Impfaufklärung durch die Hausärzte

 

Impfaufklärung durch die Hausärzte bedeutet: Sie müssen hier unterschreiben! Eine intensive Beratung rechnet sich für die Ärzte nicht

Die Ärzte mussten ihr Geschäft genauso durchrationalisieren wie die Supermärkte. Sie sind Unternehmer, und die müssen Umsatz machen. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde seit 1996 nicht geändert. Die Gebührensätze sind noch immer in DM angegeben. Trotzdem sind die Kosten des Gesundheitssystems zwischen 2000 und 2019 um 89,8 % gestiegen, die Lebenshaltungskosten aber nur um 32,4 %. Die gestiegenen Kosten können die Ärzte nicht über höhere Preise, sondern nur mit mehr Masse decken, und das ist ihnen anscheinend gelungen. Dabei werden auch Leistungen abgerechnet, die gar nicht erbracht werden. Der Hausarzt alter Schule kann so nicht mehr wirtschaftlich arbeiten.

Das Objekt der Begierde aller Ärzte sind die Privatpatienten. Mit ihnen können sie die 2,3fachen Gebühren abrechnen, und sie werden mit unnötigen Behandlungen zugeschüttet. Wer seinen Arzt auf dem Wochenmarkt trifft, sollte vorsichtig sein. Auf die Frage „wie geht's“ darf man nur mit „Danke, gut!“ antworten. Wenn man seine Wehwehchen schildert und das mit der Aufforderung, in die Praxis zu kommen, beantwortet wird, muss ein Privatpatient ein paar Tage später auf eine Rechnung über eine Beratung gefasst sein.

Für die Corona-Impfung kommen folgende Gebührensätze der GOÄ in Betracht:
Ziffer 1.         Beratung                                                                                               9,12 DM
Ziffer 3:         eingehende Beratung (Dauer mindestens 10 Minuten)             17,10 DM
Ziffer 375:     Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) – gegebenenfalls
                       einschließlich Eintragung in den Impfpaß                                      9,12 DM

Für ein „Guten Tag! Wie geht’s?“ und eine Spritze bekommt der Hausarzt also nach Ziffer 1 + 375 der GOÄ 9,32 € von der Krankenkasse oder 21,44 € von einem Privatpatienten. Für den Impfstoff zahlt ihm die Apotheke meistens eine Provision. Bei einer 10-Minuten-Beratung wären es 4,08 € mehr bei Kassenpatienten oder 9,39 € bei Privatpatienten.  In der gleichen Zeit könnte er aber 3 Patienten „abspritzen“. Vielleicht organisiert er auch Massenimpfungen, bei denen 10 Patienten in einem 10-Minuten-Termin gleichzeitig „die Ärmel hochkrempeln“. Die Kasse muss klingeln! Eine eingehende Beratung rechnet sich also nicht. Folgerichtig meldete https://www.tagesschau.de/inland/spahn-hausaerzte-101.html am 31.03.21: „Nach einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) wird AstraZeneca in Deutschland in der Regel nur noch für Menschen ab 60 Jahre eingesetzt. Deshalb empfehle man den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, AstraZeneca in ihren Praxen nur noch bei Menschen über 60 Jahren zu verimpfen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Stephan Hofmeister, dem ,Redaktionsnetzwerk Deutschland'. Der Zeitbedarf für eine Beratung und intensive Aufklärung jüngerer Patienten stehe ,einer schnellen Impfkampagne diametral entgegen', sagte er. Ähnlich äußerte sich demnach der Deutsche Hausärzteverband.“

Zwischen den Zeilen wird den Ärzten also die Fließbandimpfung empfohlen, bei der die Beratung nur auf dem Papier, also auf dem vom Patienten unterschriebenen Formular und natürlich auf der Rechnung steht. Es geht den Gesundheitspolitikern um gute Zahlen, nicht um gute Ergebnisse. Und wenn die Pharmaindustrie mehr Impfstoffe verkauft, kann sich Jens Spahn bald wieder eine neue Luxus-Immobilie leisten. Seine Politik läuft wie geschmiert.