5-%-Klausel

 

Am 09.06.23 ist die Änderung des Bundeswahlgesetzes mit dem Wegfall der Grundmandatsklausel (wer 3 Wahlkreise gewinnt, ist von der 5-%-Klausel befreit) in Kraft getreten. Bei LINKE und CSU hat das wütende Proteste ausgelöst. Hätte die Reform schon 2021 gegolten und hätte die CSU 80.727 Stimmen an die Freien Wähler verloren, wäre sie trotz ihrer 44 gewonnenen Wahlkreise an der 5-%-Klausel gescheitert; die LINKE mit 4,9 % und 3 Wahlkreisen sowieso. Ich habe am 13.06.23 als einzelner Bürger Verfassungsbeschwerde erhoben, und bin damit wahrscheinlich der LINKEN und der CSU zuvorgekommen. Damit möchte ich folgende Themen setzen:  

Mit dem Urteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 26. Februar 2014 (2 BvE 2/13 u.a.  +  2 BvR 2220/13 u.a.) wurde die 5-%-Klausel für die Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Die Urteilsgründe legen nahe, dass diese Klausel auch im Bundeswahlgesetz nicht verfassungskonform ist. Es ist aber zu fragen, ob die aktuelle Besetzung des BVerfG noch an dieser Einschätzung festhält. Mit der Streichung der Grundmandatsklausel wurde § 4 Abs. 2 Satz 2 BWahlG aber geändert und damit ist eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung mindestens zulässig.  

Geändert wurde auch § 18 Abs. 1 BWahlG, wonach nur Parteien Wahlvorschläge einreichen dürfen. Zwar wurde nur der Satzbau umgestellt, aber Änderung ist Änderung! Das Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvF 2/18 - stellte in Rn. 106 fest: „Nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Daneben nehmen auch einzelne Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Gruppierungen, Vereinigungen und Verbände an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teil (vgl. BVerfGE 20, 56 <114>; 41, 399 <416 f.>; 85, 264 <284>)“ (https://www.Bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/01/fs20230124_ 2bvf000218.html) Die Monopolisierung der politischen Willensbildung durch die Parteien und der Ausschluss von Wählerinitiativen oder anderen Bündnissen wäre damit verfassungswidrig. Hierin sehe ich eine Chance, die Machtposition der etablierten Parteien anzugreifen.

In meiner Begründung habe ich ausgeführt, dass Art. 21 Abs. 1 GG in einem Zusammenhang mit Art. 33 Abs. 2 GG seht. Die Parteien sind danach angehalten, Kandidaten für öffentliche Ämter „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ auszuwählen, und nicht nach Frauen-, Migranten-, sexuelle-Minderheiten- oder Links-Rechts-Quoten. Parteibuch- oder Vetternwirtschaft verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG; Parteien, die diese praktizieren, sind i.S.d. Art. 21 Abs. 2 GG darauf ausgerichtet, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“. Bringen sie inkompetente und korrupte Personen in Ministerämter oder andere leitende Funktionen, untergraben sie das Vertrauen der Bürger in den demokratischen Staat. Die Wähler würden dann lieber einen „starken Mann“ wählen, als inkompetente Parteien. Regelungen im Wahlrecht, die dies fördern und die Selbstreinigungs- und Erneuerungsprozesse des politischen Systems behindern, sind nicht mit Art. 20 Abs. 2 GG zu vereinbaren.

Den Text meiner Verfassungsbeschwerde finden Sie auf Wahlrecht.

 

Weiter möchte ich auf einen Gastbeitrag von Thomas Rießinger auf https://reitschuster.de/post/ist-der-parteienstaat-spruch-des-afd-abgeordneten-huenich-verfassungswidrig/ hinweisen.

 

 

Menschenrechte

 

Auf den Seiten https://tkp.at/2022/05/12/menschenrechtsverletzung-in-passau-beim-urteil-gegen-einen-arzt-wegen-maskenattesten/ habe ich am 12.05.22 und auf https://tkp.at/2022/05/13/verfolgung-von-regierungskritikern-fortsetzung-folgt/ am 13.05.22 über die Strafverfolgung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. berichtet, bzw. sie kommentiert. Die Texte sind auch auf der Unterseite Menschenrechte nachzulesen.

 


Eine Stellungnahme des Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte von 17.03.22 für den Gesundheitsausschuss des Bundestags belegt: Eine Impfpflicht wäre verfassungswidrig.

 

 

 

 

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Vor Gericht gibt es keine Gerechtigkeit;   es gibt ein Urteil!


Die Gerichte sind an die Gesetze gebunden, die von den Parlamenten beschlossen werden. Wenn das Volk gerechte Gesetze will, muss es sich andere Parlamente wählen.

Die Regierungen sollen die Gesetze ausführen und dabei vom Parlament kontrolliert werden. In der Realität ist es umgekehrt. Die Regierungen kontrollieren über die Regierungsparteien das Parlament und die Koalitionsabgeordneten beschließen, was die Regierung ihnen vorlegt. Die Richter werden von politisch besetzten Richterwahlausschüssen ausgewählt. Hier gilt: Stimmst du für meinen Kandidaten, stimme ich für deinen Kandidaten. Wer Karriere machen will, muss dieses Lied mitsingen.

Man kann diese Situation kritisieren, besonders den Gegensatz zwischen Theorie und Praxis. Ein schlecht funktionierender Rechtsstaat ist aber immer noch besser als garkeiner! In dieser Situation sollte die „vierte Gewalt“ wirken. Die Medien (deutsch: Mittler) sollten die Öffentlichkeit über Missstände informieren. Die gleichgeschalteten Medien genügen diesem Anspruch aber nicht. Man kann hierzu an ein Brecht-Zitat erinnern: „Herr Keuner begegnete Herrn Wirr, dem Kämpfer gegen die Zeitungen. Ich bin ein großer Gegner der Zeitungen, sagte Herr Wirr, ich will keine Zeitungen. Herr Keuner sagte: Ich bin ein größerer Gegner der Zeitungen: ich will andere Zeitungen.“ (Berthold Brecht, Prosa 3, S.30) Heute muss man das Wort „Zeitungen“ durch „Medien“ ersetzen.

Gerichte müssen die Gesetze durchsetzen, auch wenn sie sie für ungerecht halten. Halten sie sie für verfassungswidrig, bleibt ihnen ein Vorlagebeschluss beim BVerfG, das dann über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes entscheiden muss. Bei Verordnungen ist das anders. Sie werden von den Regierungen erlassen, was ihnen das Parlament in einer Verordnungsermächtigung erlauben muss. Ein Gesetz, das nur oder fast nur solche Ermächtigungen enthält, nennt man ein „Ermächtigungsgesetz“. Die Verwaltungsgerichte können prüfen, ob sich eine Regierung an den gesetzlichen Rahmen der Verordnungsermächtigung gehalten hat. Weil auch die Parlamente nicht das Recht haben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen, können sie die Regierungen auch nicht zum Erlass verfassungswidriger Verordnungen ermächtigen. Deshalb kann ein Verwaltungsgericht auch die Verfassungswidrigkeit von Verordnungen feststellen, im Gegensatz zu Gesetzen.

 

 

Der Hebel, den Regierungskritiker über die Gerichte ansetzen können, ist die Beweisaufnahme!


Politiker verweisen auf ihre „Experten“ und wischen andere Meinungen vom Tisch. In den Expertenräten sitzen nur Geradeausdenker, die nicht über ihren eigenen Tellerrand hinausblicken können, also Fachidioten! Als Fachidiot wird lt. Wikipedia ein Experte bezeichnet, der eine Problematik nur aus der Perspektive seines Fachgebietes kennt, allein aus seiner Sichtweise erfassen kann und nicht alle Möglichkeiten und Richtungen in Betracht zieht. Letzteres können nur Querdenker, deren Denktechniken aber inzwischen verpönt sind. Die Geschichte lehrt uns aber, dass am Ende meisten die Querdenker (z.B. Kopernikus) in der Sache Recht hatten, aber meistens zu Lebzeiten nicht Recht bekamen.

Gerichte müssen Beweisanträgen nachgehen und auch Querdenker als Zeugen hören. Und Gerichtsverfahren sind öffentlich. Es kommt darauf an, gute Beweise vorzulegen, die Gegenseite zu widerlegen und die nötige Öffentlichkeit herzustellen.

Die Arroganz der Macht in Macht-losigkeit der Arroganz verwandeln!


Wir haben keine Chance, wie auch Holstein Kiel am 13.01.21 im DFB-Pokal keine Chance gegen Bayern München hatte. Die Mächtigen sind so arrogant, wie die Millionärs-Kicker der Bayern. Nach den Gesängen der Fußballfans sollte man ihnen die Lederhosen ausziehen. Man kann auch der Überschrift auf https://www.prof-mueller.net/corona/ folgen: Weg mit den Corona-Flaschen!

Politik und Medien sehen offenbar den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Wenn über 80 % der Erwachsenen geimpft sind, und man in den Statistiken keine Wirkung sieht, dann kann die Impfung nichts gebracht haben! Wer das bestreiten will, muss die Daten des RKI, der DIVI und der JHU widerlegen. Einige Experten aus dem Lager der Regierungskritiker haben schon Mitte 2020 erkannt, dass die Entwicklung von Impfstoffen gegen schnellmutierende Corona-Viren einem Wettlauf zwischen Hase und Igel gleicht. Wenn ein Impfstoff zum Einsatz kommt, gibt es die der Entwicklung zugrundeliegenden Viren nicht mehr. Deshalb war schon früh erkennbar, dass die Massenimpfung eine Sackgasse ist und der schwedische Weg in die richtige Richtung führt.

Aber die Pharmalobby war stärker als der gesunde Menschenverstand. Wer den Menschen einreden will, dass die Impfstoffe wirken, muss am Ende liefern. Ich zeige auf, dass die Lieferung ausbleibt! Diese Botschaft muss massenhaft in die Öffentlichkeit getragen werden. Wenn die Mächtigen bei ihrer Antwort ins Stottern kommen, wird ihr Kartenhaus zusammenbrechen. Dann haben die Pharmakonzerne ihre Profite aber schon längst in Steueroasen in Sicherheit gebracht.

Aber wer seinen Gegner unterschätzt, macht Fehler. Das gilt für die Mächtigen, aber auch für die Regierungskritiker. Machen wir es wie Holstein Kiel: jede Torchance nutzen und jeden Fehler der Gegner ausnutzen!