Für die Buchhaltung ist die Doppelte Buchführung, die 1494 von Luca Paciola in Venedig vorgestellt wurde, noch immer die Standardmethode. In der praktischen Durchführung hat sich in den letzten
40 Jahren viel verändert. Sie basiert auf der Erkenntnis, dass bei Geschäftsvorfällen immer mindestens zwei Positionen betroffen sind. Man kann unterscheiden:
Aktivtausch:
eine Vermögensposition nimmt zu, eine andere ab
Passivtausch: eine
Kapitalposition nimmt zu, eine andere ab
Aktiv-Passiv-Mehrung: Vermögen und Kapital nehmen zu
Aktiv-Passiv-Minderung: Vermögen und Kapital nehmen ab
Aufwand und Ertrag werden als Eigenkapitalbestandteil definiert. Aufwand ist meistens ein Passivtausch: Eigenkapital nimmt ab, Fremdkapital nimmt zu. Auch eine Aktiv-Passiv-Minderung = Vermögen
und Eigenkapital nehmen ab wäre gut vorstellbar. Ertrag ist dagegen meistens eine Aktiv-Passiv-Mehrung: Vermögen und Kapital nehmen zu.
Mit dem Erlaß betr. Richtlinien zur Organisation der Buchführung vom 11. Nov. 1937 wurde die Buchführung per durch eine staatliche Richtlinie mit einem verbindlichen Kontenrahmen über die
NS-Wirtschaftsorganisationen geregelt. Nach dem Krieg galten sie als Besatzungsrecht fort und wurden 1953 nicht deutsches Recht überführt, sind also außer Kraft getreten. Den Text finden Sie
auf https://mueller-consulting.jimdofree.com/finanzen/extern/buchhaltung/.
Die BWL hat eine Vielzahl weicher Themen, bei denen es um z.B. Motivation und andere Fragen geht, bei denen man kaum eindeutige Aussagen machen kann. Die „harten Zahlen“ des Rechnungswesens
bilden hier eher eine Ausnahme. Die Verfügbarkeit von Daten hat sich in den letzten 40 Jahren mit der EDV explosionsartig erhöht. Lehrinhalte, die sich mit dem Zusammenrechnen von Zahlenreihen
befassen wollen, gehen also heute an der Realität vorbei. Trotzdem wollen viele Professoren diese Inhalte weiter lehren und die meisten Studenten begrüßen Prüfungsinhalte, die man mindestens zum
Teil mit den 4 Grundrechenarten und damit dem Wissen der Grundschule lösen kann, bei denen man kaum Zusammenhänge überblicken muss und leicht auswendig lernen kann. Unter diesen Bedingungen muss
die Rechnungswesenpraxis auf der Strecke bleiben.
Hinzu kommt, dass sich auch andere veraltete Inhalte manchmal hartnäckig in den Köpfen der Professoren festgesetzt haben. So wurde z.B. 1985 mit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG = HGB-Reform)
die Positionen „außerordentliche Erträge“ und „außerordentliche Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung so restriktiv definiert, dass sie in der Praxis nicht mehr vorgekommen sind. 30
Jahre später wurden sie mit dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) auch aus der Gliederung gestrichen. Trotzdem gibt es immer noch Professoren, die Klausuraufgaben mit seit 38 Jahren
nicht mehr aktuellen außerordentliche Aufwendungen stellen.
Wenn die „Generation Praktikum“ unter den Bedingungen der Noteninflation ohne praxisrelevante Inhalte und mit Schmusenoten die Hochschule verlässt, welcher Arbeitgeber soll einem dann einen
unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten?
Zu den Inhalten der ehemaligen Lehrveranstaltungen wird auf die Unterseite Beratung verwiesen.
Hinweis:
Eine Schulversion der FiBu von Prosaldo GmbH "MonKey Office" kann für den Lehrbetrieb an Bildungseinrichtungen jeder Art kostenfrei verwendet werden:
https://www.monkey-office.de/products/monkeyoffice/school/index.html
siehe auch: Geschichte der Buchhaltung
https://mueller-consulting.jimdofree.com/forschung/geschichte/