siehe auch:
Bundesregierung verweigert Auskunft zur Anzahl der Wahlbeschwerden durch Auslandsdeutsche
https://www.nachdenkseiten.de/?p=130347
https://tkp.at/2025/03/17/ist-das-endgueltige-endergebnis-endgueltig/
https://tkp.at/2025/02/25/wahlanfechtung-wegen-wahlbehinderung-der-auslandsdeutschen/
https://www.stiftung-verbundenheit.de/blog/teilnahme-bundestagswahl-ausland
Ich hatte angeregt, bei den örtlichen Wahlämtern folgende Daten abfragen:
- Anzahl der Deutschen ohne Wohnsitz im Inland, die die Teilnahme an der Bundestagswahl
beantragt hatten
- davon per Post an die ausländische Adresse verschickt
- davon an das Auswärtige Amt weitergeleitet
- davon anderweitige Zustellung
- für alle drei Untergruppen: davon Anzahl der Briefwahlumschläge, die rechtzeitig
zurückgekommen sind.
- Anzahl der Deutschen mit Wohnsitz im Inland, die die Briefwahl bei Zustellung der Unterlagen an
eine ausländische Adresse beantragt hatten
- davon per Post an die ausländische Adresse verschickt
- davon an das Auswärtige Amt weitergeleitet
- davon anderweitige Zustellung
- für alle drei Untergruppen: davon Anzahl der Briefwahlumschläge, die rechtzeitig
zurückgekommen sind.
Das wurde angelehnt!
Ich habe am 1. April 2025 - kein Scherz - wegen der massiven Behinderung von deutschen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland, die an der Bundestagswahl am 23.02.25 teilnehmen wollten, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen zigtausendfacher besonders schwerer Fälle der Wählernötigung nach § 108 Abs. 1 i.V.m. § 240 Abs. 4 Nr. 2 und § 13 Abs. 1 StGB erstattet. Es handelt sich um ein Offizialdelikt. Es ist deshalb die Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden, die konkreten Fälle zu ermitteln, auch wenn diese nicht angezeigt wurden.
Neben dem Einspruch gegen das Wahlergebnis habe ich auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeswahlgesetz eingereicht. Hier der Wortlaut:
Am 07.03.25 erreichte mich per mail eine Eingangsbestätigung des Deutschen Bundestags mit dem Aktenzeichen WP 13/25 - es gab also bereits 12 Einsprüche:
Den Wahlbrief habe ich am 04.03.25 erhalten. Das Versagen des Auswärtigen Amtes in einem von ca. 180.000 Einzelfällen wird hier dokumentiert:
Das BSW hat angekündigt, wegen des knappen Ergebnisses die Wahl anfechten zu wollen. Ich habe wegen des faktischen Ausschlusses der Auslandsdeutschen schon am Abend des 23.02.25 gehandelt. Hier der Text meines Einspruchs: