien lagen am 13.03.20 vor, und aus welchen Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden?“ wurde seitens der Bundesregierung geantwortet, dass es nur die täglichen Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts gab, die auch im Internet veröffentlicht sind. (vgl. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/ 1919428.pdf) Damit bestätigte sie die Aussage von Stephan Kohn aus dem Innenministerium (vgl. https://www.cicero.de/innenpolitik/Innenministerium-papier-referatsleiter-stephan-kohn-kritik-zahlen-tote-kollateralschaeden/plus), dass es keine professionelle Entscheidungs-vorbereitung gab. Der Tagesspiegel vom 01.09.20 zitierte Gesundheitsminister Spahn mit den Worten: „Mit dem Wissen heute, das kann ich Ihnen sagen, müssen keine Friseure mehr schließen und kein Einzelhandel“. Man kann ihm auf diese Erkenntnis entgegnen, dass das Wissen von heute schon im März verfügbar war, er hätte die kritischen Stimmen und insbesondere Ökonomen, Juristen, Pädagogen und Soziologen nur im Rahmen einer sorgfältigen Entscheidungsvorbereitung anhören müssen, statt sich lediglich auf den Rat von wenigen Virologen zu stützen.


Antworten auf die Fragen:       

 

1. Welche Lehren ziehen Sie aus fachlicher Sicht aus den bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie für die weitere Stärkung des Infektionsschutzes unter besonderer Berücksichtigung der Risikogruppe, insbesondere soweit sie in Einrichtungen leben, und der ambulanten und stationären Versorgung Covid-19-Infizierter?


In der Bibel steht in Psalm 90 Vers 12: „Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.“ Es ist eine Bitte an Gott um gute Erkenntnisse angesichts unseres sicheren Todes. Der Bundestagspräsident hat in diesem Sinne in einem Interview im Tagesspiegel vom 26.04.20 angesprochen, dass der Schutz von Leben nicht jedes Opfer rechtfertigt. Prof. Murswiek schrieb in einem Gutachten für diese Kommission: Eine „… grundrechtliche Schutzpflicht gibt es nur gegenüber menschlichen Eingriffen in die Freiheit beziehungsweise gegen menschliche Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter. … Eine Epidemie oder eine Pandemie ist deshalb kein Freiheitseingriff, gegen den grundrechtlich verbürgte Freiheitsrechte schützen können.“  (Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung, S. 29 - https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf) Vor diesem Hintergrund müssen die Maßnahmen zum Infektionsschutz hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit untersucht werden.

Das renomierte National Bureau of Economic Research (NBER) aus Cambridge, Massachusetts kam in einer Metastudie mit der Auswertung von Daten aus stark betroffenen 25 US-Bundesstaaten und 23 Länder weltweit zu dem Ergebnis, „… dass die .. beobachteten Datentrends wahrscheinlich darauf hinweisen, dass nichtpharmazeutische Interventionen (NPIs) - wie Sperrungen, Schließungen, Reisebeschränkungen, Anordnungen für den Aufenthalt zu Hause, Veranstaltungsverbote, Quarantänen, Ausgangssperren und Maskenpflicht - die Übertragungsraten des Virus insgesamt nicht zu beeinflussen scheinen.“ (that the data trends observed above likely indicate that nonpharmaceutical interventions (NPIs) – such as lockdowns, closures, travel restrictions, stay-home orders, event bans, quarantines, curfews, and mask mandates – do not seem to affect virus transmission rates overall. - https://www.aier.org/article/lockdowns-and-mask-mandates-do-not-lead-to-reduced-covid-transmission-rates-or-deaths-new-study-suggests/) Auch ein Vergleich der Sterbefälle in Deutschland, Frankreich, Schweden und Großbritannien kommt zu der gleichen Einschätzung:

Abb. 1: Sterbefälle mit Covid-19-Infektion in Großbritannien, Schweden, Deutschland und Frankreich je 1 Mio. Einwohner

Quelle: aus Daten der Johns-Hopkins-Universität vom 13.10.2020, https://coronavirus.jhu.edu/map.html

Obwohl Schweden keinen Lockdown verfügt hat und Großbritannien starke Beschränkungen einführte, sind die Verläufe der Todesfälle abgesehen von ihrer Höhe nicht grundlegend anders. Großbritannien hatte im April einige Tage mit sehr hohen Zahlen und einen schnelleren Rückgang im Juni, während sich die Zahlen in Schweden kontinuierlicher entwickelt haben und die Todesfälle im Mai und Juni langsamer zurückgegangen sind. Die Zahlen seit dem Sommer befinden sich in beiden Ländern auf niedrigem Niveau. Die härteren britischen Beschränkungen hatten also im Vergleich zur liberalen schwedischen Politik keinen durchschlagenden Erfolg. Frankreich hatte im April mit härteren Maßnahmen einen stärkeren Anstieg und einen schnelleren Rückgang. Hier wurde früher eingegriffen, und der Anstieg der Todesfälle kam etwas später. Im Vergleich zu diesen Ländern ist der deutsche Anstieg im April sehr gering.

Die geringe Wirksamkeit der Beschränkungen kann auch am deutschen Beispiel nachvollzogen werden. Das Verbot von Großveranstaltungen ab dem 10.03. wurde noch in Kraft gesetzt, als der R-Faktor (Reproduktionszahl) auf dem Höhepunkt war. Weil die meisten Großveranstaltungen aber an Wochenende stattfinden und der R-Faktor am Freitag, den 13. März schon rückläufig war, konnte dieses Verbot den Rückgang wohl kaum ausgelöst haben. Die Schulschließungen ab dem 16.06 trafen mit einem rückläufigen R-Faktor zusammen und die Schließung von Geschäften und Gaststätten ab dem 23.03. wirkte sich gar nicht mehr auf den R-Faktor aus, war also wirkungslos. Der Rückgang des R-Faktors kann somit nicht als Ergebnis des Lockdowns gewertet werden, denn dann hätte er sofort mit der Beschlussfassung schon wirken müssen, bevor er umgesetzt wurde.    

Abb. 2: R-Faktor und Lockdown

[Kommentare eingefügt in: Robert-Koch-Institut (Hrsg.), Krankheitsschwere von COVID-19, Nowcasting: Erkrankungsfälle und Reproduktionszahl (Epidemiologisches Bulletin Nr. 17/2020 v. 23.04.20), S. 14 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/ Ausgaben/17_20.pdf?_blob=publicationFile]

Das Robert-Koch-Institut meldete in seinem täglichen Lagebericht vom 15.10.20 kumuliert 3.769 Todesfälle in Einrichtungen nach § 36 IfSG (insb. Alten- und Pflegeheime), das sind 39 % aller Todesfälle, obwohl dort nur etwa 1 % der Bevölkerung lebt (818.000 in 2017; Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36438/umfrage/anzahl-der-zu-hause-sowie-in-heimen-versorgten-pflegebeduerftigen-seit-1999/). Diese hohe Sterblichkeitsquote konnte leider auch mit den drastischen Kontaktsperren, die mit sehr viel Leid und Einsamkeit für die Pflegebedürftigen verbunden war, nicht verhindert werden. Besonders aus den Erfahrungen der Alten- und Pflegeheime kann man die Lehre ziehen, dass Leben mehr ist als die Summe von Körperfunktionen, mehr als dahinvegetieren. Es braucht auch Lebensinhalte und Lebensqualität, die gerade für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen drastisch beschränkt wurden.

Prof. Püschel schrieb in seiner Stellungnahme vom 28.08.20 für diese Kommission: „Es sollte unbedingt versucht werden, unnötige Reaktionen in der Bevölkerung im Sinne von Angst und Panik abzubauen. … Im Hinblick auf die Perspektive für die kommenden Monate und Jahre müssen wir uns darauf einstellen, mit dem Virus zu leben.“ (Prof. Dr. Klaus Püschel, Aktueller Forschungsstand der Wissenschaft, https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-16-17.pdf) Generell sollten wir aus dem Verlauf der Krise lernen, dass menschliches Handeln nie vollkommen sein kann und dass Übertreibungen oft mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften.

2. Welche Lehren ziehen Sie aus fachlicher Sicht aus den bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie für den gezielten Einsatz von Kommunikationsmitteln mit Blick auf Transparenz und Information der Bürgerinnen und Bürger?


Ein Informationsdefizit der Bürger kann bezüglich der jeweils gültigen Verbote bestehen, weil diese von Land zu Land und von Stadt zu Stadt abweichen können. Teilweise wird eine Maskenpflicht für einzelne Straßen verfügt und die Bürger wissen wegen fehlender Straßenschilder manchmal gar nicht, ob sie gerade die Maske abnehmen dürfen. Hier könnten zentrale Datenbanken, die etwas Übersichtlichkeit in das Regelungschaos bringen könnten, hilfreich sein, wenn sachlich und ohne Wertung informiert wird.

Wenn die Information der Bevölkerung verbessert werden soll, dann sollte neben der zielgerichteten Berichterstattung des RKI auch die einseitige Fokussierung auf Corona überwunden werden. Es sollte dann über alle erkennbaren Gesundheitsrisiken informiert werden. Wenn man die Todesfälle der Jahre 2017-2020 bis zum 20.09. lt. Statistischem Bundesamt nach Auffälligkeiten untersucht und dabei die Zahlen eines Jahres mit dem Durchschnitt der drei übrigen Jahre vergleicht, dann ergibt sich folgendes Bild, das zur besseren Übersichtlichkeit in einem gleitenden 7-Tage-Durchschnitt gezeigt wird:

Abb. 3: Über- und Untersterblichkeiten 2017-2020

(eigene Darstellung aus fortgeschriebenen Daten des Statistischen Bundesamtes, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html)


Hier sieht man eine Vielzahl von Zeiträumen mit überdurchschnittlicher Sterblichkeit. Zeiträume, in denen an 7 aufeinanderfolgenden Tagen überdurchschnittliche Zahlen registriert wurden, waren (mit Summe der über dem Durchschnitt liegenden Fällen):

2017:      1.1-25.2      20.624     (davon Grippe: 22.900)    11.5-19.5       908   
2018:      15.2-14.4    28.193     (davon Grippe: 25.100)    26.7-10.8    6.124   
2019:      31.5-8.6         1.281     22.7-30.7         2.866         23.8-1.9      1.729
2020:      30.3-24.4      6.764     (davon Corona:  4.932)     8.8-22.8     4.689

Ein Zeitraum vom 07. bis 17.09.20 mit 1.525 Todesfällen über dem Durchschnitt hat das o.g. Kriterium nicht erfüllt, weil die 7-Tage-Bedingungen am 13.09. mit einem Negativwert verfehlt wurde.

Die Bürger können erwarten, dass allen Auffälligkeiten nachgegangen wird und dass 28.193 Tote (über dem Durchschnitt) zwischen dem 15.02. und dem 14.04.2018 nicht völlig unbeachtet bleiben, während 4.932 Corona-Tote zwischen dem 30.03. und dem 24.04.2020 zur Zerschlagung der Wirtschaft führen. Der bisherige Höchstwert war 315 Corona-Tote am 16.04.20; 778 und 730 Todesfälle über dem Durchschnitt am 11. und 12.08.20 (= 3.007 + 2.958 Todesfälle) wurden aber von niemandem zur Kenntnis genommen. Es dürfte dringlicher sein, solche Informationslücken zu schließen, als den gezielten Einsatz von Kommunikationsmitteln nach dem Muster der RKI-Berichterstattung zu verstärken.

Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat Jeder hat das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dabei ist von Bedeutung, welche Quellen ungehindert zugänglich sind. Nicht nur die Behinderung des Zugangs zu bestimmten Quellen (z.B. durch Sperrung des Internets) kann problematisch sein, sondern auch die Verdrängung bestimmter Quellen durch Marktmechanismen.

Dazu kann es kommen, wenn staatliche oder halbstaatliche Stellen kostenlos Informationen bereithalten, und dabei in verzerrender Weise bestimmte Daten herausstellen und andere nicht veröffentlichen. Seit dem Beginn der Krise sind die täglichen Lageberichte des Robert-Koch-Instituts (RKI) eine zentrale Quelle der Berichterstattung in den Medien. Hier wurde die kumulierte Zahl der positiv getesteten Menschen, die als Infektionen bezeichnet werden, und die kumulierte Zahl der Todesfälle, bei denen eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde (auch wenn dies nicht die Todesursache war), herausgestellt. Mit dieser Todesfallzahl wurde bei manchen älteren Menschen der Irrtum hervorgerufen, dass jeden Tag tausende Menschen an der Infektion sterben würden. Noch heute werden die aktuellen Fälle nicht gemeldet, die sich der Nutzer der Daten aus der Subtraktion der kumulierten Todesfälle und der Zahl der Genesenen (von denen 90 % niemals krank waren) von der kumulierten Zahl der positiv getesteten Personen erst errechnen muss. Auch nicht gemeldet werden die Zahlen der wirklich erkrankten Personen. Das RKI gibt eine Todesfallrate als Division der kumulierten Todesfälle durch die kumulierte Zahl der sog. Infektionen an (am 18.10.20 = 2,7 %) und verschweigt, dass diese Quote bei den Fällen der letzten 14 Tage (was die aktuellen Fälle widerspiegelt) nur 0,4 % ausmacht. Das RKI hat am 30.09. die Zahl der in der 39. Kalenderwoche durchgeführten Tests mit 1.153.075 angegeben und es war nur sehr versteckt erkennbar, dass in der gleichen Woche zusätzlich 203.524 Tests für 5 Wochen zuvor nachgemeldet wurden; die Zahl für die 39. Woche war auch nicht vollständig.

Diese einseitigen Informationen mit einer Tendenz zur Dramatisierung werden über das RKI vom Steuerzahler finanziert und von den Leitmedien weiterverbreitet. Diese Art des gezielten Einsatzes von Kommunikationsmitteln zur Verdrängung ausgewogener Informationen durch ein einseitig informierendes staatliches Informationsmonopol ist mit der Informationsfreiheit der Bürger nach Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

Aus der Krise kann man lernen, dass die Gefahr für die Informationsfreiheit schon früher erkennbar war. Bereits der beurlaubte stellvertretende Referatsleiter für Krisenmanagement im Bundesinnenministerium stellte am 07.05.20 in seiner Analyse des Krisenmanagements fest: „Die Rahmenbedingungen für Medien sind suboptimal, sie erschweren offenkundig faktisch die ursprünglich beabsichtigte Meinungsvielfalt in unserem Lande. Die dabei eingetretene relative Einheitlichkeit orientiert sich … an etablierten Politikrichtungen, insbesondere an den Intentionen von Regierungen (damit würden bestehende Regierungen indirekt stabilisiert und gegenüber einer Opposition abgeschirmt, auch in dem Fall, dass sich ein konkretes Regierungshandeln z.B. aufgrund eines sachlichen Irrtums gegen die existenziellen Interessen des Landes richtet). Die Leitmedien und vor allem die öffentlich-rechtlichen scheinen sich offenbar überwiegend als Überträger der als gemeinsam angesehenen Grundpositionierungen der dominierenden politischen Richtung auf die Bevölkerung zu sehen.“ (Stephan Kohn, KM4 Analyse des Krisenmanagements – Kurzfassung, S. 6 - https://ichbinanderermeinung.de/ Dokument93.pdf) Der Mensch ist ein Herdentier, und seine DNA hat sich seit der Steinzeit nicht weiterentwickelt. In der Natur ist es von Vorteil, wenn sich die Herde in einer Gefahrensituation hinter ihrem Führer versammelt und ihm ohne Diskussion folgt. In komplexen Gesellschaften kann dieses Prinzips katastrophale Folgen haben. Der gezielte Einsatz von Kommunikationsmitteln, hat zu einer faktischen Gleichschaltung der Leitmedien geführt, was in einem demokratischen Staat unterbleiben muss. „Die Gefahr, dass die Bevölkerung alles glaubt, was sie von den meisten Medien serviert bekommt, und sich dies unkritisch zu eigen macht, liegt sehr hoch.“ (Stephan Kohn, KM4 Analyse des Krisenmanagements, S. 69 - https://ichbinanderermeinung.de/Dokument93.pdf)

Die Demokratie hat angesichts der faktischen Gleichschaltung der Leitmedien und der Diffamierung Andersdenkender (z.B. als Covidioten) Schaden genommen. Die Politik darf die Kommunikationsmittel nicht aus der Absenderperspektive, sondern muss sie aus der Empfängerperspektive betrachten. „Denn wenn Menschen sich dauerhaft zurückgesetzt fühlen, wenn ihre Sichtweise nicht vorkommt in der politischen Debatte, wenn sie den Glauben an die eigene Gestaltungsmacht verlieren, dann darf uns das eben nicht kalt lassen. Dann bröckelt der Zusammenhalt, dann steigt das Misstrauen in Politik, dann wächst der Nährboden für Populismus und extremistische Parteien.“ (Frank Walter Steinmeier am 03.10.20, https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/ 2020/10/201003-TdDE-Potsdam.html)

3. Welche Lehren ziehen Sie aus fachlicher Sicht aus den bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie für die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland und Rheinland-Pfalz?


Unterschiede zwischen der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland und Rheinland-Pfalz sind nicht erkennbar. Die große Mehrheit der Bevölkerung ist verängstigt und opferbereit. Eine kritische Minderheit, die die Anordnungen der Obrigkeit hinterfragt, wird von dieser Mehrheit zunehmend angefeindet. Diese Anfeindungen werden von den Regierenden z.B. mit schikanösen Auflagen bei Demonstrationen oder Beschimpfungen der Regierungskritiker (z.B. als Covidiot) befeuert. Das führt zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft. Es ist unklar, ob der Bundespräsident genau diese Spaltung in seiner Rede vom 03.10.20 gemeint hat, denn zu anderen Zeiten hat er mit seinen Aussagen zu ihrer Vertiefung beigetragen.

Diese Politik ist aber auch aus der Sicht der Regierenden kurzsichtig. Die ausgegrenzten Regierungskritiker können sehr fundierte Argumente anführen, z.B. die bereits zur Leitfrage 1 zitierte Studie des National Bureau of Economic Research zur Wirkungslosigkeit von nichtpharmazeutische Interventionen. Sollten die Kritiker am Ende Recht behalten und das auch vor der Öffentlichkeit nicht zu verheimlichen sein, würde das Vertrauen der Bevölkerung in das politische System nachhaltig erschüttert. Das Volk könnte es akzeptieren, wenn sich nach einer Anhörung aller Meinungen eine Mehrheit im Parlament für eine Politik entschieden hätte, die sich später als falsch herausgestellt hätte. Dafür hätte sich man aber nicht überwiegend auf Prof. Drosten bzw. das Robert-Koch-Institut stützen dürfen, sondern auch andere Experten wie z.B. Prof. Bhakdi hinzuziehen müssen. Das Volk hätte auch eine spontane Fehlentscheidung akzeptiert, wenn sie schnell korrigiert worden wäre und man die kritischen Stimmen nach wenigen Wochen berücksichtigt hätte.   

Wenn die Empfehlungen der unterdrückten Regierungskritiker den gigantischen und unnötigen Schaden aber verhindert hätten, wird das Volk nicht nur die handelnden Politiker dafür verantwortlich machen, sondern das politische System insgesamt. Die Politiker riskieren also einen massiven Vertrauensverlust in die parlamentarische Demokratie, in der die Unterdrückung sachlich richtiger regierungskritischer Einschätzungen mit seinen dramatischen Folgen möglich war.

Die Lehre aus der bisherigen gesellschaftlichen Entwicklung sollte die sofortige Beendigung dieser Spaltung der Gesellschaft sein. Repräsentanten der Lockdown-Kritiker (Corona-Kritiker ist ein falscher Begriff, denn das Virus wird von niemandem kritisiert) sollten von führenden Politikern öffentlich wahrnehmbar empfangen und ihre Argumente angehört werden, wodurch sie auch für die Leitmedien hoffähig würden. Den Anfang könnte auch die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz machen. Der bisher schon eingetretene Schaden könnte wohl nur langsam beseitigt werden; ein möglicher Schaden für das politische System als Ganzes wäre aber noch zu verhindern.

4. Welche Lehren ziehen Sie aus fachlicher Sicht aus den bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie für die Entwicklung der deutschen und der rheinland-pfälzischen Wirtschaft?


Die Unternehmen in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz sind unterschiedlich betroffen. Es gibt wenige Branchen, die von der Krise profitiert haben. Dazu gehören die Pharmaindustrie der Versandhandel und der Lebensmitteleinzelhandel, der während der Schließung anderer Geschäfte im Non-Food-Bereich erhebliche Umsatzsteigerungen hatte. Auch Alkohol hat sich sehr gut verkauft. (https://www.rnd.de/wirtschaft/klopapier-absatz-gesunken-alkohol-und-kondome-vor-ostern-begehrt-MOEOLJPQNQLDHUI7LUPG6U6KY4.html) Erhebliche Verluste hatte der Bekleidungseinzelhandel, der wegen der Geschäftsschließungen in Frühling praktisch die gesamte Frühjahrskollektion entsorgen musste. Für das Veranstaltungsgewerbe, Diskotheken und die Reisebranche ist die Situation existenzbedrohend. Die Beispiele sind nicht abschließend.   

Die Verluste der stark betroffenen Unternehmen werden in 2020 ein Mehrfaches eines Jahresgewinnes ausmachen. Das hat zur Folge, dass die Unternehmen nach Einreichung der Steuererklärungen für 2020 einen Verlustrücktrag auf die Jahre 2018 und 2019 beantragen werden, was zu hohen Steuererstattungen führen wird. Das wird besonders die Kommunen hart treffen, die nach dem Ausfall der Gewerbesteuervorauszahlungen in 2020 noch Steuern der Vorjahre erstatten müssen. Das würde neue Rettungsschirme der Länder erfordern. Es ist zu befürchten, dass dies in den bisherigen Haushaltsentwürfen noch nicht berücksichtigt ist.

Die Wirtschaft braucht auch bei einer wirtschaftlichen Erholung in 2021 Planungssicherheit. Bund, Länder und Kommunen hatten neben den Steuerausfällen auch erhebliche Kosten, nicht nur für Finanzhilfen an Unternehmen und private Haushalte. Die dadurch verursachten extremen Schulden müssen in den folgenden Jahren zurückgezahlt werden, was nur mit massiven Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen möglich sein wird. Wegen der Bundestagswahl vermutlich im September 2021 wird es aber frühestens ab 2022 konkrete Aussagen der Politik geben, mit welchen Belastungen die Bürger und die Unternehmen rechnen müssen. Diese Ungewissheit zwingt die Unternehmen zu einer sehr zurückhaltenden Geschäftspolitik und auch die Bürger werden abwartend reagieren. Beides wird die wirtschaftliche Erholung in 2021 – sollte sie nicht schon mit einem weiteren Lockdown erstickt werden – ausbremsen. Andererseits ist aber auch nicht zu erwarten, dass die Parteien vor der Wahl klare Aussagen zur Schuldentilgung machen werden. Auch 2021 werden sich die öffentlichen Haushalte enorm verschulden müssen. Aber auch die Kapitalmärkte haben keine Planungssicherheit und werden höchstens kurzfristige Finanzierungen gewähren. Im Zweifel würde die EZB ihr Anleihenkaufprogramm auffrischen, also praktisch neues Geld drucken. Es ist wahrscheinlich, dass mindestens Italien für seine Neuverschuldung darauf zurückgreifen muss.

Aus der Zurückhaltung der Politik vor der Bundestagswahl ergibt sich eine zweite Unsicherheit.
Die modernen Währungen haben keine Golddeckung. Ihr Wert ergibt sich allein aus dem Vertrauen der Märkte und der Bürger. Geld hat solange einen Wert, solange das Vertrauen erhalten bleibt, und beim Vertrauensverlust verliert das Geld seinen Wert. Damit gleicht der Euro der Aktie von Wirecard. Sie hatte einen Marktwert, solange die Börse an die in der Bilanz ausgewiesenen Werte geglaubt hat.

Es ist absehbar, dass ein massiver Subventionsabbau zur Finanzierung der „dicken Rechnung“ wie schon immer an den Lobbyisten scheitern wird. Massive Steuererhöhungen wären auch nicht politisch durchsetzbar, und sie würden die Wirtschaft abwürgen. Also bleibt nur die Finanzierung über die EZB und am Ende ein Weginflationieren der Schulden! Das wird man auf den internationalen Geld- und Kapitalmärkten schon jetzt erkennen und es dürften bei den institutionellen Anlagern Szenarien ausgearbeitet werden, wie man sich bei einer beginnenden Inflation im Fall der Fälle schnell aus dem Euro zurückziehen könnte. Dabei vertrauen sie auf ihre Schnelligkeit und sie wollen nicht voreilig einen Crash auslösen.

Im Gegensatz zu 1923 und der Reichsmark ist der Euro keine reine Binnenwährung. In Osteuropa, aber auch in Kenia, der Dom. Rep., auf Kuba und in vielen anderen Ländern wird der Euro gern akzeptiert. Die bisherige Ausweitung der Geldmenge (seit 2008) ist über die Kapitalmärkte in der Welt versickert. Dieses Geld ist damit aber nicht weg, sondern nur an einem anderen Ort! Mit dem Computerhandel können die institutionellen Anleger, russische Oligarchen und andere Investoren zudem sehr viel schneller reagieren als die kleinen Sparer. Im Fall eines massiven Vertrauensverlusts würden dann wahrscheinlich ziemlich plötzlich große Geldmengen aus dem Ausland zurückfließen, um hier mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel (das international vielleicht schon nicht mehr akzeptiert würde) die Flucht in die Sachwerte anzutreten. Auch die russischen Oligarchen werden ihre Schäfchen noch rechtzeitig ins Trockene bringen. Wenn die inländischen Sparer diese Strategie einschlagen, sind die guten Objekte schon weg.

Die inländische Geldmenge M3 im Euroraum betrug nach vorläufigen Daten der EZB und der Österreichischen Nationalbank im 2. Quartal 2020 schon über 130 % des Bruttoinlandsprodukts. Seit der Euro-Einführung hat sich diese Relation damit fast verdoppelt. Weil die meisten Zahlungen monatlich geleistet werden, würden für den reinen Zahlungs-verkehr 8,3 % ausreichen. Die restliche Geldmenge wird somit als Wertaufbewahrungsmittel genutzt. Damit besteht eine latente Inflationsgefahr für den Fall eines massiven Vertrauensverlustes. Eine akute Inflationsgefahr ist dagegen derzeit nicht zu erkennen. Zur Vertiefung dieser Frage wird auf die Website https://www.prof-mueller.net/corona/inflation/ verwiesen.

Es geht hier nicht darum, Angst vor einem zweiten 1923 zu verbreiten. Es geht um eine eindringliche Warnung an die Politik, die Märkte nicht zu verunsichern, damit das international zirkulierende Geld im Ausland bleibt und keine Kettenreaktion auslöst. Weil langfristige Ausgaben auch langfristig finanziert werden sollten, wäre für die Beruhigung der Märkte zeitnah ein langfristiger Tilgungsplan aufzustellen.

5. Welche Lehren ziehen Sie aus fachlicher Sicht aus den bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie für das Bildungssystem? Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf? Worauf sollten Politik und Regierung bei den notwendigen Maßnahmen besonders achten?


1. Teilfrage (größter Handlungsbedarf): Übertreibungen korrigieren

Die erste Teilfrage möchte ich als langjähriger Elternvertreter, ehem. Vorsitzender zweier Schulelternbeiräte, ehem. Mitglied eines Stadtelternbeirats und ehem. stellvertretender Vorsitzender eines Kreiselternbeirats beantworten. Die auf Druck der Landesregierungen aufgestellten Hygienekonzepte fragen meist nur noch nach Infektionsschutz und verlieren andere Ziele aus dem Blickfeld. So werden oft zur Verhinderung von Menschenansammlungen die Haupteingänge geschlossen und die Schüler sollen die Schule über den Schulhof betreten. Nicht bedacht wird dabei, dass die besonders bei Grundschulen in vielen Jahren sorgfältig geplanten sicheren Schulwege aus mehreren Richtungen mit Fußgängerampeln auf den Haupteingang bezogen sind. Jetzt überqueren vielfach Kinder teilweise stark befahrene Straßen an Stellen, an denen es diese Sicherungen nicht gibt. Im Ergebnis werden also Verkehrsunfälle der Kinder in Kauf genommen.
 
Während nur 1 Kind unter 10 Jahren mit einer Covid-19-Infektion an Leukämie gestorben ist (bei 12.924 positiv getesteten Kindern lt. RKI vom 13.10.20) sterben jedes Jahr ca. 30 Kinder im Straßenverkehr. Es ist dringend geboten, solche überzogenen Hygienekonzepte zu korrigieren.


2. Teilfrage (besonders beachten): Interaktion von Mensch und Technik
 
Als Hochschullehrer kann ich einschätzen, dass das faktische Fernstudium, das an den meisten Hochschulen bereits im zweiten Semester organisiert werden muss, kein vollwertiger Ersatz für Präsenzveranstaltungen sein kann. Hier kann höchstens kurzfristiges Prüfungswissen im Kurzzeitgedächtnis abgespeichert werden, was die Studenten wahrscheinlich nach der Prüfung bald wieder vergessen. Der Anspruch, für das Leben zu lernen, erfordert dagegen gruppendynamische Prozesse. Auch wenn sich nur 10 % einer Gruppe mit Diskussionsbeiträgen und sinnvollen Nachfragen aktiv an einer Lehrveranstaltung beteiligen, so werden weitere 80 % der Gruppe diesen Beiträgen folgen können. Damit führen auch die Fragen und ihre Beantwortung, die diese 80 % nie gestellt hätten, bei ihnen zu Lerneffekten. Die sind zudem wesentlich nachhaltiger als angelesenes Faktenwissen. Diese Lerneffekte gehen aktuell verloren.   

Bei der angestrebten Digitalisierung der Hochschulen wird häufig der Faktor Mensch übersehen. Es kommt nicht darauf an, was eine Technik theoretisch leisten könnte. Es geht um die Frage, was der Mensch mit ihr leisten kann. Der Mensch muss erst lernen, diese Technik anzuwenden. Wenn jetzt von den Schulen und Hochschulen Software für virtuelle Lehrveranstaltungen beschafft werden, die viele Hochschullehrer nicht bedienen können, werden bei der Digitalisierung der Schulen und Hochschulen vielleicht gute Zahlen für die Statistik produziert, aber keine guten Ergebnisse für die Ausbildung.  

6. Welche Lehren ziehen Sie aus fachlicher Sicht aus den bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie für einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens betreffend der zu ergreifenden Maßnahmen?


Die Unterdrückung regierungskritischer Einschätzungen und die Beschimpfung von Regierungskritikern ist mit dem Anliegen eines möglichst breiten Konsenses nicht vereinbar. Kritische Stimmen müssen eingebunden und nicht ausgegrenzt werden. Auf die Antwort zur Leitfrage 3 wird verwiesen.  

Für einen möglichst breiten Konsens braucht es interdisziplinärer statt einseitiger Ansätze. Es dürfen nicht nur zwei oder drei Virologen als Berater gehört werden. Ökonomische, rechtliche, politische, soziologische und ethische Fragen müssen die gleiche Wertigkeit haben. In allen zu beteiligenden Disziplinen müssen neben den herrschenden auch abweichende Meinungen gehört werden. Personelle Vorschläge für solche Beratergruppen müssten eigentlich vor einer Krise für typisierte Krisensituationen vorliegen und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

Aus der planlosen Herangehensweise im März können aber auch langfristige Lehren gezogen werden. Es müssen für die unterschiedlichsten Krisensituationen grobe Ansätze entwickelt werden, die man dann später konkretisieren kann. Eine Situation könnte die Verbreitung eines wirklich gefährlichen Virus wie Ebola sein, Naturkatastrophen oder schwere Unfälle wie die Explosion im Hafen von Beirut. Den Menschen wäre zu vermitteln, dass in solchen Belastungssituationen die High-Tech-Medizin womöglich nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Es müssten Regeln geschaffen werden, nach welchen Kriterien Kranke oder Verletzte versorgt werden sollen. Die aktuelle Krise lehrt uns, dass solche Festlegungen besser im Vorfeld krisenhaft zugespitzter Situationen erfolgen sollten, statt in panischer Angst vor solchen Entscheidungen die zeitweise Aussetzung des High-Tech-Gesundheitssystems um jeden Preis verhindern zu wollen.

7. Welche Lehren ziehen Sie aus Ihrer Sicht im Hinblick auf den Lockdown am 23. März 2020 und dessen Verlängerung am 15. April 2020, der zu gravierenden wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Verwerfungen geführt hat und weiterhin führt, und wie schätzen Sie die Gefahr ein, dass unsere Soziale Marktwirtschaft durch ein etatistisches Wirtschaftsmodell ersetzt werden könnte?


Antwort (1. Teilfrage) Lockdown am 23.03.2020 und dessen Verlängerung am 15.04.2020:  

Der Lockdown hatte enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Bei einem Krankheitsverlauf von 2 Wochen – wenn die Infektion überhaupt zu Symptomen führt – hätte ein Lockdown von 3 Wochen ausreichen müssen, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Die Regierungen in Bund und Ländern hätten danach feststellen müssen, dass ihr Versuch nicht den nötigen Erfolg hatte. Nach dieser Feststellung hätten sie den Lockdown abbrechen müssen. Die Verlängerung vom 15.04. hätte es deshalb nicht geben dürfen. Auch Prof. Murswiek kam in seinem Gutachten vom 18.08.20 für diese Enquete-Kommission auf Seite 41 zu dem Ergebnis: „Einiges spricht dafür, dass der Lockdown jedenfalls seit dem Beschluss über seine Verlängerung am 15. April 2020 unverhältnismäßig und verfassungswidrig war.“ (Dietrich Murswiek, Verfassungs-rechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung, S. 41, https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/ vorlagen/2-12-17.pdf) In einem hoch entwickelten Land kann man das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben nur für eine kurze Zeit anhalten, ohne schwere Schäden zu verursachen. Heute verkünden die Politiker, dass sie einen Lockdown mit aller Kraft verhindern wollen. Diese Einsicht kommt aber 7 Monate zu spät.

Am 26.03.20 schrieb das Handelsblatt: „Am Anfang der Coronakrise war die Politik das Problem, weil sie keine Ahnung von Virologie hat. Nun regieren die Virologen, die leider wenig von Wirtschaft verstehen.“ (https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-die-neue-macht-der-virologen/25684390.html?ticket=ST-1930148-crsoy2kujRfQM0YoTHca-ap5). Die Politiker sollten lernen, auch in schwierigen Zeiten ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den eingeholten Rat von Experten verschiedener Fachrichtungen und mit entgegengesetzten Meinungen zu bewerten und zu gewichten, statt einseitigen Ratschlägen blind zu folgen. Sie müssen die Entscheidungsfindung moderieren, statt sie zu delegieren.


Antwort (2. Teilfrage) Gefahren für die Soziale Marktwirtschaft:

Das Problem ist eine gewisse Planlosigkeit und auf einseitiger Beratung beruhende Fehleinschätzungen der Bundesregierung. Die Antwort der Bundesregierung vom 25.05.20 auf die erste Frage der kleinen Anfrage vom 11.05.20 (Bundestagsdrucksache 19/19428 - http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/1919428.pdf) mit der das Fehlen einer professionellen Entscheidungsvorbereitung eingeräumt wurde, habe ich in meiner Vorbemerkung bereits angeführt.

Eher begründet ist die Sorge, dass die notwendigen Staatshilfen auf die Wirtschaft wie eine Droge wirken, von der sie abhängig wird. Diese Gefahr steigt, je länger die Beeinträchtigungen für die Wirtschaft und damit die Anhängigkeit von den Hilfen anhalten. Ob z.B. die Deutsche Lufthansa wieder ein profitables Unternehmen wird, oder ob sie mit dauerhaften Subventionen politisch gewollte, aber unwirtschaftliche Flugverbindungen anbieten wird, lässt sich nach dem heutigen Kenntnisstand nicht beurteilen.

In der Bankenkrise von 2008 wurde die Commerzbank vom Staat in der Absicht übernommen, sie später wieder zu privatisieren. Das ist bis heute nicht gelungen. Nach der Krise wird der Umgang mit vom Staat geretteten Großunternehmen ein eigenständiges Thema sein.

 

 

Schlussbemerkungen:


Auf der Website des Landtags wird die Aufgabe der Enquete-Kommission wie folgt beschrieben: „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt auch das Land Rheinland-Pfalz vor enorme Herausforderungen. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen. Für die Bewältigung der Coronakrise gibt es keine Blaupause. In dieser beispiellosen Situation müssen trotz der bereits erzielten Fortschritte viele Fragen noch als offen gelten. Diese sind nicht allein naturwissenschaftlicher Art, sondern beziehen sich auch auf die Politik und den Staat, die Gesellschaft und die Wirtschaft.“ (https://www.landtag.rlp.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/enquete-kommission-172-corona-pandemie/)

Die Aspekte Politik, Staat, Gesellschaft und Wirtschaft wurden im März nicht berücksichtigt und sie kommen noch immer zu kurz. Nach der vorstehend zitierten Aufgabe der Kommission muss genau dieses Defizit beseitigt werden. Der Erfolg dieser Enquete-Kommission ist daran zu messen, ob dies gelingt.

 

neue Erkenntnisse:

Schweden hat in der 2. Welle kaum Todesfälle - ohne Lockdown!

 

Nachtrag zu den Angaben zur Abb. 3:
Vom 28.09. bis 10.10. gab es 1.288 zusätzliche Todesfälle, davon 160 mit Corona. Für die restlichen 1.128 Todesfälle interessiert sich niemand!

 

 

aus dem Protokoll:

 

Die Ausschusssitzung fand am 30.10.2020 als Videokonferenz statt und ist unter

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/opal-videos/ek2-v-5-17.mp4

abrufbar. Das 74-seitige Protokoll findet sich auf

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/ek2-5-17.pdf

Seite 31-33

Prof. Dr. Werner Müller
Professor für Rechnungswesen, Controlling, Steuern, Fachbereich Wirtschaft, Hochschule Mainz
– Vorlage EK 17/2-35 –

Prof. Dr. Werner Müller:
Auch von meiner Seite vielen Dank für die Einladung. Ich möchte heute nicht auf jede der sieben Leitfragen eingehen. Die Leitfragen 3 und 4 möchte ich aber ansprechen. Im Interesse der Zeitökonomie möchte ich mich jetzt an mein Konzept halten und den Zeitrahmen einhalten.

 

Zur Leitfrage 3: In den 1960er-Jahren gab es keinen Impfstoff gegen die Kinderkrankheiten Masern, Röteln, Keuchhusten, Windpocken und Mumms. Die Kinder wurden krank und nach einigen Tagen waren sie wieder gesund, und die Welt war dann eigentlich in Ordnung; nur die Pharmaindustrie hat nicht daran verdient.

 

Viele Menschen, darunter auch viele Ärzte, Biologen und andere Fachleute, glauben, dass man nicht den Fehler von Contergan wiederholen sollte und nicht mit einem unzureichend getesteten Impfstoff in die Bevölkerung reingehen darf. Sie sind auch durch die aktuellen Zahlen nicht ver-ängstigt, weil weniger als 2 % der aktuell positiv getesteten Menschen im Krankenhaus behandelt werden und weil etwa 90 % sich bester Gesundheit erfreuen. Mir persönlich erscheint dieses Virus auf jeden Fall nicht sehr bedrohlich.

 

Die Politik ist etwas anderer Meinung. Diese Position wird eher verteufelt, die traditionelle Lösung wird ausgeschlossen. Das spaltet die Gesellschaft wie vor 40 Jahren bei der Friedensbewegung. Damals sah man bei einer Flugzeit von Mittelstreckenraketen von nur acht Minuten die Gefahr, dass selbst bei einem Fehlalarm die Sowjetunion sofort einen Gegenschlag auslösen könnte. Am 26. September und 7. November 1983 war es auch fast soweit. Das haben wir 25 Jahre später erfahren. Eine Bewegung gegen übertriebene Einschränkungen wegen Corona, vor allem, wenn sie am Ende gar nichts bringen sollten, könnte eine ähnlich große Wirkung haben. Wer einen gesell-schaftlichen Konsens herstellen will, wie die Leitfrage 6 unterstellt, darf Kritiker nicht ausgrenzen, sondern muss sie einbinden.

 

Der Kollege Hochmann hat eben von einer Beteiligungsdemokratie gesprochen. Hier gibt es Potenzial, dass man Kritiker einbinden kann und beteiligen sollte. Das ist in den letzten acht Monaten leider nicht passiert.

 

Zur Leitfrage 4, die eher meine Kompetenzen betrifft:

Ich möchte auf einen Aspekt hinweisen, der bisher noch nicht die nötige Aufmerksamkeit erhalten hat. Das größte wirtschaftliche Risiko sehe ich in der ungeklärten Finanzierung der gigantischen Ausgaben, die wir aktuell tätigen. Die inter-nationale Währung ist weder der Euro, noch der Dollar, es ist das Vertrauen. Auch die Aktie von Wirecard hatte einen Wert, solange die Börse dem Unternehmen vertraut hat. Und wenn das Ver-trauen in eine noch so große Währung verloren gehen würde, dann wäre der Absturz der gleiche wie bei Wirecard.

Man sollte sich einmal in die Lage eines Fondsmanagers hineinversetzen, der vom Finanzminister um ein Darlehen gebeten wird. Privatleute müssen ihrer Bank zunächst drei Fragen beantworten. Erstens: Wozu brauchen sie das Geld? Zweitens: Wie lange brauchen sie es? Drittens: Wie wollen sie es zurückzahlen?

 

Aktuell wird das Finanzministerium aber nur die erste Frage beantworten können, und das für einen Banker wohl auch nicht gerade befriedigend. Hinter vorgehaltener Hand bekommt man aus dem Finanzsektor die Einschätzung, dass der Staat diese Beträge nur sehr schwer zurückzahlen könne, vor allem dann, wenn man nicht an Subventionsabbau und Ähnliches herangeht. Am Ende gibt es die Sorge, dass es einen Staatsbankrott oder eine Hyperinflation gibt.

 

Auch wenn der Staat der Schuldner ist, wollen die Investoren ihr Geld zurück. Sie wissen, dass Deutschland den Euro dominiert und dass die Politik vor der Bundestagswahl Ruhe halten will. Einen Staatsbankrott wird es also bis zum September 2021 definitiv nicht geben. In der Situation würde ich als Fondsmanager nur Verträge eingehen, die vor der Wahl fällig werden und wenn bis zum Sommer die Frage, wie das Geld zurückgezahlt werden soll, nicht zufriedenstellend beant-wortet wäre, würde ich definitiv das Geld zurückverlangen. Und wenn alle Fondmanager die Lage ähnlich einschätzen, dann hätte der Finanzminister wirklich ein Problem. Dann bliebe ihm im nächsten Sommer kurzfristig nur noch der Weg zur EZB mit der Bitte, die digitale Notenpresse anzuwerfen und das fehlende Geld zu drucken. Dann hätten wir eine Situation, die mit dem Januar 1923 nach der Besetzung des Ruhrgebietes Ähnlichkeiten hätte. Ich sage Ähnlichkeiten, nicht die gleiche Situation.

 

Den internationalen Geld- und Kapitalmärkten wäre eine Inflation lieber als ein Staatsbankrott, denn das ist kein plötzliches Ereignis und die institutionellen Anleger können sehr schnell reagie-ren. Sie haben mit Sicherheit Pläne in den Schubladen, wie sie ihre Anlagen im Bedarfsfall schnell abstoßen können. An den Märkten sind gigantische Geldmengen unterwegs. Die von der EZB seit der Lehman-Pleite deutlich erhöhte Geldmenge, die von den internationalen Märkten weitgehend aufgesaugt wurde, kann auch wieder zurückfließen.

 

Ich halte es für eine dringende Aufgabe, das Vertrauen in internationale Geld- und Kapitalmärkte zu stützen und eine mögliche Kettenreaktion zu verhindern. Die Politik muss die gleichen Fragen beantworten, wie der Normalbürger, der zu seiner Bank geht. Wir brauchen im nächsten halben Jahr einen soliden Tilgungsplan und wir müssen ausrechnen, welche Beträge ab wann mit Steuer-erhöhungen und Ausgabenkürzungen aufgebracht werden müssen. Die konkreten Maßnahmen würden dann in den Bundestagswahlkampf hineinreichen. Die Bereitschaft der Politik, ein unan-genehmes Thema ausnahmsweise vor einer Bundestagswahl anzupacken, könnte das nötige Ver-trauen auf den internationalen Märkten erzeugen, dass nämlich wirklich die Bereitschaft besteht, diese Gelder auch zurückzuzahlen und sie nicht wegzuinflationieren.

Jeder Versuch, dieses Thema aus dem Bundestagswahlkampf herauszuhalten, könnte von den Märkten dagegen als Anzeichen gewertet, dass sich die Euroländer auch einen Staatsbankrott zu-mindest vorstellen könnten. Ein Vertrauensverlust in die Politik hätte dann einen Wertverlust der Währung zur Folge, und den kann niemand wollen.

 

Wir sollten uns nicht von den kurzfristigen Einschätzungen blenden lassen. Kurzfristig gibt es keine akute Inflationsgefahr. Die erhöhte Geldmenge und die rückläufige Wirtschaftsleistung wer-den durch die geringere Umschlaghäufigkeit der Geldmenge kompensiert. Aber mittelfristig gibt es mindestens eine latente Gefahr, ähnlich wie bei einer Lawine in den Bergen. Sie kann sich auf-bauen und manchmal schon aus geringem Anlass abgehen.
Vielen Dank.

Seite 48:
Sachv. Dr. Jan Paul Heisig:

Ich habe eine Frage, die in die ähnliche Richtung geht, wie die, die ich gerade an Herrn Knopp gestellt habe, auch an Herrn Müller.

 

In seiner schriftlichen Stellungnahme vertritt er die These, dass Lockdown-Maßnahmen, in der Fachliteratur „Nonpharmaceutical Interventions“ bezeichnet, keine Wirksamkeit haben. Er bezieht sich auf eine Studie des National Bureau of Economic Research (NBER) in den USA. Man muss dazu sagen, dass es keine Studie des NBER ist, sondern dass es ein Working Paper ist, das durch diese Institution herausgeben wird. Insofern hat die Studie auch keinen entsprechenden Review-Pro-zess durchlaufen, wie es bei offiziellen NBER-Publikationen der Fall wäre. Er bezeichnet diese Studie aus meiner Sicht auch fälschlicherweise als Metastudie; es ist einfach eine einzelne Studie auf Grundlage von Informationen über einerseits nichtpharmazeutische Interventionen – Schul-schließungen etc. – und auf der anderen Seite Infektionszahlen.

 

Das ist eine von vielen Studien; es gibt eine Reihe von Studien – die Datenlage ist immer noch recht begrenzt und die Identifikation dieser Effekte ist nicht ganz einfach –, die zu anderen Schlussforderungen kommen und deutliche Auswirkungen dieser Interventionen auf das Infekti-onsgeschehen nachweisen. Mich würde einfach interessieren, weshalb er diese NBER-Studie für glaubwürdiger und richtiger hält als andere Studien, zum Beispiel eine, die diesen Monat im The Lancet Infectious Diseases herausgekommen ist.
Vielen Dank.

Seite 50

Abg. Dr. Sylvia Groß:

Ich hätte Fragen an Herrn Professor Müller. Sie warnen in Ihrer Stellung-nahme vor einer Spaltung der Gesellschaft. Was sind das für Menschen, die zu den Demonstrationen kommen oder Sie über Ihre Website ansprechen?

 

Die zweite Frage ist: Sie haben gesagt, dass sehr viel Geld außerhalb Europas international auf den Märkten zirkuliert. Haben Sie konkrete Anhaltspunkte, um wie viel Geld es sich dabei handelt? Und: Haben Sie denn schon in gewisser Weise konkrete Anzeichen dafür, dass die Märkte nervös werden? Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund das Verhalten der Politik?

Seite 52-53

Prof. Dr. Werner Müller:
Gerne. – Zunächst zur Frage von Herrn Dr. Heisig, die lautete: Warum die NBER-Studie? Ich möchte sie fast zurückgeben. Warum sind alle die Regierungsposition unterstüt-zenden Studien seriös? Warum sind alle, die die Regierung kritisieren, am Ende Verschwörungs-theorien?

 

Warum war beispielsweise Wolfgang Wodarg, solange er für die SPD im Bundestag war, ein geach-teter Experte und nachdem er sich kritisch geäußert hatte plötzlich ein Spinner? Warum ist Pro-fessor Bhakdi angeblich nicht seriös, obwohl er ungefähr 25 Jahre seriöser Fachmann an der Uni-versität Mainz war?

 

Ich bin Mitglied im Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie. Vorsitzender ist Professor Bhakdi. Wolfgang Wodarg ist dabei, und viele andere. Wir tauschen uns natürlich gegenseitig aus. Diese Studie ist dort vorgestellt worden. Ich habe sie dann auf meiner Website in meine Argumentation übernommen, wie die anderen das auch gemacht haben.

 

Ich habe ausdrücklich gesagt, wir brauchen diesen Austausch zwischen regierungsunterstützen-den und regierungskritischen Meinungen. Man darf nicht die eine Seite ausgrenzen und die andere Seite zur Bibel erklären. Die Kritik an der NBER-Studie würde in ein solches Gremium gehören. Da muss die Kritik dann natürlich auch von der anderen Seite vorgetragen werden. Warum ist der Lagebericht des Robert Koch-Instituts sozusagen sakrosankt, obwohl man durchaus einige Wider-sprüchlichkeiten erkennen kann?

 

Des Weiteren möchte ich anführen: Wenn man sich beispielsweise die Daten der Johns Hopkins Universität im Ländervergleich anschaut – das habe ich vor ein paar Tagen gemacht –, stellt man einen sehr interessanten Verlauf fest. Länder nördlich des nördlichen Wendekreises haben zu ei-nem hohen Anteil einen Verlauf mit hohen Infektionszahlen im Frühling und jetzt im Herbst wieder mit ansteigenden. Länder südlich des südlichen Wendekreises haben vielfach einen entgegenge-setzten Verlauf: einen Anstieg in unserem Sommer, was bei denen der Winter war, und weil dort der Winter zu Ende geht einen abflachenden Verlauf.

 

Es wäre doch sehr merkwürdig, wenn mit der geografischen Verteilung auch diese nicht pharma-zeutischen Interventionen jetzt plötzlich ganz andere wären. Diese Beobachtungen passen also zusammen, aber ich sage, das müsste natürlich in einem geeigneten Gremium sicher noch fun-dierter diskutiert werden. Ich will nicht sagen, dass alles, was ich bisher von mir gegeben habe, schon abschließend wäre.

 

Zu den drei Fragen von Frau Dr. Groß: Ich habe schon auf ein paar Demonstrationen gesprochen. Was ich dort wahrgenommen habe: Neonazis und Reichsbürger habe ich nicht gesehen. Ich habe vielfach den Eindruck, das sind Leute, die mit mir vor 40 Jahren gegen die Mittelstreckenraketen demonstriert haben, jedenfalls danach beurteilt, wie sie mit mir später gesprochen haben. Viele würde ich als rot-grün einschätzen. Anders als vor 40 Jahren Ängstliche eher nicht, Nachdenkliche ja. Natürlich gibt es immer ein paar skurrile Typen, die sich mal einen Spaß machen wollen und ein bisschen seltsam daherkommen. Das darf man nicht überbewerten.


Wenn ich wieder 40 Jahre zurückgehe: Brokdorf, Gorleben, das war ein ganz anderes Kaliber. Da-gegen sind die Querdenker-Demonstrationen wie Ausflüge von Kindergärten.


Zu Anhaltspunkten, wie viel Geld auf den Märkten unterwegs ist: Das ist ein bisschen schwierig. Ich möchte mich eigentlich nicht mit einer Zahl irgendwo zitieren lassen. Ich habe eine Quelle gelesen, die von insgesamt dem 29-Fachen der internationalen Wirtschaftsleistung spricht. Das halte ich für etwas hochgegriffen, es ist sicher eine gewisse Oberkante der Schätzungen.


Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, eine inzwischen staatliche Organisation, schätzt traditionell immer ein bisschen niedriger. Sie kommt jetzt, was die Derivate angeht, also nur ein Segment, aber ein sehr großes, auf das Zehnfache des weltweiten Bruttoinlandsprodukts, was aktuell als Geldmenge zirkuliert. Das sind nicht die Handelsumsätze, sondern das ist das Geld, was dahinter steht, also geteilt durch die Umlaufgeschwindigkeit. Auf das Zehnfache, das wäre schon ein richtig großer Brocken, finde ich.


Zur Frage nach dem Vertrauen: Ich würde sagen, wenn ein Finanzminister davon spricht, dass er mit einer Bazooka Steuergelder verballern will, um einen „Wumms“ zu erzeugen – sicher ein biss-chen zusammengefasst, die Aussage –, ist es nicht unbedingt vertrauensbildend. Auch wer Staats-anleihen kauft, möchte sein Geld am Ende zurückbekommen. Da sollte man vielleicht doch ein bisschen seriös auftreten, und ein bisschen ernsthafter.


Was Nervosität der Märkte angeht: Ich würde es noch auf der Stufe davor sehen. Die Märkte sind noch nicht nervös, aber wir haben ein Warnzeichen: Der Goldpreis ist in der Nähe eines Allzeit-hochs. Er ist wieder ein bisschen zurückgegangen, aber er ist nicht wieder richtig gefallen. Das zeigt immer, dass viele Anleger ein deutliches Bedürfnis nach Sicherheit haben. Wir müssen auch berücksichtigen: Wenn die Preise hoch sind, werfen die Gold produzierenden Länder, hauptsäch-lich Australien, Russland, Südafrika, wieder viel Gold auf den Markt. Wenn der Preis dann immer noch oben bleibt, sollte man das beobachten, finde ich.


Die Verunsicherung scheint etwas nachhaltiger zu sein, als wenn es einfach nur eine Delle wäre, aber man muss natürlich schauen, was die Zukunft bringt.

interessante Dokumente:

(aus regierungkritischer Sicht - die herrschende Meinung verbreiten die gleichgeschalteten Medien)

 

Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf für das Anhörverfahren der Enquete-Kommission 17/2 „Corona-Pandemie“am Freitag, dem 11. September 2020 zu dem Thema „Aktueller Forschungsstand der Wissenschaft“

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-16-17.pdf

Ergänzende Stellungnahme   von   Herrn Prof. Dr.   Klaus   Püschel, Direktor   des   Instituts   für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, anlässlich des Anhörverfahrens der Enquete-Kommission  17/2  „Corona-Pandemie“  zum  Thema  „Aktueller  Forschungsstand  der Wissenschaft“ am 11. September 2020

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-30-17.pdf

 

Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf

 

 

Bundestag:

5 Lockdown-kritische Professoren:


Am 28.04.2020 haben sich die Unterzeichner des folgenden Textes auf folgende gemeinsame Anfrage nach Art. 17 GG an die Fraktionen des Deutschen Bundestages verständigt.

 

 
Anfrage nach Art. 17 GG:
 
Wir sind 5 Professoren verschiedener Fachrichtungen und wir kommen zu der Einschätzung, dass die Reaktionen der Regierung auf die Covid-19-Pandemie angesichts der davon ausgehenden Bedrohungen nicht verhältnismäßig sind. Wir bitten Sie, die am Ende des folgenden Textes, auf den wir uns verständigt haben, gestellten Fragen im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung zu richten. Der Text steht unter dem Motto:

 

Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden einer Krankheit


Bei der massiven Einschränkung von Grundrechten hat der Staat eine Bringschuld, seinen Bürgern die Rechtfertigung immer wieder darzulegen. Dabei ist die Abwägung des Für und Wider der Maßnahmen nachvollziehbar zu erläutern. Sie sind nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Rechtsgutes zwingend erforderlich sind, wenn sie verhältnismäßig sind und es kein milderes Mittel gibt. Maßnahmen, die zur Erreichung des Zieles nicht geeignet sind, können nicht erforderlich sein, erst Recht nicht zwingend.
 
Es wurde bisher keine Abwägung der Folgen der Einführung der Maßnahmen gegenüber einem Verzicht darauf veröffentlicht. Wir zweifeln an, dass es diese Abwägung je gegeben hat. Seit Hippokrates' Losung "Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen" ist unbestritten, dass die Schäden einer Therapie nicht größer sein dürfen als die Schäden einer Krankheit. Das gilt auch, wenn man vor der sprichwörtlichen Entscheidung zwischen Pest und Cholera steht.
 
Man sollte bei einer schwerwiegenden Entscheidung die Chancen nutzen, deren Eintritt einigermaßen wahrscheinlich ist und Risiken vermeiden, deren Konsequenzen bei einem Eintritt existenzvernichtend wären. Wenn man zwischen zwei entgegengesetzten Richtungen entscheiden muss, sollte man für beide Wege die wahrscheinlichen Folgen sowie Chancen und Risiken abwägen. Bei der Abwägung – sollte sie stattgefunden haben – wurde der enorme wirtschaftliche Schaden anscheinend nicht berücksichtigt. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass die Entwicklung eines Medikaments oder Impfstoffes innerhalb kurzer Zeit ausgeschlossen ist und dass die Lähmung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft über mehrere Monate unmöglich ist. Die sich in dieser Situation aufdrängende Problemlösung, über eine fortschreitende Infektion eines überwiegenden Teils der Bevölkerung eine Herdenimmunisierung zu erreichen, wurde anscheinend ohne jede Prüfung verworfen. 
 
Die psychischen Schäden lassen sich wirtschaftlich kaum quantifizieren. Die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen schädigt unsere Kinder. Ihre Lernmotivation wird geschädigt und sie verlernen soziales Verhalten. Ihre Eltern werden zwischen Home-Office, Home-Schooling und Anspruch, die eigenen Kinder liebevoll betreuen zu wollen, zerrieben. Auch sie werden die aktuelle Situation nur zeitlich begrenzt aushalten können. Diese Belastungen erscheinen zudem völlig überflüssig, denn Kinder und Jugendliche zeigen bei einer Infektion kaum Symptome und in Deutschland leben sie auch nur sehr selten mit ihren Großeltern in einem gemeinsamen Haushalt, so dass von ihnen auch keine Infektionsgefahr für sog. Risikogruppen ausgeht.
 
Weil es mit der Herdenimmunisierung ein geeignetes und minder schweres Mittel gibt, wie Schweden, Südkorea oder Taiwan beweisen, sind die Maßnahmen der Regierung unzulässig. Es wurde nicht dargelegt, dass die Durchseuchung der Gesellschaft schwerwiegendere Folgen haben sollte als die Zerstörung der Wirtschaft und insbesondere der Zusammenbruch des Mittelstandes.
 
Wir zweifeln an, dass es überhaupt eine besondere Bedrohung der Bevölkerung und selbst der Risikogruppen gibt. In der Zeit vom 01.01. bis 04.03.2017 sind im zeitlichen Zusammenhang mit einer Grippewelle in der Altersgruppe ab 80 Jahren 25.243 Personen mehr gestorben als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016, in dem vom Robert-Koch-Institut keine Grippewelle registriert wurde, wobei zur Vergleichbarkeit der 29.02.16 nicht berücksichtigt wurde. Im Zeitraum vom 13.02. bis 29.03.18 starben während einer anderen Grippewelle 23.971 Menschen dieser Altersgruppe mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016. Zwischen dem 02.07. und dem 23.08.18 starben während einer Hitzewelle 9.585 Menschen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016. Zwischen dem 09.03. und dem 24.04.20 wurden vom Robert-Koch-Institut 3.349 Menschen registriert, die im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion in den Altersgruppen ab 80 verstorben sind – seit dem 25.04. werden diese Zahlen nicht mehr veröffentlicht! Selbst wenn man bei „italienischen Verhältnissen“ hochgerechnet auf die größere Bevölkerung 6,7fache Todeszahlen als jetzt unterstellen würde, wäre noch keine Größenordnung wie im Januar/Februar 2017 oder März/April 2018 erreicht, als die Regierung keinen Anlass zum Handeln gesehen hat und die deshalb auch nicht als bedrohlich eingeschätzt wurde. Es ist auch nicht bedrohlich, wenn wie in den Jahren 2016 bis 2018 90 % der Verstorbenen 60 Jahre oder älter sind und wenn 96,6 % dieser Altersgruppe an Krankheiten statt an Unfällen oder Gewalthandlungen stirbt. Bei Covid-19-Infektionen konnten bisher keine von diesem normalen Verlauf deutlich abweichende Verhältnisse beobachtet werden.
 
Wenn es aber keine besondere Bedrohung gibt, sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unverhältnismäßig. Wenn bei über 25.000 Toten überhaupt keine Bedrohung vorgelegen hat, dann wird eine besondere Bedrohung wohl frühestens bei der dreifachen Anzahl* vorliegen können.
 
Die Tagesschau vom 21.04.20 zitierte den Basler Pathologe Tzankov: „Natürlich hätten die Verstorbenen viele Vorerkrankungen und die Lebenserwartung sei sicher kürzer als die von Gesunden. ‚Aber alle diese Patienten hätten wahrscheinlich ohne Covid-19 länger gelebt, vielleicht eine Stunde, vielleicht einen Tag, eine Woche oder ein ganzes Jahr.‘ Ohne das Coronavirus wären die Verstorbenen, die er obduziert habe, ‚wahrscheinlich noch am Leben‘." (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-obduktionen-103.html) Die Maßnahmen der Regierung ließen sich verfassungsrechtlich aber höchstens dann rechtfertigen, wenn damit eine große Anzahl von Menschenleben nachhaltig gerettet würde. Die Verlängerung einer Sterbephase ist kein überragend wichtiges Gemeinschaftsinteresse! Sie widerspricht wahrscheinlich sogar dem Interesse der Sterbenden. Eine Lebensverlängerung um ein Jahr reicht nicht aus. Sie könnte in keinem Fall die massenhafte Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz mittelständischer Unternehmen oder ganzer Branchen (z.B. Gastronomie) rechtfertigen. Die aktuelle Situation unterscheidet sich grundlegend von der verfassungsrechtlichen Problematik beim Luftsicherheitsgesetz. Es geht nicht darum, ob der Staat wahrscheinlich Sterbende aktiv töten darf, um andere Menschen zu retten. Es ist zu fragen, ob der Staat mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Schaden und mit massiven Grundrechtseinschränkungen das Leben von wahrscheinlich Sterbenden verlängern muss, oder ob er nicht Sterbende schneller sterben lassen darf (bzw. sollte oder muss), um die Grundrechte und die wirtschaftliche Existenz der Lebenden zu schützen.
 
Die Maßnahmen der Regierung erscheinen angesichts der enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden, die sie verursachen, auch unverhältnismäßig. Wenn wegen des überwiegend hohen Alters und der Vorerkrankungen jeder potentiell Gerettete noch durchschnittlich 1.000 Tage** Restlebenszeit hätte, würden selbst bei 200.000 vermiedenen Todesopfern nur 200 Mio. Lebenstage gerettet. Bei einem wirtschaftlichen Schaden von 1.000 Mrd. € wären das 5.000 € pro gerettetem Lebenstag, und das wahrscheinlich bei stark eingeschränkter Lebensqualität. Diese hohen Kosten sind durch nichts zu rechtfertigen. Die Maßnahmen, die einen wirtschaftlichen Schaden in solcher Größenordnung verursachen, sind deshalb unverhältnismäßig. Zudem ist zu berücksichtigen, wie viele Menschen durch die unnötige Absage lebenswichtiger Operationen bereits jetzt zusätzlich verstorben sind und wie viele aufgrund der absehbaren Kürzung der Gesundheitsausgaben nach einer tiefen Rezession zusätzlich versterben werden.
 
Wenn die Regierung die Rechtfertigung für ihre Maßnahmen nicht dezidiert darlegen kann, wären sie aufzuheben. Deshalb verlangen wir Antworten auf folgende Fragen:
 
1) Welche konkreten Szenarien lagen am 13.03.20 vor, und aus welchen Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden?
 
2) Was waren die Gründe, wegen der die Regierung in der Covid-19-Pandemie eine Bedrohung für die Bevölkerung sieht, obwohl sich die Sterblichkeit nicht wesentlich von den alltäglichen Todesfällen unterscheidet und sie sogar wesentlich niedriger ist als im Januar/Februar 2017, März/April 2018 und Juli/August 2018, als die Regierung keinerlei Aktivität gezeigt hat.
 
3) Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit.
 
4) Was sind die Gründe für die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschule, wenn die Erkrankung doch an jungen Menschen spurlos vorbeigeht und eine natürliche Immunität möglichst vieler Menschen eher hilfreich im Kampf gegen noch wenig bekannte Erreger ist?"
   
Anmerkungen: 
*= bis 25.000 keine Bedrohung, 25-75.000 normale Bedrohung, über 75.000 besondere Bedrohung 
**=  lt. RKI liegt der Altersmedian der Verstorbenen bei 82 Jahren, es sind 58 % Männer (Restlebenserwartung 6,92 Jahre) und 42 % Frauen (8,21 Jahre) mit Corona-Infektion gestorben, woraus sich eine durchschnittliche Restlebenszeit von 7,46 Jahren ergibt. Wenn aber bei 75 % wegen der Vorerkrankungen eine Restlebenszeit von nur noch 365 Tagen unterstellt wird, dann ergibt sich ein gewogener Durchschnitt von 955 Tagen. 1.000 Tage dürften also nicht zu niedrig geschätzt sein
   
28. April 2020
 
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, ehem. Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, Universität Mainz
 
Prof. Dr. Stefan Hockertz, Toxikologie/Immunologie, tpi consult GmbH, Bollschweil,
ehem. Univ. Hamburg
 
Prof. Dr. Stefan Homburg, Volkswirtschaftslehre, Universität Hannover
 
Prof. Dr. Werner Müller, Betriebswirtschaftslehre, Hochschule ?????
 
Prof. Dr. Dr. Harald Walach, Psychologie, Universität Witten-Herdecke

 
Anmerkung:
Das Robert-Koch-Institut hatte mit dem täglichen Lagebericht vom 25.04.20 keine Zahlen mehr über die Verteilung der Verstorbenen nach Alter und Geschlecht mehr angegeben. Es wurde nur noch eine Zahl „ab 70“ genannt. Nachdem ich das auf meiner Website erwähnt habe, wurden mit dem Lagebericht vom 27.04.20, der am Abend noch nicht verfügbar war, wieder Zahlen genannt, jetzt aber mit einer anderen Abgrenzung der Altersgruppen. Weil die Endfassung des gemeinsamen Textes der „Fünf Professoren“ schon fertig war und am Morgen des 28.04.20 in die Genehmigung ging, konnte dieser Rückzieher des RKI nicht mehr in den Text einfließen.

 

Eine erste Antwort


Die Regierung hat auf unsere 4 Fragen und unsere Begründung (Text siehe unten) nicht geantwortet; das war zu befürchten. Lediglich ein CDU-Abgeordneter hat einem Bürger geantwortet. Den Wortlaut möchte ich hier analysieren:

Sein Kommentar:
Der „deutsche Weg“ ist im internationalen Vergleich zumindest bislang definitiv einer der besten! Viele Länder, z.B. Italien, Spanien, die USA und insbesondere New York sind Beispiele dafür, wie schlimm es auch bei uns hätte kommen können. Auch das Beispiel Schweden – für eine nicht „heruntergefahrene“ Gesellschaft – ist nicht zielführend. Schweden hat, gerechnet auf die Einwohnerzahl, mehr als vier Mal so viele Todesfälle wie Deutschland. In Ländern wie Südkorea, Taiwan oder gar China ging die Bekämpfung des Corona-Virus mit wirklich massiven Eingriffen in die Grundrechte einher. Das ist definitiv kein Modell für Deutschland! Die hier erwähnte Herdenimmunisierung würde ca. 75.000 Neuinfektionen pro Tag! erfordern. Das würde unser Gesundheitssystem definitiv überfordern und ist deshalb keine Option!

Meine Erwiderung:
Ich hatte die schwedischen Zahlen auf eine 6,7fache Sterberate hochgerechnet, und wir hätten dann das Doppelte einer normalen Grippewelle gehabt; das Regierungslager geht wohl nur von einer Vervierfachung der Sterberate aus.

Das Szenario der Politik war also 75.000 Neuinfektionen täglich; diese Information ist neu! Nach dem Szenario des RKI von Anfang März hätten davon 95,5 % keine oder nur leichte Symptome und 4,5 %, also 3.375 Personen täglich, müssten für ca. 3 Wochen ins Krankenhaus. Nach 9 Tagen würde ein Drittel auf die Intensivstation verlegt, wo die Hälfte nach 10 Tagen wieder gesund wäre und die andere Hälfte sterben würde (tatsächlich waren es 27,5 % statt 50 %). Das hätte nach 28 Tagen eine Spitzenbelastung der Krankenhäuser von 68.625 zusätzlichen Patienten ergeben; bei ca. 500.000 Krankenhausbetten bundesweit, von denen ca. 125.000 für die Pandemie mit der Absage medizinisch nicht dringender Behandlungen freigemacht wurden. Die Spitzenbelastung der Intensivstationen wäre bei 11.250 erreicht gewesen. Die wirkliche Spitzenbelastung lag jetzt bei 2.922, und es wird zusätzlich ein Berg von 12.000 freien Intensivplätzen vorgehalten. Die Sterbefälle hätten nach zwei Monaten bei 23.000 gelegen; statt jetzt 7.369 am 09.05.20 lt. RKI. 75.000 Neuinfektionen täglich wären also selbst nach den Anfang März vorliegenden Informationen gut verkraftbar gewesen. Um das festzustellen, hätte keine Fachkenntnisse, sondern einen Computer und ein Tabellenkalkulationsprogramm gebraucht. Die Berater konnten das nicht! Wenn man nach den Erkenntnissen der Heinsbergstudie von einer Dunkelziffer bei den Infektionen von 90 % ausgeht (oder den Kritikern folgend zwischen 83 und 97 %), dann war das RKI-Szenario etwas pessimistisch, aber durchaus realistisch. Sich als Politiker von der scheinbar hohen Zahl irritieren zu lassen war eine klassische Panik-Reaktion!

Böse Zungen mögen behaupteten, dass die offensichtliche Ablehnung gegenüber dem System der arabischen Zahlen auf der zunehmenden Ausländerfeindlichkeit beruhen könnte. Hier sollte man daran erinnern, dass diese Technik mit den vier Grundrechenarten vor 500 Jahren von Adam Riese in Deutschland bekannt gemacht wurde und dass sie nicht erst 2015 mit den Flüchtlingen aus Syrien zu uns gekommen ist. Vielleicht hat der hohe Juristen-Anteil unter den Politiker eine größere Bedeutung; judex non calculat! (der Richter rechnet nicht) Die feindselige Haltung der Politiker und Verwaltungsjuristen gegenüber den vier Grundrechenarten wird auch aus der folgenden Antwort erkennbar.

Unsere Aussage:
Es ist auch nicht bedrohlich, wenn wie in den Jahren 2016 bis 2018 90 % der Verstorbenen 60 Jahre oder älter sind und wenn 96,6 % dieser Altersgruppe an Krankheiten statt an Unfällen oder Gewalthandlungen stirbt. Bei Covid-19-Infektionen konnten bisher keine von diesem normalen Verlauf deutlich abweichende Verhältnisse beobachtet werden.

sein Kommentar:
Leider wird hier oft vergessen, dass es gegen Grippe jährliche Impfungen von besonders gefährdeten Menschen gibt!

meine Erwiderung:
Die Grippe wurde in diesen zwei Sätzen mit keinem Wort erwähnt; aber trotz Impfung sterben bei einer normalen Grippewelle 3 mal so viel Menschen wie mit Covid-19! Wie will die Politik alte Menschen davor schützen, an irgendeiner Krankheit zu sterben. Die Politiker scheuen die Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser. Die Wahrheit ist: jedes Leben endet mit dem Tod, und Gott sei Dank betrifft das hauptsächlich alte Menschen und nicht die Jugend, was sich mit keinem Diskriminierungsverbot ändern lässt. Aber wer als Politiker die Wahrheit öffentlich ausspricht (wie der Tübinger Oberbürgermeister), wird gekreuzigt. Die Altersstruktur der Corona-Toten unterscheidet sich nur sehr geringfügig von der Altersstruktur aller Todesfälle. Ein besonderes Risiko alter Menschen, das über ihr allgemein erhöhtes Risiko an irgendeiner Krankheit zu sterben hinausgeht, ist statistisch nicht nachweisbar.

unsere Frage 3)
Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit.

Sein Kommentar:
Vor der Wirtschaft kommt klar der Mensch und seine Unversehrtheit!

Meine Erwiderung:
Die Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne eine funktionierende Wirtschaft ist alles nichts! Für die Bürger ist es eine zentrale Frage, wovon sie in den nächsten Jahren leben sollen und wieviel Geld der Staat ihnen aus der Tasche ziehen wird, um die gigantische Zeche zu bezahlen, die die Politiker in ihrem Rausch versoffen haben. 

unsere Frage 4)
Was sind die Gründe für die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschule, wenn die Erkrankung doch an jungen Menschen spurlos vorbeigeht und eine natürliche Immunität möglichst vieler Menschen eher hilfreich im Kampf gegen noch wenig bekannte Erreger ist?“

Sein Kommentar:
Die Ansteckungsgefahr von besonders gefährdeten Menschen

Meine Erwiderung:
Kinder und Jugendliche waren und sind gar nicht gefährdet! Hier will die Politik nichts verstehen. Die Kinder und ihre Familien sind aber von den Folgen dieser Politik geschädigt worden, z.B. wenn die Eltern Homeoffice, Homeschooling und die zusätzliche Kinderbetreuung vereinbaren sollten. Die Rentner sind die treuesten Wähler von Union und SPD, und die will man nicht verärgern. Wahrscheinlich will man ein Jahr vor der Bundestagswahl auch verhindern, dass den Regierungsparteien zu viele Wähler wegsterben. Würden die Rentner überwiegend AfD und Linke wählen, hätte man sich vielleicht zu einer robusteren Politik entschlossen. Kinder, Jugendliche und Familien haben dagegen keine Lobby!

allgemeiner Kommentar:
"Generell orientierten und orientieren wir bzw. die entscheidenden Stellen sich klar an den Meinungen, Einschätzungen und Vorgaben von Experten wie beispielsweise den Forschern des Robert-Koch-Instituts (RKI). Es ist sicherlich gut gemeint, wenn fünf Professoren verschiedener Fachrichtungen hierzu ihre Einschätzung abgeben. Allerdings vertraue ich weiterhin auf die Fachleute der Leopoldina oder des RKI."

meine Erwiderung:
Die Antwort des Abgeordneten hat insgesamt gezeigt, dass die Politik sich offenbar vom Robert-Koch-Institut nicht nur beraten ließ, sondern die Maßnahmen dort formuliert wurden. Auf die einfachsten kritischen Nachfragen und selbst auf das Nachrechnen der Zahlen wurde offensichtlich verzichtet. Man verbreitet keine Verschwörungstheorie, wenn man darauf hinweist, dass das Robert-Koch-Institut, z.B. in der Ständigen Impfkommission, bestens mit der Pharmaindustrie vernetzt ist, die hier ihre Marketingpolitik betreibt. Sie will selbst Impfstoffe verkaufen, die sie noch entwickeln muss. Mit diesen Beratern hat die Regierung den Bock zum Gärtner gemacht!

Vor 60 Jahren gab es keine Impfstoffe gegen Masern, Röteln, Windpocken & Co, die Kinder haben diese Krankheiten bekommen, durchgestanden und waren danach immunisiert. Ich erinnere mich, dass vor 50 Jahren an meiner Schule eine schwangere Lehrerin nach Hause geschickt wurde, weil es bei uns Röteln-Fälle gab - also eine Isolierung von Risikogruppen; sonst nichts. Meine Kinder wurden später geimpft, die Zeiten ändern sich. Ich möchte meine Eltern aber nicht als verantwortungslos bezeichnen, weil sie meine Geschwister und mich gemeinsam krank werden ließen statt uns zu isolieren. Sie haben unseren Tod nicht billigend in Kauf genommen. Heute bekommen die Eltern, die auf die Natur vertrauen und ihre Kinder nicht impfen lassen, dieses Etikett angehängt und ihnen gegenüber werden Formulierungen verwendet, die auch aus einer Anklageschrift wegen Mordversuch stammen könnten. Die Lobbys der Pharmaindustrie arbeiten effektiv. Was vor 50 Jahren bei den Kinderkrankheiten funktionierte und heute als unverantwortlich gilt, kann auch bei Covid-19 funktionieren, mindestens solange es keinen Impfstoff gibt. Das möchte die Pharmaindustrie aber lieber verhindern, denn wenn es ein Beispiel gibt, dass man ihre Produkte nicht wirklich braucht, ist das nicht gut für das Geschäft! 

Aber selbst wenn die Pharmaindustrie schnell einen Impfstoff aus dem Hut zaubern würde, hätte sie ein Problem. Nach den auch von ihr anerkannten Grundsätzen ist der Nutzen einer Impfung mit ihren Nebenwirkungen und Risiken abzuwägen. Diese Abwägung muss auf der Ebene des Individuums erfolgen. Das aktuelle Argument, die Enkel könnten ihre Großeltern anstecken, könnte dann nicht anerkannt werden. Bei Kindern und Jugendlichen, deren Erkrankungsrisiko (= Risiko einer ernsten Erkrankung statt einer bloßen Infektion) sich also im Promillebereich bewegt, müsste der Impfstoff absolut risikolos und völlig frei von jeder Nebenwirkung sein, und der Nutzen der Impfung würde die möglichen Nachteile noch immer nicht deutlich überwiegen; beide wären nahe Null! Wenn selbst ein absolut risikofreier Impfstoff in den Altersgruppen unter 30 also wegen des minimalen Krankheitsrisikos nicht eingesetzt werden dürfte; wie will man dann mit der aktuellen Argumentationslinie die Schulen und Hochschulen öffnen? Und wie will die Pharmaindustrie die absolute Risikofreiheit ohne langjährige klinische Studien überhaupt nachweisen?

Die Pharmaindustrie und das Robert-Koch-Institut haben die Politik mit ihrer Vision eines Impfstoffs in eine Sackgasse geführt, und die Politiker haben sich an der Nase herumführen lassen. Um einen Gesichtsverlust zu vermeiden müssen die Regierungen nun langsame Rückzieher machen und dabei immer wieder betonen, dass ihre unsinnigen Maßnahmen erfolgsreich gewesen seien. FDP und AfD würden das Regierungslager vielleicht erst 6 Monate vor der Wahl dafür angreifen und in der Zwischenzeit auf Zeit spielen. Linke und Grüne könnten das nicht glaubwürdig tun, denn sie hätten auch noch stärkere Einschränkungen befürwortet. Sie würden jetzt eher einen zweiten Lockdown gegen den Klimawandel fordern; das Volk hat sich ja so leidensfähig gezeigt und die alten Argumentationslinien mit Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen wurden selbst von der CDU mit Leichtigkeit vom Tisch gewischt.
 
Der Wähler kann einen interessanten Wahlkampf erwarten!

 

Unsere Fragen im Bundestag


Der Bundestag sorgt dafür, dass die Bundesregierung die Maßnahmen ihres Corona-Shutdowns mit Fakten begründen muss. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Armin-Paulus Hampel startete nach dem Eingang unserer Fragen (Text siehe unten) eine Initiative in seiner Fraktion und fand zahlreiche Unterstützer für sein bzw. unser Anliegen.

„Hier geht es in erster Linie um die wichtigsten Grundrechte in einer freien demokratischen Gesellschaft. Die fünf Professoren wurden in den vergangenen Wochen in fast allen Medien, politischen Reaktionen etc. lächerlich gemacht, ausgegrenzt, verleumdet – oder es wurde ihre bis dahin tadellose wissenschaftliche Reputation in Frage gestellt. Wir nähern uns mit rasenden Schritten DDR-ähnlichen Verhaltensmustern. Mein Mandat verleiht mir und meinen Kollegen das Privileg, Fragen direkt an die Bundesregierung stellen zu dürfen. Wir tun dies stellvertretend für die fünf Wissenschaftler, um ihrem Bürgerrecht Geltung zu verschaffen“, sagt Hampel. (https://afdkompakt.de/2020/05/12/dank-afd-kommen-4-corona-fragen-kritischer-professoren-vor-die-regierung/)

Die Gruppe der 5 Lockdown-kritischen Professoren [wurde in Anlehnung an die „Göttinger Sieben“ (Gruppe von Göttinger Professoren, die 1837 gegen die Aufhebung der 1833 eingeführten liberalen Verfassung im Königreich Hannover protestierten) auch schon als „Mainzer Fünf“ bezeichnet], hat ihre Fragen an alle Fraktionen geschickt. Wir wollten niemanden ausgrenzen und auch nicht ausgegrenzt werden. Wir wollten uns den Stiefel, der in Thüringen geschustert wurde, aber auch nicht anziehen. Wo kommen wir hin, wenn wir berechtigte Fragen zurückziehen müssten, nur weil sie auch von der AfD gestellt werden? Sollen wir richtige Positionen für falsch erklären, nur weil die AfD sie auch für richtig hält? Sie ist nun einmal die stärkste Oppositionsfraktion und sie sieht sich – zu Recht – in der Rolle, die Regierung zu kontrollieren und wo es geht auch vorzuführen. Wenn wir die Handlungen der Regierung von Mitte März als überzogen und als Panik kritisieren, wenn sie einseitig und im Ergebnis falsch beraten wurde (was auch der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft kritisierte), dann sollte der Oppositionsführer diese Kritik vertreten. Trotzdem bleiben wir überparteilich.

Die Form der Bürger-Anfrage ist für parlamentarische Verhältnisse ungewöhnlich. Nur wenn mindestens fünf Prozent der Parlamentarier das Anliegen mit Unterschriften unterstützen, dürfen Anfragen dieser Art überhaupt gestellt werden. Hampel erhielt mehr als das notwendige Quorum und beschreitet damit eine Anfrageform, die es seit 17 Jahren im Deutschen Bundestag nicht mehr gegeben hat.

Das Papier aus dem BMI mit dem Titel „Analyse des Krisenmanagements“, in dem die Reaktionen der Regierungen als weltweiter Fehlalarm bezeichnet werden, kommt zu der Erkenntnis: „Angesichts des sachlichen Befunds der vorliegenden Analyse und der dazu im Kontrast stehenden Entscheidungen der Politik, kann bei geschädigten Außenstehenden möglicherweise die Befürchtung aufkommen, dass das bestimmende Schutzziel des nationalen Krisenmanagements nicht mehr die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung ist, sondern die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz von Regierungsparteien und Regierungsmitgliedern. Aus derartigen Wahrnehmungen, die nicht per se irrational sind, kann in einem auf Zusammenhalt angelegten Gemeinwesen eine ungünstige Dynamik erwachsen, die vor allem mit rationalen Folgeentscheidungen durch Krisenmanagement und Politik – auf der Basis vollständiger Analysen – gut begrenzt werden kann.“ Diese Gefahr einer ungünstigen Dynamik ist sehr real und sie geht nicht von den Kritikern der irrationalen Entscheidungen aus.

 

Die kleine Anfrage:

Keine Antwort ist auch eine Antwort!

 

Die Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage von 46 Abgeordneten, die die Fragen der 5 Lockdown-kritischen Professoren übernommen hatten, liegt vor (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/1919428.pdf). Sie hat sich bemüht, mit einer ausreichenden Anzahl von Worten möglichst nichts auszusagen. Deshalb ist vornehmlich zu analysieren, vor welchen Antworten sich die Regierung herumgedrückt hat.  Man kann folgende Antworten herauslesen:

zu Frage 1:
Die Regierung hatte nur die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Situationsberichte und sie bestätigt damit die Aussage von Stephan Kohn aus dem Innenministerium, dass es keine professionelle Entscheidungsvorbereitung gab. Der Lockdown war also ein panischer Schnellschuss!

zu Frage 2:
Die Regierung weicht aus und verweist auf die Übersterblichkeit in Europa, sie hat aber lt. Antwort auf die Frage 3 keine Informationen über die statistische Lebenserwartung von 82jährigen in Deutschland. Es gibt also keine Rechtfertigung!

zu Frage 3:
Antwort: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen … vor…“ - sollten sie aber! Die Regierung räumt also ein, dass sie keine Ahnung hat!

zu Frage 4:
Gefragt wurde nach Lernmotivation und Sozialverhalten und die Bundesregierung antwortet zu Übertragungswahrscheinlichkeiten und Krankheitsverläufen. Aus dieser Antwort folgt, dass ihr die wirklichen Probleme der Kinder und Jugendlichen egal sind!

Böse Zungen mögen behaupten, dass Kinder keine Wähler sind und die treuesten Wähler von CDU und SPD sind die alten Leute. Sollen nur möglichst viele von ihnen mit aller Gewalt bis zur Bundestagswahl an Leben gehalten werden, koste es was es wolle?

 

 

 

Hier wird die am 04.06.2020 als Bundestagsdrucksache 19/19428 veröffentlichte Antwort der Bundesregierung (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/1919428.pdf) mit meinen Kommentaren wiedergegeben:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/19428 19. Wahlperiode                                       27.05.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25. Mai 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
 
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Andreas Bleck, Jürgen Braun und weiterer Abgeordneter– Drucksache 19/19081 –
Zur Verhältnismäßigkeit der Regierungsmaßnahmen in der Corona-Krise


Vorbemerkung der Fragesteller

Fünf Professoren haben unter dem Motto „Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit“ einen Fragenkatalog, der sich mit den Regierungsmaßnahmen in der Corona-Krise beschäftigt, in Form einer öffentlichen Anfrage an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages geschickt.

Bei den fünf, zum Teil wegen ihrer kritischen Haltung zu den Regierungsmaßnahmen der Bundesregierung bekannt gewordenen Professoren handelt es sich um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi (Medizinische Mikrobiologe), Universität Mainz, Prof. Dr. Stefan Hockertz (Toxikologie und Immunologie), ehem. Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf, Prof. Dr. Stefan Homburg (Volkswirtschaftslehre), Universität Hannover, Prof. Dr. Werner Müller (Betriebswirtschaftslehre), Hochschule Mainz und Prof. Dr. Dr. Harald Walach (Psychologie), Universität Witten-Herdecke.

Am 28. April 2020 haben sie eine gemeinsame Anfrage an die Fraktionen des Deutschen Bundestages formuliert. Die Wissenschaftler sehen schwerwiegende Folgen aufgrund des gegenwärtigen Ausnahmezustands, der von den Regierenden mit dem Kampf gegen den Corona-Virus begründet wird, auf das Land zukommen.

Die Fragesteller geben an dieser Stelle auszugsweise deren Argumentation wieder:

„Wir sind 5 Professoren verschiedener Fachrichtungen und wir kommen zu der Einschätzung, dass die Reaktionen der Regierung auf die Covid-19-Pandemie angesichts der davon ausgehenden Bedrohungen nicht verhältnismäßig sind. Wir bitten Sie, die am Ende des folgenden Textes, auf den wir uns verständigt haben, gestellten Fragen im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung zu richten. Der Text steht unter dem Motto:
Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit.

Bei der massiven Einschränkung von Grundrechten hat der Staat eine Bringschuld, seinen Bürgern die Rechtfertigung immer wieder darzulegen. Dabei ist die Abwägung des Für und Wider der Maßnahmen nachvollziehbar zu erläutern. Sie sind nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Rechtsgutes zwingend erforderlich sind, wenn sie verhältnismäßig sind und es kein milderes Mittel gibt. Maßnahmen, die zur Erreichung des Zieles nicht geeignet sind, können nicht erforderlich sein, erst Recht nicht zwingend.

Es wurde bisher keine Abwägung der Folgen der Einführung der Maßnahmen gegenüber einem Verzicht darauf veröffentlicht. Wir zweifeln an, dass es diese Abwägung je gegeben hat. Seit Hippokratesʼ Losung „Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen“ ist unbestritten, dass die Schäden einer Therapie nicht größer sein dürfen als die Schäden einer Krankheit. Das gilt auch, wenn man vor der sprichwörtlichen Entscheidung zwischen Pest und Cholera steht.

Man sollte bei einer schwerwiegenden Entscheidung die Chancen nutzen, de-ren Eintritt einigermaßen wahrscheinlich ist und Risiken vermeiden, deren Konsequenzen bei einem Eintritt existenzvernichtend wären. Wenn man zwischen zwei entgegengesetzten Richtungen entscheiden muss, sollte man für beide Wege die wahrscheinlichen Folgen sowie Chancen und Risiken abwägen. Bei der Abwägung – sollte sie stattgefunden haben – wurde der enorme wirtschaftliche Schaden anscheinend nicht berücksichtigt. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass die Entwicklung eines Medikaments oder Impfstoffes innerhalb kurzer Zeit ausgeschlossen ist und dass die Lähmung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft über mehrere Monate unmöglich ist. Die sich in dieser Situation aufdrängende Problemlösung, über eine fortschreitende Infektion eines überwiegenden Teils der Bevölkerung eine Herdenimmunisierung zu erreichen, wurde anscheinend ohne jede Prüfung verworfen.

Die psychischen Schäden lassen sich wirtschaftlich kaum quantifizieren. Die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen schädigt unsere Kinder. Ihre Lernmotivation wird geschädigt und sie verlernen soziales Verhalten. Ihre Eltern werden zwischen Home-Office, Home-Schooling und Anspruch, die eigenen Kinder liebevoll betreuen zu wollen, zerrieben. Auch sie werden die aktuelle Situation nur zeitlich begrenzt aushalten können. Diese Belastungen erscheinen zudem völlig überflüssig, denn Kinder und Jugendliche zeigen bei einer Infektion kaum Symptome und in Deutschland leben sie auch nur sehr selten mit ihren Großeltern in einem gemeinsamen Haushalt, so dass von ihnen auch keine Infektionsgefahr für sog. Risikogruppen ausgeht.

Weil es mit der Herdenimmunisierung ein geeignetes und minder schweres Mittel gibt, wie Schweden, Südkorea oder Taiwan beweisen, sind die Maßnah-men der Regierung unzulässig. Es wurde nicht dargelegt, dass die Durchseuchung der Gesellschaft schwerwiegendere Folgen haben sollte als die Zerstörung der Wirtschaft und insbesondere der Zusammenbruch des Mittelstandes.

Wir zweifeln an, dass es überhaupt eine besondere Bedrohung der Bevölkerung und selbst der Risikogruppen gibt. In der Zeit vom 01.01. bis 04.03.2017 sind im zeitlichen Zusammenhang mit einer Grippewelle in der Altersgruppe ab 80 Jahren 25.243 Personen mehr gestorben als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016, in dem vom Robert-Koch-Institut keine Grippewelle registriert wurde, wobei zur Vergleichbarkeit der 29.02.16 nicht berücksichtigt wurde. Im Zeitraum vom 13.02. bis 29.03.18 starben während einer anderen Grippewelle 23.971 Menschen dieser Altersgruppe mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016. Zwischen dem 02.07. und dem 23.08.18 starben während einer Hitzewelle 9.585 Menschen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016. Zwischen dem 09.03. und dem 24.04.20 wurden vom Robert-Koch-Institut 3.349 Menschen registriert, die im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion in den Altersgruppen ab 80 verstorben sind – seit dem 25.04. werden diese Zahlen nicht mehr veröffentlicht! Selbst wenn man bei „italienischen Verhältnissen“ hochgerechnet auf die größere Bevölkerung 6,7fache Todeszahlen als jetzt unterstellen würde, wäre noch keine Größenordnung wie im Januar/Februar 2017 oder März/April 2018 erreicht, als die Regierung keinen Anlass zum Handeln gesehen hat und die deshalb auch nicht als bedrohlich eingeschätzt wurde. Es ist auch nicht bedrohlich, wenn wie in den Jahren 2016 bis 2018 90 % der Verstorbenen 60 Jahre oder älter sind und wenn 96,6 % dieser Altersgruppe an Krankheiten statt an Unfällen oder Gewalthandlungen stirbt. Bei Covid-19-Infektionen konnten bisher keine von diesem normalen Verlauf deutlich abweichende Verhältnisse beobachtet werden.

Wenn es aber keine besondere Bedrohung gibt, sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unverhältnismäßig. Wenn bei über 25.000 Toten überhaupt keine Bedrohung vorgelegen hat, dann wird eine besondere Bedrohung wohl frühestens bei der dreifachen Anzahl (bis 25.000 keine Bedrohung, 25–75.000 normale Bedrohung, über 75.000 besondere Bedrohung) vorliegen können.
[…]
Wenn die Regierung die Rechtfertigung für ihre Maßnahmen nicht dezidiert darlegen kann, wären sie aufzuheben.“ (https://harald-walach.de/2020/04/29/gemeinsame-anfrage-an-die-fraktionen-des-deutschen-bundestages-zu-den-regierungsmassnamen-in-der-corona-krise/).

Deshalb verlangen die Professoren Antworten auf die nachfolgendend an die Bundesregierung gerichteten Fragen. Die Fragesteller halten diese Fragen für berechtigt und kommen daher ihrer Bitte, diese Fragen in Form einer Anfrage an die Bundesregierung zu richten, gerne nach.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Bei der aktuellen Pandemie des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) handelt es sich – von Beginn an – um ein sehr dynamisches Geschehen, in Deutschland wie auch weltweit. Alle Entscheidungen der Bundesregierung wurden abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen auf nationaler und internationaler Ebene sowie in Abwägung der verfügbaren fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnissen in diesem Zusammenhang getroffen. Die Bewertung des Infektionsgeschehens erfolgt kontinuierlich u. a. durch das Robert Koch-Institut und kann tagesaktuell auf dessen Internetseite abgerufen werden. Dies beinhaltet auch umfangreiche Informationen zum verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

Kommentar:
Die Regierung hatte also keine eigenen Erkenntnisse! Das Handelsblatt vom 26.03.20 schrieb: „In den ersten Monaten der Coronakrise waren die Politiker das größte Problem, weil sie keine Ahnung von Virologie hatten. Jetzt, da die Seuchenexperten übernommen haben, zeigt sich eine andere Schwäche: Virologen haben im Gegenzug wenig Ahnung von Politik oder gar Wirtschaft.“ (https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-die-neue-macht-der-virologen/25684390.html?ticket=ST-3115279-NqGXeWDzEgBcJajRMSKA-ap6)

Transparency International kritisierte während der Schweinegrippe 2009, dass 13 der 16 Mitglieder der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts von der Pharmaindustrie bezahlt wurden. Diese Branche ist keine Wohltätigkeitsorganisation, sie will Umsatz machen. Warum haben die großen Pharmaunternehmen mit Ausnahme von Fresenius Vertriebskostenanteile von 30 %, obwohl der Vertrieb von Großhandel und Apotheken organisiert wird und für verschreibungspflichtige Medikamente nicht geworben werden darf? Sind die Masse der hier verbuchten Kosten Provisionen? Wer gut schmiert, der gut fährt! Und die Pharmaindustrie fährt derzeit recht gut. Pharmaaktien sind die Gewinner der Corona-Krise (https://boerse.ard.de/anlagestrategie/branchen/pharma-biotech-saisonal-gute-aussichten100.html) Aber wer diesen Zusammenhang aufzeigt wird als Verschwörungstheoretiker abgestempelt.

Die Regierung hat die Macht Virologen überlassen, die von der Pharmaindustrie gesponsert werden, und für die eine Problemlösung ohne Medikamente keine Option ist. Sie gefährden lieber die wirtschaftliche Grundlage unseres Landes, als die Gewinne ihrer Sponsoren. Sie hat den Bock zum Gärtner gemacht!                                                                                      [Ende des Kommentars]


Vorrangiges Ziel der jeweils eingeleiteten Maßnahmen war und ist es, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland einzudämmen bzw. zu verlangsamen, um Menschen vor Infektionen zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Kommentar:
Die Befürchtung einer Überforderung des Gesundheitssystems wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage nicht mit Zahlen belegt. Es wurde den 5 Professoren aber schon früher von einem CDU-Abgeordneten mitgeteilt, dass ohne Lockdown von 75.000 Infektionen täglich ausgegangen wurde. Bei einer in der Heinsberg-Studie ermittelten Dunkelziffer von 90 % wäre das 7.500 täglich gemeldete Fälle gewesen. Von den aktuell gemeldeten Fällen mussten durchschnittlich 19 % [21.028 von 178.570, bei 7.500 täglich gemeldeten Fällen wäre es täglich 1.425 gewesen – das RKI-Szenario (Dr. Matthias an der Heiden / Dr. Udo Buchholz / Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie, Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-Epidemie 2020 in Deutschland, S. 4 – diese Studie wurde zwar erst am 20.03.20 veröffentlicht, die Eckdaten dürften im RKI aber schon eine Woche früher vorgelegen haben) rechnete mit 4,5 %, also 45 % der gemeldeten Fälle]  für 14 Tage im Krankenhaus, was lt. Szenario 21.000 Patienten über mehrere Wochen ergab. Mit Lockdown lag der Spitzenwert bei 5.705. Aus dem Dunkelfeld ist dagegen niemand ins Krankenhaus gegangen, denn dann wären diese Fälle ja gemeldet worden. Die Krankenhäuser haben aber 125.000 Betten für Corona-Patienten freigemacht. Nach dem RKI-Szenario wurde mit einem 25-%-Anteil auf Intensivstationen gerechnet, also 5.125 Patienten. Mit Lockdown lag der Spitzenwert bei 2.908 (21.04.) und es waren ständig etwa 12.000 Intensivbetten frei. Nach den Zahlen vom 25.05. wurden zwar 61,5 % statt 25 % der hospitalisierten Patienten auf die Intensivstation verlegt; im Ergebnis war das Szenario des RKI in diesem Punkt aber ziemlich genau (19 %  61,5 % = 11,71 %; 45 %  25 % = 11,25 %). Bei 75.000 Neuinfektionen täglich wäre also mit etwa 5.336 Patienten auf den Intensivstationen zu rechnen gewesen, was einer Auslastung von 43 % entsprochen hätte. 

Es hat sich also niemand die Mühe gemacht, die Zahlen des RKI durchzurechnen. Stattdessen wurden die Empfehlungen des RKI umgehend umgesetzt. Das RKI wiederum wird von der Pharmaindustrie beeinflusst. Man hat sich für die Kontaktbeschränkungen entschieden, weil die Herdenimmunität schlecht für das Geschäft ist.

Auch ohne Lockdown wäre selbst die Hightech-Medizin nicht an ihre Kapazitätsgrenze gekommen, und das Gesundheitssystem insgesamt wäre auf keinen Fall zusammengebrochen. Es sollte auch Pläne für den Katastrophenschutz geben, wie man auch Millionen von Kranken oder Verletzten noch mindestens notdürftig versorgen kann; Hightech-Medizin geht dann natürlich nicht. Das Gesundheitssystem würde aber auch dann nicht zusammenbrechen. Nach dem Papier aus dem BMI ist diese Planung aber wohl sehr lückenhaft.

Es gab also keine Szenarien, sondern nur Horrormeldungen aus der Pharmaindustrie, die der Regierung vom Robert-Koch-Institut (13 von 16 Mitglieder der Ständigen Impfkommission des RKI wurden von der Pharmaindustrie bezahlt) vorgelegt wurden.

Nach der Feststellung, dass es keinen Impfstoff und keine Medikamente gibt, hätte man sich mit dieser Situation arrangieren und die Wehklagen beenden müssen. Das vorrangige Ziel der Verhinderung von Infektionen war in dieser Situation falsch. Es hätte vielmehr eine Ausbreitung in den Nichtrisikogruppen gefördert werden müssen, um eine natürliche Immunisierung zu erreichen. Die Schutzmaßnahmen hätten dann nur auf Risikogruppen bezogen werden dürfen. Dann wären die Kinder und Jugendlichen und insbesondere die Wirtschaft wesentlich geringer Belastet worden. Lediglich die Pharmaindustrie hätte das Risiko gehabt, dass man einen Impfstoff, wenn er dann irgendwann entwickelt würde, dann nicht mehr brauche würde.    

                                                                                                                              [Ende des Kommentars]


Durch die eingeführten Beschränkungen wurde die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland erfolgreich verlangsamt. Diese Erfolge gilt es in den nächsten Wochen zu sichern und gleichzeitig Beschränkungen des öffentlichen Lebens unter Berücksichtigung der epidemischen Lage gegebenenfalls nach und nach zu lockern. Dabei erfolgt eine kontinuierliche Kontrolle des Infektionsgeschehens, der Auslastung des Gesundheitswesens und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes als Grundlage für weitere Maßnahmen oder Lockerungen. Zuständig für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten sind die Bundesländer und Kommunen. Diese entscheiden auch über Beschränkungs- oder Öffnungsmaßnahmen im Bereich der Schulen unter Einhaltung infektionshygienischer Maßnahmen.

Kommentar:
Der Erfolg hat viele Väter! Dass die Maßnahmen der Regierung für die Abnahme der Fallzahlen verantwortlich sei, wird in Fachkreisen teilweise bestritten. Weil bei einer Dunkelziffer von 90 % die gemeldeten Fallzahlen mehr von den durchgeführten Tests als vom wirklichen Infektionsgeschehen abhängen, sind die Statistiken, auf die sich die Regierung mit dieser Aussage stützt, nicht sehr belastbar. Zudem wird der Zeitverzug zwischen der wirklichen Infektion und Meldedatum nicht angemessen berücksichtigt. Täte man dies, dann müssten die Maßnahmen der Regierung gewirkt haben, bevor sie überhaupt umgesetzt wurden. Die als Verschwörungstheoretiker diffamierten Kritiker glauben eher an die Wirkung von Antikörpern als an Politiker.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag hat der Regierung am 23.04.20 vorgeworfen, das Virus mit den Methoden des Mittelalters zu bekämpfen. Wenn man diesen Gedanken fortsetzt, dann wurden Epidemien damals mit Gebeten und Prozessionen bekämpft; heute glaubt man an den Lockdown und Impfstoffe, die es aber noch nicht gibt. Früher wurden Opfer gebracht; heute auch! Früher hat niemand das Haus ohne Kruzifix verlassen, heute ist es der Mund-und-Nasen-Schutz. Wenn im Mittelalter die Welle vorüber war, haben früher die Gebete geholfen, heute sind es die Kontaktbeschränkungen. Und will eine christlich geführte Bundesregierung behaupten, die vielen Gebete gläubiger Menschen, die es auch in dieser Zeit gegeben hat, wären nur fauler Zauber und wirkungslos?

Wer früher die Macht der Kirche angezweifelt hat, wurde als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Wer heute in einem Interview erwähnt, dass ein Drittel der Verstorbenen Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind, die dort im Durchschnitt 11 Monate nach ihrem Einzug versterben (Zitat: Wir retten Menschen, die möglicherweise sowieso bald sterben) wird danach von seiner   eigenen Partei in den Medien öffentlich hingerichtet - Methoden des Mittelalters!

                                                                                                                                   [Ende des Kommentars]

 

Zu den Fragen:

1.Welche konkreten Szenarien lagen am 13. März 2020 vor, und aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?


Informationen zur epidemiologischen Lage am 13. März 2020 in Deutschland, in Europa und weltweit sind in den Situationsberichten des RKI dokumentiert und unter folgendem Link abrufbar: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Archiv.html. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Kommentar:
Nach den Erkenntnissen aus dem Papier von Stephan Kohn aus dem BMI mit dem Titel „Analyse des Krisenmanagements“, hat es keine professionelle Risikobewertung durch die Regierung gegeben, und es kann dann auch keine normale Entscheidungsvorbereitung gegeben haben. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt diese Aussage. In ihr wird erklärt, dass der Regierung am 13.03. nur der Situationsbericht des RKI vom 13.03.20 vorgelegen habe. Darin ist kein Szenario zu Handlungsalternativen (mit und ohne Lockdown, Lockdown nur für Risikogruppen) enthalten, schon gar nicht mit Best-Cases- und Worst-Cases-Variation. Im Ergebnis wird in der Antwort der Bundesregierung eingeräumt, dass die Regierung im Blindflug entschieden hat.

Es ist erschreckend, wie leichtfertig aus einem Bauchgefühl heraus Maßnahmen beschlossen wurden, die Schäden in Billionenhöhe verursachen; sowohl für die Steuerzahler als auch für die Bürger direkt, die nicht alle Einbußen aus der Staatskasse ersetzt bekommen. Bei nur 1 Bio. € kämen auf eine vierköpfige Familie Belastungen von 50.000 € zu. Diese Kosten wurden nach der Antwort der Regierung wie auch nach den Aussagen von Stefan Kohn ohne jede professionelle Entscheidungsvorbereitung verursacht. Es wurde billigend in Kauf genommen, dass sich die Maßnahmen ggf. auch als wirkungslos herausstellen könnten.                   [Ende des Kommentars]

 

2. Was waren die Gründe, wegen der die Bundesregierung in der Covid-19-Pandemie eine Bedrohung für die Bevölkerung sieht, obwohl sich die Sterblichkeit nicht wesentlich von den alltäglichen Todesfällen unterscheidet und sie sogar wesentlich niedriger ist als im Januar/Februar 2017, März/April 2018 und Juli/August 2018, als die Bundesregierung keinerlei Aktivität gezeigt hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?


Bei dem Coronavirus handelt es sich um ein neuartiges Virus, gegenüber dem in der Bevölkerung kein natürlicher Immunschutz besteht. Hinzu kommt, dass aktuell kein Impfstoff und keine wirksame Therapie zum Schutz vor SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurden anti-epidemische Maßnahmen eingeführt, die die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland erfolgreich verlangsamt und Infektionen und Todesfälle erfolgreich verhindert haben.
Bei den oben aufgeführten zusätzlichen Todesfällen handelt es sich um sogenannte Übersterblichkeitsschätzungen (Exczess-Mortalität) während vergleichsweise schwerer Grippewellen (Saison 2016/17, Saison 2017/18) bzw. um Übersterblichkeitsschätzungen während einer extremen Hitzephase im Sommer 2018. Bei Influenza steht eine Impfung zur Verfügung, und auch bei einer Hitzewelle sind vorbeugende Maßnahmen möglich.
Erste europäische Übersterblichkeitsschätzungen zeigen, dass seit Beginn der erhöhten SARS-CoV-2-Zirkulation in den Monaten März und April Ausmaße erreicht wurden, die weder in den Grippesaisons 2016/17 oder 2017/18 noch im Sommer 2018 verzeichnet wurden, obwohl praktisch alle Länder in Europa massive Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ergriffen hatten (www.euromo-mo.eu/).

Kommentar:
Es ist interessant, wie gut die Bundesregierung über die Übersterblichkeit in Europa informiert ist, aber lt. Antwort auf die Frage 3 keine Informationen über die statistische Lebenserwartung von 82jährigen in Deutschland hat.

In Deutschland kam es erst ab dem 25.03. zu einer Übersterblichkeit gegenüber dem Dreijahresdurchschnitt der Vorjahre, vorher gab es aber eine erhebliche Untersterblichkeit. Für die aktuell verfügbaren Zahlen bis zum 10.05. gab es 2020 354.427 Sterbefälle (der 29.02. wurde wegen der Vergleichbarkeit herausgerechnet) um im Dreijahresdurchschnitt 366.469. Mit Corona sind also bisher in 2020 12.042 Menschen weniger gestorben als ohne Corona!

 

Sterblichkeit bis zum 10.05.2020

 

Wenn man die Daten nach Jahren (statt 3-Jahres-Durchschnitt) und Altersgruppen (< 60, 60-79, ab 80) trennt und für 2017-19 das ganze Jahr betrachtet, sieht man folgende Details:

 

Quelle: eigene Berechnung aus Daten des Statistischen Bundesamtes


Nur in wenigen Ländern, wie zum Beispiel in Italien und Spanien oder in spezifischen Gegenden bestimmter Länder, lagen die Spitzen für kurze Zeit über der Kapazität des Gesundheitssystems. In den meisten Ländern erwies sich auch bei hohen Belastungen das Gesundheitssystem flexibler als erwartet worden war. Gemäß dem EuroMOMO Bulletin, das die Sterblichkeitsraten in Europa registriert, war in der Mehrzahl der Länder in der Wintersaison 2019/2020 keine Übersterblichkeit zu verzeichnen, und die Spitzen blieben unter beziehungsweise innerhalb des Bereiches der früheren Phasen von Grippeausbrüchen. In den Ländern, in denen der Höchststand im Jahr 2020 die früheren Sterblichkeitsraten überstieg, waren die Spitzenwerte höher, dabei aber die Basis kleiner, was bedeutet, dass auch in diesen Ländern die Gesamtzahl der saisonalen Todesfälle nicht gestiegen ist.


Die Anzahl der gemeldeten Todesfälle für alle Altersgruppen in Europa zeigt, dass es 2020 zwar einen höheren Höchststand gab als in den Vorjahren, da aber die Basis im Jahr 2020 kleiner war als in den Jahren zuvor, war die Gesamtzahl der Todesfälle nicht signifikant höher.

Für Norditalien sehen Forscher der Universität von Siena einen Zusammenhang mit der Luftverschmutzung, was als Aufsatz unter dem Titel Can atmospheric pollution be considered a co-factor in extremely high level of SARS-CoV-2 lethality in Northern Italy? (Kann die Luftverschmutzung als Co-Faktor für die extrem hohe SARS-CoV-2-Letalität in Norditalien angesehen werden?) auf  https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0269749120320601 publiziert wurde.

Zusammenfassung (deutsche Übersetzung)
„In diesem Artikel wird die Korrelation zwischen der hohen Letalität des CoronaVirus 2 (SARS-CoV-2) mit schwerem akutem respiratorischen Syndrom und der Luftverschmutzung in Norditalien untersucht. In der Tat sind die Lombardei und die Emilia Romagna italienische Regionen mit der weltweit höchsten Virusletalität und einem der am stärksten verschmutzten Gebiete Europas. Basierend auf dieser Korrelation analysiert dieser Artikel den möglichen Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und der Entwicklung eines akuten Atemnotsyndroms und schließlich des Todes. Wir liefern Belege dafür, dass Menschen, die in einem Gebiet mit hohem Schadstoffgehalt leben, anfälliger für chronische Atemwegserkrankungen sind und für jeden Infektionserreger geeignet sind. Darüber hinaus führt eine längere Exposition gegenüber Luftverschmutzung auch bei jungen und gesunden Probanden zu einem chronischen Entzündungsreiz. Wir kommen zu dem Schluss, dass die hohe Verschmutzung in Norditalien als zusätzlicher Faktor für die in diesem Gebiet festgestellte hohe Letalität angesehen werden sollte.“

Daraus ergibt sich die Frage, ob die niedrigeren Todesraten in Deutschland auch mit einer besseren Luftqualität zusammenhängen können.                                             [Ende des Kommentars]

 

3. Mit welchen Gründen rechtfertigt die Bundesregierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

 

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geringen geretteten Lebenszeit in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vor; im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Kommentar:
Die Aussage der Regierung, dass sie keine Informationen hat, ist absolut glaubwürdig. Sie hat nicht nur keine Information, sie hat auch keine Ahnung! Sie hat sich auch in der ganzen Entscheidungsfindung nie bemüht, Informationen zu bekommen. Die sind z.B. in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Daten, die Bürger daraus recherchiert haben, werden von der Regierung als Verschwörungstheorie abgetan.

Auf die zentrale Frage der Verhältnismäßigkeit ist die Regierung mit ihrer Antwort nicht eingegangen. Weil sie keine Folgenabwägung getroffen hat, kann sie nicht nachweisen, dass die Maßnahmen angemessen sind. Damit sind sie verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei der Konkurrenz von Grundrechten, dass die Einschränkungen geeignet sind und dass das geschützte Rechtsgut das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

Aus der Antwort zu Frage 2 geht hervor, dass die Regierung die Kontaktbeschränkungen für ein wirksames Mittel hält, wie man im Mittelalter auf Gottesdienste gesetzt hat. Obwohl die 5 Professoren die Bildung von Antikörpern nach einer überstandenen Infektion für wirksame halten, kann weder die Wirksamkeit der Gebete, noch der Kontaktsperre widerlegt werden.
 
Die Frage „… wesentlich überwiegt …“ kann ohne eine überschlägige Berechnung der geretteten Lebenszeit nicht beantwortet werden. Anders als beim Luftsicherheitsgesetz geht es nicht darum, dass der Staat bedrohtes Leben aktiv opfern würde. Es stellt sich die Frage, ob bedrohtes Leben mit sehr hohem Aufwand und mit extremen Kollateralschäden gerettet werden muss. Hierzu hatte die Regierung nach eigener Aussage keine Information, und sie hat sich trotzdem für die Kollateralschäden entschieden. Ohne Folgenabschätzung (siehe Frage 1) und ohne eine Vorstellung zum Umfang der zu rettenden Lebenszeit konnte die verfassungsrechtlich für die Einschränkung von Grundrechten gebotene Güterabwägung nicht vorgenommen werden. Die Antwort der Regierung zur Frage 3 bestärkt die 5 Professoren in der Einschätzung, dass die Maßnahmen der Regierung übermäßig belastend und damit verfassungswidrig waren. 

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Die Gruppe der über 80jährigen hat sich in den letzten 30 Jahren etwa verdoppelt. Jedes Jahr kommen 700-750.000 Menschen hinzu – Tendenz steigend – und jedes Jahr stirbt etwa 10 % der Altersgruppe. Die Todesfälle machen aber nur etwa 70 % des Zugangs aus. Dadurch wächst die Altersgruppe jedes Jahr um etwa 210.000 Menschen an. Aktuell sind es ca. 5.750.000. Diese Altersgruppe stellt etwa 64 % der Corona-Toten, während ihr Anteil an den bisherigen Sterbefällen in den letzten Jahren nur 55-60 % betrug; Tendenz steigend. Hierbei ist aber auch zu berücksichtigen, dass jüngere Menschen häufiger an Unfällen sterben als die Alten. Die Bezeichnung als Risikogruppe ist deshalb zu hinterfragen. Das besondere Risiko einer Covid-19-Infektion geht mindestens nicht erheblich über das allgemein hohe Todesrisiko dieser Bevölkerungsgruppe hinaus. Die bisherigen Corona-Todesfälle in dieser sog. Risikogruppe machen nur etwa 1 % der üblichen Todesfälle aus, und das bei einer immer älter und damit auch immer gebrechlicher werdenden Altersgruppe. Jede Grippewelle im Winter oder Hitzewelle im Sommer macht sich in der Todesfallstatistik in dieser Altersgruppe viel stärker bemerkbar als Codiv-19. Selbst die 20fachen Todesfälle würden nicht dazu führen, dass die Altersgruppe schrumpfen würde.

Die Bundesregierung unterstellt offensichtlich, dass die bisherige Bevölkerungsentwicklung ewig so weitergeht. Aber in der Natur wachsen die Bäume nicht in den Himmel! Die Fragen um Alter, Krankheit und Tod haben aber mehr mit der Natur zu tun als mit politischen Entscheidungen. Es ist unvermeidbar, dass die Lebenserwartung nicht immer weiter steigen kann. Irgendwann hat der Körper keine Kraft mehr. Natürlich gibt es auch Beispiele von gesunden und aktiven 90jährigen, die Mehrheit dieser Altersgruppe hat aber eine sehr eingeschränkte Lebensqualität. Diese Menschen wissen, dass sie keine Zukunft mehr haben, sie leiden mindestens psychisch darunter und die Mehrheit von Ihnen wünscht sich, dass sie nicht mehr lange leiden müssen.

Es ist also keine Naturkatastrophe, wenn jetzt ein Prozess einsetzt, der angesichts der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahrzehnte unausweichlich ist. Die Natur verlangt nach ihrem Recht und es wird am Ende nur eine unnatürliche Entwicklung der Vergangenheit leicht korrigiert.

Die 5 Professoren haben vorgerechnet, dass jetzt Geretteten durchschnittlich noch etwa 1.000 Tage (= 2,74 Jahre) leben werden. Die Zahl der Menschen, die wegen einer schweren Krankheit in den nächsten 2 Monaten mit ihrem Tod rechnen müssen, kann (bei 950.000 Todesfällen jährlich, davon etwa 10 % plötzlich) auf etwa 140.000 geschätzt werden. Die Geretteten sind überwiegend dieser Gruppe zuzurechnen! Lt. RKI vom 25.05. sind 3.138 Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gestorben, die dort im Mittel 11 Monate bis zu ihrem Tod leben. Bei 8.257 Todesfällen insgesamt sind das 38 %, und weil sie nicht sofort nach ihrem Einzug infiziert wurden haben die vermiedenen Todesfälle also noch im Mittel etwa 150 Tage mit eingeschränkter Lebensqualität gelebt. Es gab auch die 30jährigen, die nichts von ihrer Krebserkrankung wussten, ohne Corona nicht zum Arzt gegangen wären und ohne Corona noch 2 Jahre gelebt hätten.

Die Regierung verweigert jeden nüchternen Blick auf die Todesfallstatistik des Statistischen Bundesamtes und sie ist nicht bereit, sich den nötigen Überblick über ein unangenehmes Thema zu verschaffen. Nur aus diesem Grund hat die Bundesregierung keine Informationen über die zu erwartende Restlebenszeit der Geretteten.                                                       [Ende des Kommentars]

 

4. Was sind die Gründe für die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschulen, wenn die Erkrankung doch an jungen Menschen spurlos vorbeigeht und eine natürliche Immunität möglichst vieler Menschen eher hilfreich im Kampf gegen noch wenig bekannte Erreger ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

 

Untersuchungen zur Rolle von Kindern bezüglich Empfänglichkeit für eine Infektion, die Übertragungswahrscheinlichkeit auf andere Personen und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe dauern an. Verschiedene Studien zu Kindern beziehen sich auf Situationen mit geschlossenen Kindertagesstätten und Schulen, die nicht auf den normalen Alltag übertragbar sind. Selbst die Dauer und Stärke einer Immunität sowie der Schutz durch diese mögliche Immunität gegen schwere Erkrankungen nach durchgemachter Infektion ist noch ungeklärt. Studien des RKI und anderer Institutionen dazu sind angelaufen oder befinden sich zur Zeit in Vorbereitung.

Kommentar:
Nach der Antwort der Bundesregierung sind alle Fragen im Zusammenhang mit Kindern ungeklärt. Die Regierung hat also nach der Maxime gehandelt: „Erst schießen – dann fragen!“

Es ist geklärt, dass nur 3 von 8.257 mit Corona-Infektion gestorbenen Menschen unter 20 waren, und dass auch sie schwere Vorerkrankungen hatten. In diese Altersgruppe mit ca. 15 Mio. Menschen wurden 11.395 Infektionen festgestellt; die Todesrate lag also bei 0,26 Promille. Jedes Jahr sterben 50-60 Kinder unter 15 im Straßenverkehr und etwa 40 an Leukämie. Kinder und Jugendliche sind also nicht betroffen, tragen aber wegen der Schließung der Schulen und Kitas neben den Selbständigen die Hauptlast des von der Bundesregierung zu vertretenden Kollateralschadens.

Besonders bei Grundschulkinder wird erst durch gruppendynamische Prozesse eine gewisse Lernmotivation erzeugt, die jetzt wegfällt. Mit eigenverantwortlichem Lernen sind diese Kinder überfordert, und die Eltern sind mit den Anforderungen an das homeschooling restlos überfordert. Weil die Grundschulen vor den Sommerferien nur symbolisch öffnen, werden im Ergebnis 5 Monate Unterricht wegfallen, in denen die Grundschulkinder auch viel wieder vergessen. Im Ergebnis wir ein volles Schuljahr zerstört. Die Bundesregierung antwortet aber nur zu Übertragungswahrscheinlichkeiten und Krankheitsverläufen. Aus dieser Antwort folgt, dass ihr wirklichen Probleme der Kinder egal sind!

Böse Zungen mögen behaupten, dass Kinder keine Wähler sind und die treuesten Wähler von CDU und SPD sind die alten Leute. Sollen nur möglichst viele von ihnen mit aller Gewalt bis zur Bundestagswahl an Leben gehalten werden, koste es was es wolle?
                                                                                                                              [Ende des Kommentars]

 

 

Pressemitteilung:

 

Am 05.06.20 wurde die folgende Pressemitteilung verschickt. Eine erkennbare Reaktion gab es nicht. Man kann Parallelen z.B. zur Friedensbewegung der frühen 80er Jahre feststellten. Erst wurde die Bewegung ignoriert, dann als Agenten Moskaus (heute sagt man Verschwörungstheoretiker) diffamiert und danach als weltfremde Spinner und naive Weltverbesserer verspottet. Erst als sie am 22.10.83 1,3 Millionen Demonstranten auf die Straße gebracht hatte, wurde sie von den etablierten Medien als exotisches Phänomen zur Kenntnis genommen und noch immer nicht objektiv berichtet.

Trotzdem möchte ich nicht von einer Lügenpresse sprechen. Lüge setzt Vorsatz voraus, und die Journalisten leben mit den Politikern wie unter einer Käseglocke, unter der sie die Wirklichkeit nicht richtig erkennen können. Dass ihre Berichterstattung Lücken aufweist, kann man aber nicht bestreiten. Vielleicht sollte man besser von einer „Lückenpresse“ sprechen! 

 

redaktion@cicero.de, spiegel@spiegel.de, redaktion@focus.de, redaktion@welt.de, redaktion@faz.net, redaktion@sueddeutsche.de, redaktion@tagesspiegel.de

 

Antwort auf kleine Anfrage –

Bundesregierung räumt Schnellschuss bei Lockdown ein

Am 28.04.20 hat eine Gruppe von 5 Professoren verschiedener Fachrichtungen die Fraktionen des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie darum gebeten, 4 Fragen an die Bundesregierung als Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten, damit sie darauf antworten muss. Anfragen von Bürgern bleiben stets unbeantwortet. 46 Abgeordnete sind der Bitte gefolgt, und die Anfrage wurde am 11.05. als Bundestagsdrucksache 19/19081 veröffentlicht.  (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919081.pdf) Inzwischen liegt auch die Antwort der Regierung vor, die als Bundestagsdrucksache 19/19428 vom 04.06.20 veröffentlicht wurde. (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/1919428.pdf). Der Inhalt hat die 5 Professoren enttäuscht. Die Regierung hat sich bemüht, mit einer ausreichenden Anzahl von Worten möglichst nichts auszusagen. Trotzdem erkennen sie interessante Neuigkeiten.

Auf die erste Frage „Welche konkreten Szenarien lagen am 13.03.20 vor, und aus welchen Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden?“ wurde geantwortet, dass es nur die täglichen Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts gab, die im Internet veröffentlicht sind. Damit bestätigt sie die Aussage von Stephan Kohn aus dem Innenministerium (siehe https://www.cicero.de/innenpolitik/Innenministerium-papier-referatsleiter-stephan-kohn-kritik-zahlen-tote-kollateralschaeden/plus), dass es keine professionelle Entscheidungsvorbereitung gab. Ohne Folgenabschätzungen für verschiedene Handlungsalternativen in mehreren Szenarien war der Lockdown also nach dieser Antwort ein panischer Schnellschuss!

Auf die dritte Frage, „Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit.“ Kam die kurze Antwort: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geringen geretteten Lebenszeit in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vor …“ das sollten sie aber! Die Regierung räumt also ein, dass sie keine Ahnung hat!

Bei einer Konkurrenz verschiedener Grundrechte verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass das geschützte Grundrecht das beeinträchtigte wesentlich überwiegt, dass die Beschränkung ein geeignetes Mittel ist und dass die Beschränkungen nicht übermäßig belastend sind. Ein größerer Nutzen kann einen größeren Schaden rechtfertigen. Die erste Bedingung wird von niemandem bestritten. Bei der zweiten Bedingung sieht die Regierung im Lockdown den Grund für den insgesamt glimpflichen Verlauf der Pandemie in Deutschland, sie kann aber nicht erklären, warum schärfere Maßnahmen in Spanien, Italien und Frankreich zu einem ungünstigeren Verlauf geführt haben, wo es nach der Regierungslogik doch eigentlich andersherum sein müsste. Im Mittelalter wurden gegen Epidemien Gottesdienste abgehalten, und sie wurden auch für den Grund gehalten, warum die Krankheiten am Ende überstanden wurden. Die 5 Professoren glauben eher an die Wirkung von Antikörpern, die sich nach einer überstandenen Infektion bilden, sie können aber nicht widerlegen, dass Kontaktbeschränkungen und Gebete auch eine Wirkung haben.

Entscheidend ist aber die dritte Bedingung. Für sie wäre aber eine professionelle Entscheidungsvorbereitung mit einer Folgenabschätzung jeweils mit und ohne die geplanten Maßnahmen unverzichtbar gewesen. Die hat es nach der Antwort auf die Frage 1 nicht gegeben. Dafür hätte nicht nur der wirtschaftliche Schaden vor dem Lockdown beziffert werden müssen, man hätte auch eine Berechnung der zu rettenden Lebenszeit als Ausdruck für den Nutzen der Maßnahmen vornehmen müssen. Die Aussage von Boris Palmer, man rette Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären, beschreibt diesen Konflikt zutreffend. Ein enormer Schaden könnte nur mit einem gigantischen Nutzen gerechtfertigt werden. Wenn die Regierung – wie sie in der Antwort auf die kleine Anfrage eingeräumt hat – hierzu keine Informationen hatte, hätte sie die grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen nicht beschließen dürfen. Der Lockdown war also verfassungswidrig! 


gez. Prof. Dr. Werner Müller
als Koordinator der Gruppe der 5 Lockdown-kritischen Professoren

 

wurde veröffentlicht auf der "Achse des Guten":

https://www.achgut.com/artikel/corona_aufarbeitung_die_ahnungslosigkeit_der_bundesregierung