zur Impfpflicht im Gesundheitswesen:

 

Zu der Frage "Ist die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Immunitätsnachweis im Gesundheitswesen ab dem 16. März 2022 für den Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, solange seitens des Gesundheitsamtes kein Betretungsverbot ausgesprochen wird und der Arbeitnehmer schon vor dem 16. März 2022 in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt war?" empfehle ich einen Beitrag des Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte (KRISTA)

 

https://netzwerkkrista.de/2022/01/05/ist-die-weiterbeschaeftigung-eines-arbeitnehmers-ohne-immunitaetsnachweis-im-gesundheitswesen-ab-dem-16-maerz-2022-fuer-den-arbeitgeber-eine-ordnungswidrigkeit-solange-seitens-des-gesundheitsamtes-k/

 

 

Kinder sterben lassen,          um Hochbetagte zu retten?


Zur Triage-Entscheidung des BVerfG vom 28.12.21 ist festzustellen, dass die Fokussierung der Urteilsbegründung (lt. Pressemitteilung) auf die kurzfristigen Überlebenschancen den Vorrang des Kindeswohles nach Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention faktisch aufhebt. Lt. https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-samstag-333.html#Familienministerin-Hochbetagte-besonders-schuetzen vom 31.12.2021 forderte die grüne Familienministerin Anne Spiegel sogar einen besonderen rechtlichen Schutz für Hochbetagte.

Das vom BVerfG angemahnte Gesetz würde nicht nur für Corona gelten, sondern z.B. auch bei Naturkatastrophen oder schweren Unfällen, wie der Explosion am 04.08.20 in Beirut. Bisher galt in allen zivilisierten Gesellschaften, dass in einer Gefahrenlage die Kinder zuerst zu schützen sind. Das BVerfG will jetzt die Ärzte zwingen, 8jährige und 80jährige gleich zu behandeln und im Zweifel ein Kind sterben zu lassen, um einen Greis zu retten. Das Argument, das Kind habe sein ganzes Leben noch vor sich, der Alte habe sein Leben gelebt, darf ausdrücklich nicht gelten. Grundsätzlich ist die Forderung, die Materie gesetzlich zu regeln und den Ärzten die Verantwortung abzunehmen, zu unterstützen. Die sich abzeichnende Richtung nach dem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz und jetzt nach diesem  Beschluss + der Forderung von Frau Spiegel ist aber höchst bedenklich.

Diese Verletzung einer Grundregel menschlichen Anstands dürfte vor allem die Großeltern-Generation empören, die noch mit weniger Egoismus aufgewachsen ist und die immer hinter ihren Enkeln zurückstehen würde. Gerade die allseits angefeindeten alten weißen Männer könnten sich selbstlos vor die Kinder (nicht nur vor die eigenen) und gegen den von Anne Spiegel geforderten Schutz der Hochbetagten zu stellen. Wer von ihnen wollte gerettet werden, wenn man dafür ein Kind sterben ließe?

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz steht schon seit Jahren auf der politischen Agenda. Mit der Initiative von Frau Spiegel sind die Kinderrechte aus Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention akut bedroht. Dem könnte man z.B. begegnen, indem an Art. 3 GG ein Abs. 4 angehängt würde:

„In Gefahrensituationen genießen Kinder und Jugendliche vorrangigen Schutz.“

Diesen Anspruch müsste das Triage-Gesetz umsetzen, was dann dem besonderen rechtlichen Schutz für Hochbetagte entgegenstehen würde.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war es wahrscheinlich zu banal, diese Selbstverständlichkeit im Gleichbehandlungsgrundsatz zu fixieren. Für sie wäre wenige Jahre nach dem Krieg die verbleibende Lebenszeit ein entscheidendes Kriterium gewesen. Unsere Gesellschaft und die Politiker scheinen aber inzwischen schon so verkommen zu sein, dass die Ergänzung nötig ist.

Grundrechte sind zunächst Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der Bürger kann vom Staat verlangen, in Ruhe gelassen zu werden. Das Gegenteil davon sind Teilhaberechte, dass also der Bürger ein Recht auf staatliche Leistungen hat. Es ist einem normalen Menschen klar, dass er kein Recht auf ein ewiges Leben hat und dass ihn der Staat nicht vor den Lebensrisiken schützen kann. Bisher wurden Unfälle und Krankheiten auch als höhere Gewalt anerkannt.

In den vielen Jahren der Urteilspraxis des BVerfG - als Rechtsprechung möchte ich die nicht bezeichnen - wurde dem Staat per Auslegung aber immer mehr Schutzpflichten auferlegt. Man kann noch nachvollziehen, dass ein Staat Mord und Totschlag verbieten und solche Taten strafrechtlich verfolgen muss. Es wird aber hoffentlich (noch) niemand fordern, der Staat müsse seine Bürger mit Überwachungstechnik (sollte dies technisch möglich werden) 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche rundum kontrollieren um ausschließen zu können, dass irgendein Bürger jemals ein Tötungsdelikt (2020 gab es davon 2.401) beginge. Bei Covid-19 wird inzwischen schon die Totalüberwachung gefordert, was das BVerfG in seiner jetzigen personellen Besetzung bisher auch immer abnickte.
 
Bei der definitorischen Ausdehnung von Grundrechten von Abwehrrechten der Bürger zu Schutzpflichten des Staates geht das BVerfG auch sehr selektiv vor, um es nicht willkürlich zu nennen. Niemand hat beim Recht auf freie Meinungsäußerung bisher eine Schutzpflicht des Staates gesehen, wonach die Medien abweichenden Meinungen eine Bühne bieten müssten. Und es würde jeder Verfassungsrechtler für absurd halten, wenn man aus dem Recht des Art. 11 auf Freizügigkeit folgern würde, der Staat müsse kostenlose Bahnverbindungen bereitstellen, damit jeder seine Reisefreiheit auch wirklich ausüben könne, und sie nicht am leeren Geldbeutel scheitert.

Das BVerfG in seiner aktuellen Besetzung ist bürgerfern und weltfremd. Schon die Grundannahme des Beschlusses, dass „…aufgrund der Achtung vor der Unantastbarkeit der Menschenwürde Leben nicht gegen Leben abgewogen werden darf (vgl. BVerfGE 115, 118 <153 ff., 158>) …“ ist falsch. Die unterschiedliche verbleibende Lebenszeit, besonders im Vergleich zwischen Kindern und Hochbetagten, ist neben der Lebensqualität für die potentiell geretteten das entscheidende Kriterium. Es ist sehr würdevoll, wenn Alte und Kranke ihren Frieden mit der Perspektive machen, dass ihre verbleibende Lebenszeit sehr begrenzt ist, statt an diesem Gedanken zu verzweifeln. Es wäre ein Maximum an Menschenwürde, wenn in einer Knappheitssituation Hochbetagte oder Vorerkrankte im Angesicht ihres ohnehin nahen Lebensendes zu Gunsten junger Menschen freiwillig auf die eigene Behandlung verzichten würden. Mindestens die Eltern der geretteten Kinder empfänden für diese Menschen höchsten Respekt. Dann kann es aber nicht menschenunwürdig sein, wenn die Gesellschaft für solche Situationen Kriterien definiert, die dieses selbstlose Bild der Menschenwürde zum Leitbild erklären würden. Dagegen wäre es für eine Gesellschaft unwürdig, wenn sie Kinder sterben ließe, um Greise zu retten.  Trotzdem erklärt das BVerfG den Egoismus zur Menschenwürde.

Die Kinder und Jugendlichen haben am meisten gelitten, und es war alles sinnlos. Ich bin mit der Erfahrung aufgewachsen, dass die Großeltern ihre Enkel beschützen, nicht umgekehrt. Mit meiner Kritik an der neuen Familienministerin unter „Kinder sterben lassen, um Hochbetagte zu retten?“ will ich eine Rückgesinnung auf die alten Werte erreichen. In den 70ern (oder Gender-gerecht 70-sien/-ern/-esn) gab es das Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit. Heute hat die Pharmalobby ein eigenes Gesundheitsministerium und der Rest ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Jugend kam also aus der Sicht der Bundesregierung früher an die erste Stelle und ist heute das Letzte - sagt ein alter weißer Mann. Damit muss Schluss sein! Es bleibt die Hoffnung, dass ein Aufstand der Anständigen der unanständigen grünen Familienministerin Einhalt gebietet. Die Forderung muss lauten: Kinder zuerst!

 

 

RECHTSGUTACHTEN

zur 2G-Regel im Einzelhandel

– verfassungsrechtliche Einordnung und Rechtsschutzmöglichkeiten
https://einzelhandel.de/index.php?option=com_attachments&task=download&id=10630

 

Der Ausschluss von Ungeimpften scheint grenzenlos
https://reitschuster.de/post/2g-diskussion-fuer-supermaerkte-und-discounter/


UND WIR LASSEN UNS NICHT MEHR BEDROHEN UND NIEMAND WIRD UNS MEHR ANGST MACHEN.
https://peds-ansichten.de/2021/12/handeln/
 

 

 

Das Imperium schlägt zurück!


Die Präsidentin der Hochschule, an die ich vor 25 Jahren zum Professor berufen wurde, hat mich wegen meiner Lockdown-kritischen Meinungsäußerungen mit Dienstanweisung vom 06.04.21 - Zugang am 08.04.21 - angewiesen, alle Hinweise auf diese Hochschule von meiner Website zu entfernen und diese Seite nicht mehr als Medium für E-Learning-Inhalte zu verwenden. Als loyaler Beamter, der dienstlichen Weisungen Folge leistet, komme ich dieser Anweisung natürlich nach. Weil mir die Hochschule kein anderes Medium zur Verfügung stellen, kann deshalb aktuell kein E-Learning stattfinden.

Ich möchte aber klarstellen, dass nach § 33 Abs. 1 BeamtStG meine Loyalität nicht einer Partei oder einer Regierung gilt, sondern dem Volk und der Verfassung. Gesetz- oder verfassungswidrige Anweisungen werde ich meinem Diensteid entsprechend und § 36 Abs. 1 BeamtStG folgend natürlich nicht ausführen. So habe ich mich seit über 10 Jahren geweigert, dem politischen Willen entsprechend immer schlechtere Leistungen der Studenten mit immer besseren Noten zu bewerten. Seit 2016 habe ich das Problem auf https://noteninflation.jimdo.com/ - 4 Jahre lang gleichzeitig https://noteninflation.de - dargestellt. 2021 habe ich das Thema in diese Website integriert (Unterseite Noteninflation). 2018 nahm die AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz meine Recherchen zum Anlass, das Thema im Landtag zu diskutieren. Der Minister erklärte in der Debatte, er könne keine Noteninflation erkennen. Mit Hinweis u.a. auf die Daten des Wissenschaftsrates erwiderte ich, dass wer keine Noteninflation sehen könne, blind sein müsse. (siehe https://www.prof-mueller.net/noteninflation/landtag/) Auf eine Interview-Anfrage von DLF-Kultur hat der Minister dann aber gekniffen. Auf mein Radio-Interview erwiderte der damalige Präsident der Hochschule, die jetzt nicht genannt werden will. Schon auf die Initiative der AfD reagierte das Ministerium mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen mich. 2019 hat das Ministerium aber wieder gekniffen, und die 200seitige Klageschrift mit absurden Vorwürfen und verrückten Begründungen, warum die Schilderungen Dienstvergehen sein sollten (z.B. wenn ich meine damals 5jährige Tochter mit an die Hochschule nahm), dann doch nicht bei Gericht eingereicht. Die Richter hätten sie ihm auch um die Ohren gehauen.

Auch heute unter Corona-Bedingungen würde ich mich nach § 348 StGB wegen einer Falschbeurkundung im Amt strafbar machen, wenn ich für eine für die Berufsausübung nicht ausreichende Leistung eine gute Note vergeben würde. Ein gesetzestreuer Professor hat hier keinen Ermessenspielraum. Auch wenn die Politik die Schüler und Studenten derzeit nur durchwinken will, gelten folgende Weisheiten unverändert:

Wenn der Staat Geld druckt, schafft er keinen Wohlstand!
Wenn der Staat Abschlusszeugnisse verteilt, schafft er keine Bildung!
Bildung und Wohlstand muss man sich erarbeiten!

Es ist derzeit nicht zu erkennen, welches Ziel mit der jetzigen Verfügung zur Entfernung des Namens der Hochschule verfolgt wird. Natürlich will man mich wieder angreifen und vielleicht einen zweiten Versuch mit einem Disziplinarverfahren unternehmen - neue Ideen kann man von Politikern sowieso nicht erwarten. Die Vorstellung, die betreffende Hochschule könne dabei anonym bleiben, wäre aber naiv. Wer wissen möchte, welche Hochschule sich so eindeutig von mir und dem gesunden Menschenverstand eines Ludwig Erhard oder Karl Schiller (sie waren während der Asiatischen Grippe 1957 bzw. der Hongkong-Grippe 1968 als Wirtschaftsminister gegen einen Lockdown) distanzieren möchte, findet die Antwort z.B. auf (eine Auswahl der Google-Treffer):

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919081.pdf
https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-35-17.pdf
https://www.mwgfd.de/unsere-mitglieder/
https://www.achgut.com/artikel/corona_aufarbeitung_die_ahnungslosigkeit_der_bundesregierung
https://harald-walach.de/2020/04/29/gemeinsame-anfrage-an-die-fraktionen-des-deutschen-bundestages-zu-den-regierungsmassnahmen-in-der-corona-krise/
https://conspirantencompendium.wordpress.com/tag/prof-dr-werner-mueller-professor-fuer-rechnungswesen/

https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Müller_(Wirtschaftswissenschaftler)


Die Nennung der betreffenden Hochschule auf jenen Seiten kann ich nicht löschen, selbst wenn ich es wollte.

Die Entfernung des Namens der Hochschule kann isoliert kein sinnvolles Ziel sein, denn die wegen dieser Entfernung erforderliche Erklärung dürfte den Ruf der Hochschule viel stärker schädigen, als wenn sie einen kritischen Geist ertragen würde. Ich habe auch die Seite https://mueller-consulting.jimdofree.com/ der Anweisung entsprechend überarbeitet, wo ich u.a. über mein Forschungssemester auf Kuba von 2019 berichtet habe. Die spanische und die russische Fassung meines Berichts hatten bei Google-Suchanfragen vordere Plätze, was ich Recherchen von Kollegen der Universität von Guantánamo und der Russischen Staatlichen Sozialuniversität am Standort Guantánamo zuschreibe. Sie könnten in ihren Ländern auch Links auf meine Website verbreitet haben. Ich musste also auch auf Englisch, Spanisch, Russisch und Französisch über den Grund für die Unkenntlichmachung des Namens der Hochschule informieren. Wenn die Hochschule im Auftrag des Ministers ein Eigentor schießen will, werde ich ihr als loyaler Beamter nicht im Wege stehen!

Sicher will man auch Angst erzeugen. Der chinesische Massenmörder Mao Zedong sagte einst: „bestrafe einen und diszipliniere Hunderte!“ Ist er für unsere Politiker ein Vorbild? Weil der Versuch der Unterdrückung eines Lockdown-Kritikers jetzt auch weltweit zur Kenntnis genommen werden kann, könnte sich dieser Angriff als Fehler herausstellen. Dann würde sich der Minister ggf. von einer Hochschulpräsidentin distanzieren, die dann nach offizieller Lesart in ihrem Übereifer über das Ziel hinausgeschossen wäre. Die Präsidentin der Hochschule ????? wäre vermutlich nicht gewählt worden, wenn das Wissenschaftsministerium nicht zuvor alle männlichen Bewerber unabhängig von ihrer Qualifikation aussortiert und dem Senat der Hochschule, die nicht genannt werden möchte, nicht drei Frauen vorgeschlagen hätte, um in jedem Fall die Frauenquote zu erhöhen. Die Präsidentin dürfte also eine besondere politische Loyalität gegenüber dem Minister empfinden. Schon im Kaiserreich und besonders danach wurden Beamte geschätzt, die aus Sicht der Regierung gut funktionierten.

In der Verfügung wurde ich auch aufgefordert, meine Nebentätigkeiten anzugeben und eine Nebentätigkeitsgenehmigung zu beantragen. Ich übe aber gar keine Nebentätigkeit aus! Nach § 3 Abs. 3 der Nebentätigkeitsverordnung ist eine Nebenbeschäftigung jede nicht zu einem Haupt- oder Nebenamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes. Das ist ein Gummi-Paragraf. Meine früheren Aktivitäten in Schulelternbeiräten, einschl. Stadt- und Kreisschulelternbeirat, wurden nicht als Nebentätigkeiten gewertet. Meine jetzigen Meinungsäußerungen können also auch keine sein. Jetzt wird man aber versuchen, mein Engagement als Lockdown-Kritiker und meine Website als Nebenbeschäftigung zu bewerten. Weil die nicht von der allgemeinen Genehmigung in § 6 der Hochschulnebentätigkeitsverordnung abgedeckt ist, könnte argumentiert werden, dass ich als Beamter erst eine Genehmigung beantragen müsse, wenn ich die Regierung nachhaltig kritisieren möchte. Darauf werde ich mich aber nicht einlassen und ich werde keine Genehmigung für meine Opposition gegen die herrschende Politik beantragen!

Ab April 2020 formierte sich neben dem Protest der Querdenker zunächst der Widerspruch von einzelnen Ärzten und Professoren. Nach dem Motto „einen Finger kann man brechen, fünf Finger bilden eine Faust, und die kann zuschlagen“ bildeten sich die fünf Lockdown-kritischen Professoren (siehe Unterseite Parlament), die später in den „Medizinern und Wissenschaftlern für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ aufgingen, sowie die „Ärzte für Aufklärung“ und die „Anwälte für Aufklärung“. Die Professoren sind Beamte, die jetzt mit dem Holzhammer des Beamtenrechts in maoistischer Manier weichgeklopft werden sollen. Ein kritischer Professor soll gebrochen werden, die übrigen würden damit eingeschüchtert!

Vielleicht ist dieser Angriff auch nur ein Versuchsballon mit einer Person aus der zweiten Reihe, um dieses Vehikel zur Unterdrückung von Opposition nur auszuprobieren. Natürlich hat der Minister wegen meiner Kritik an der Noteninflation mit mir noch ein Hühnchen zu rupfen. Man sollte also den Esel schlagen, und nicht den Sack! Vielleicht kommt die Anweisung auch von ganz oben. Umso wichtiger wäre es, diesen Versuch nicht totzuschweigen. Ich bitte alle Leser, in ihrem persönlichen Umfeld und in sozialen Medien über diesen skandalösen Versuch der Einschüchterung zu informieren, und den Versuchsballon zum Platzen zu bringen. Man sollte daran erinnern, dass die FDP als angebliche liberale Partei, an dieser Landesregierung beteiligt ist. Hier hätte sie die Gelegenheit, in den Koalitionsverhandlungen die Freiheit zu verteidigen.  

Ich möchte aber auch um Verständnis für die Politiker werben. Die Hochschule ????? ist wie die Landesregierung in einer Karnevalshochburg (die ich nicht nennen soll – es gibt aber nur drei) ansässig, und 2021 ist die närrische Zeit wegen des Lockdowns ausgefallen. Das Bedürfnis nach närrischem Treiben hat sich dann wohl aufgestaut, und irgendwann bricht es heraus - auch aus Politikern! Sie sind also auch Opfer des eigenen Lockdowns, mit dem sie nicht nur das Volk verrückt machen.

Der Titel dieses Textes soll an den zweiten Star-Wars-Film (von 1980, in der Chronologie Teil 5) und Darth Vaders „dunkle Seite der Macht“ erinnern, für die das Imperium in diesem Film steht. Auch in der Realität bekommt das Volk aktuell die dunkle Seite der Macht zu spüren.

 

 

D a n k e !