… an den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags! Josef Stalin wird die Aussage zugeschrieben: „Die Leute, die die Stimmen abgeben, entscheiden nichts. Die Leute, die die Stimmen zählen,
entscheiden alles.“ (Quelle: https://beruhmte-zitate.de/zitate/1981698-josef-stalin-die-leute-die-die-stimmen-abgeben-entscheiden-ni/) Das Original aus der Politbürositzung vom Dezember 1923 soll
gewesen sein: "Я считаю, что совершенно неважно, кто и как будет в партии голосовать; но вот что чрезвычайно важно, это - кто и как будет считать голоса".
(https://theocrat.ru/idioms/content-65221/ deutsch: „Ich glaube, es ist völlig unwichtig, wer in der Partei abstimmt und wie; äußerst wichtig ist aber, wer die Stimmen zählt und wie.“) Der Kern
der Aussage ist aber der gleiche: Die Wahlhandlung ist ein Ritual, mit dem das Volk oder die Parteimitglieder ruhig gestellt werden. Die Feststellung des Wahlergebnisses ist dagegen hoch
politisch. Vielleicht hätte Stalin ergänzen sollen, dass auch die Kontrolleure der Auszählung wichtig sind. Ein Gefolgsmann Stalins, Walter Ulbricht, formulierte diesen Anspruch 22 Jahre später:
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ (Quelle: https://beruhmte-zitate.de/zitate/134144-walter-ulbricht-es-muss-demokratisch-aussehen-aber-wir-mussen-alle/) Das
scheint auch bei der Bundestagswahl 2025 der Anspruch gewesen sein.
Zur Erinnerung: Bei der Bundestagswahl vom 23.02.2025 wurden ca. 180.000 Deutsche im Ausland daran gehindert, zu wählen. Auch sie sind nach Art. 38 Abs. 2 GG wahlberechtigt, schließlich gilt das
Grundgesetz nach der Präambel für das ganze Deutsche Volk, und zwar unabhängig vom Wohnort. Gegen die Behinderung hat der Verfasser, der persönlich betroffen war, Wahlprüfungsbeschwerde
eingelegt. Am 25.02.25 auf https://tkp.at/2025/02/25/wahlanfechtung-wegen-wahlbehinderung-der-auslandsdeutschen/, am 17.03.25 auf
https://tkp.at/2025/03/17/ist-das-endgueltige-endergebnis-endgueltig/ und 10.04.25 auf https://tkp.at/2025/04/10/regierungsbildung-mit-zweifelhafter-mehrheit/ hat er darüber berichtet. Auf der
Seite https://www.prof-mueller.net/klage/wahl-25-1/ (mit Unterseiten) hat er das Verfahren dokumentiert. Nach Abschluss der Beschwerdefrist hat er eine Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz an die Bundestagsverwaltung gerichtet. Er wollte wissen, wie viele Beschwerden insgesamt eingegangen sind und wie viele davon die Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen
zum Gegenstand hatten.
Die Beantwortung der harmloser Anfrage zu der Anzahl der eingegangenen Beschwerden wurde abgelehnt. Ein hiergegen gerichteter Widerspruch wurde wurde von der Bundestagsverwaltung kostenpflichtig
zurückgewiesen. Die Begründung: „Die Wahlprüfung ist nach dem Grundgesetz Sache des Bundestages (Artikel 41 GG). Die Entscheidung des Plenums wird vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet. Der
Ausschuss erfüllt dabei keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben, sondern Aufgaben, die er als Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag wahrzunehmen hat.“ Das folgt der Logik von
Stalin und Ulbricht. Es gibt keine Bindung an Gesetz ung Recht; das wäre nur bei einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgabe der Fall.
Die Organisation der Wahl ist Sache des Präsidenten des Statistischen Bundesamts als Bundeswahlleiter. Er untersteht dabei dem Bundesinnenminister. Für die praktische Umsetzung sind die
Präsidenten der Statistischen Landesämter als Landeswahlleiter zuständig. Sie unterstehen den Landesinnenministern. Zur Klarstellung wird hier betont, dass der Verfasser diesen Artikel in
Deutscher Sprache mit dem generischen Maskulinum und nicht in Gender-Kauderwelsch verfasst hat. Die Organisation der Wahlen und die Feststellung der Wahlergebnisse sind also öffentlich-rechtliche
Verwaltungsaufgaben unter der Kontrolle der Bundes- und Landesinnenminister. Für Beschwerden der Bürger sind aber nicht die Verwaltungsgerichte zuständig, sondern die Parlamente. Die gewählten
Abgeordneten entscheiden also in eigener Sache, ob ihre eigene Wahl rechtmäßig war. Eine unabhängige Kontrolle gibt es nicht, und die prüfenden Abgeordneten sind nach dem vorliegenden
Widerspruchsbescheid nicht an die Gesetze gebunden; schließlich sind sie selbst der Gesetzgeber. Hätte Walter Ulbricht einer Beschwerde stattgegeben, in der die nicht freie Volkskammerwahl
beanstandet worden wäre?
Mit dem Widerspruchsbescheid des Deutschen Bundestages, Referat ZS 2 Geheimschutz, Informationsfreiheit, vom 04.08.25, Az.: ZS2-1334-IFG-2025/16, haben wir es also amtlich. Die Entscheidung über
die Gültigkeit eines Wahlergebnisses ist eine politische und keine rechtliche Frage. Gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses ist zwar eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
zulässig, aber wenn der Ausschuss nicht oder erst kurz vor der nächsten regulären Wahl entscheidet, gibt es auch keine Beschwerde und keine gerichtliche Überprüfung.
Das BSW hat in seiner Beschwerde wegen des äußerst knappen Ergebnisses nur eine Neuauszählung beantragt. Sollte hier wirklich falsch ausgezählt worden sein, wäre das folgenlos. Es ist hier
wirklich nur darum gegangen, wer die Stimmen wie auszählt. Stalin hatte den Sachverhalt also korrekt beschrieben.
Mit dieser Feststellung wird nicht verkannt, dass Stalin mit seiner Aussage zu einer Wahlfälschung aufrufen wollte. Dagegen stellt der Widerspruchsbescheid des Deutschen Bundestags nur fest, dass
es sich bei der Arbeit des Wahlprüfungsausschusses um eine politische Machtausübung handelt und es nicht wirklich um die Gewährleistung freier Wahlen geht. Es muss demokratisch aussehen …! Eine
mögliche Wahlfälschung würde also lediglich geduldet, indem die Kontrolleure der Auszähler nicht wirklich kontrollieren. Absichtliches Wegsehen ist allerdings noch keine Anstiftung. Aber der
Volksmund sagt: Gelegenheit macht Diebe!
Die gewählten Abgeordneten, die für die Wahlprüfung zuständig sind, können auch bei massiven Wahlfehlern nicht wirklich an einer Wiederholung der Wahl interessiert sein, mit der sie ihr Mandat
erhalten haben. Das Hemd ist einem näher als der Mantel! Das könnte höchstens von einem politischen Interesse ihrer Partei überlagert werden. Das wäre hier eigentlich gegeben. Bei dem äußerst
knappen Ergebnis für das BSW hätten die Wähler aus dem Ausland wahrscheinlich die fehlenden Stimmen für das Überspringen der 5-%-Hürde geliefert. Von den ca. 3,5 bis 4 Mio. Deutschen im Ausland
haben sich nur 213.255 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Kaum einer von ihnen konnte wirklich wählen. Wenn man davon ausgeht, dass diejenigen, die sogar 20 € für die Rücksendung des
Wahlbriefs mit Übergröße bezahlen wollten, eher nicht CDU oder SPD gewählt hätten, wären die nötigen 10,5 % für das BSW in dieser Gruppe wohl zusammengekommen; ein Stimmenanteil wie in
Brandenburg. Das hätte der jetzigen Regierung die Mehrheit gekostet.
Das müsste eigentlich im Interesse der AfD liegen, aber auch sie würde selbst bei unterstellten 44 % in dieser Gruppe 8 Mandate verlieren. Weil sich das BSW nach den Landtagswahlen in Thüringen,
Sachsen und Brandenburg sofort an der Hetze gegen die AfD beteiligt hat, ist die AfD zu diesem Opfer nicht bereit, auch wenn 35 zusätzliche BSW-Abgeordnete eine Kenia-Koalition erzwingen und die
Opposition stärken würden. Das ist kurzsichtig, aber nachvollziehbar. Das selbstlose Interesse, dem Wählerwillen auch bei eigenen Mandatsverlusten Geltung zu verschaffen, wird aber keine Partei
haben. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass der Wahlprüfungsausschuss das Wahlergebnis jemals ernsthaft prüfen wird. Eigentlich hätte der Ausschuss die harmlosen Fragen aus der IFG-Anfrage des
Verfassers politisch beantworten müssen. Man hätte die unwichtigen Zahlen unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung einfach nennen können, und die Sache wäre erledigt gewesen. Stattdessen
hat der Bundestag ein Eigentor geschossen, und Stalin im Ergebnis Recht gegeben; belegt mit Rechtsquellen. Für eine so dreiste Missachtung der Bürger muss es Gründe geben, die über die normale
Überheblichkeit der Politiker gegenüber dem Volk hinausgeht.
Ein wichtiges Argument sind immer die Kosten und die politische Lähmung, die mit einer Wahlwiederholung verbunden sind. Das hat auch das BVerfG anerkannt. Nun hat aber das BSW gar keine
Wahlwiederholung beantragt, sondern nur eine Neuauszählung. Dabei wurden zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen amtlichen Endergebnis wirklich 4.277 zusätzliche Stimmen für das BSW
gefunden, die zuvor anders zugeordnet waren. Es wurden insgesamt 1.338 zusätzliche Stimmzettel gefunden. Die Zahl der Wahlberechtigten hatte sich sogar um 20.028 erhöht, wo doch wegen der
Todesfälle zwischen der Fertigstellung der Wählerlisten und dem Wahltag die Zahl der Wahlberechtigten deutlich niedriger sein müsste; schon merkwürdig!
Wären das alles normale Fehler gewesen, hätte auch aus der Sicht der etablierten Parteien nichts gegen eine Neuauszählung gesprochen. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis hatte das BSW
schon konkrete Wahllokale benannt, wo es Fehler zu seinem Nachteil vermutete. Auf die Fehler zum Vorteil des BSW wird man nicht hingewiesen haben. Eine Neuauszählung hätte das BSW-Ergebnis also
sogar verschlechtern können.
Dass der Wahlprüfungsausschuss dem Plenum des Bundestags nicht zügig einen Beschluss zur Neuauszählung vorgeschlagen hat, muss also Gründe haben. Natürlich kann das politische Dummheit gewesen
sein; man soll aber sein Gegenüber nie für dümmer halten als sich selbst. Über Annalena Baerbock und Robert Harbeck soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Die Unterlassung nährt dann den
Verdacht, dass das BSW absichtlich benachteiligt worden sein könnte, und dass eine schnelle Neuauszählung das aufgedeckt hätte. Nach nun 6 Monaten wäre in einem solchen Fall genug Zeit gewesen,
um die Zahl der Stimmzettel an das endgültige amtliche Endergebnis anzupassen. Natürlich wäre das eine Verschwörungstheorie, aber die haben sich während der Corona-Hysterie reihenweise als wahr
herausgestellt. Wie auch immer; dieser Zug ist abgefahren.
Bei dem Problem der Wahlbehinderung im Ausland könnte es dagegen teuer werden. Anders als bei der Chaos-Wahl vom 26.09.2021 in Berlin lässt sich eine mögliche Wahlwiederholung nicht auf wenige
Stimmbezirke beschränken. Weil sich die Auslandsdeutschen bei ihrem letzten inländischen Wohnsitz ins Wählerverzeichnis eintragen lassen müssen oder am Ort ihres deutschen Zweitwohnsitzes
eingetragen werden, verteilt sich die Wirkung faktisch auf das ganze Land. Bei der offiziellen Feststellung von Wahlfehlern müsste also die ganze Wahl wiederholt werden.
Der Verfasser hat mit seiner Beschwerde einen Ausweg aufgezeigt und keine Wahlwiederholung beantragt. Er hat vielmehr angeregt, den Wähler aus dem Ausland, deren Wahlbriefe nicht oder nicht
rechtzeitig zurückgeschickt wurden, eine nachträgliche Stimmabgabe anzubieten. Weil die Erststimmen nicht zu einer veränderten Mandatsverteilung geführt hätten, wäre eine Beschränkung auf die
Zweitstimme möglich gewesen. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses hätte man dann ein einziges Briefwahl-Wahllokal für jedes Bundesland einrichten können. Das hätte wohl den Einzug des BSW in den
Bundestag zur folge gehabt, wäre aber kostengünstig gewesen, und hätte die Zweifel an der Legitimität des aktuellen Bundestags ausgeräumt. Darauf ist man wahrscheinlich aus politischen
Gründen nicht eingegangen. Daraus folgt, dass die Lösung dieses Problems politisch nicht gewollt ist. Vielleicht will man sich die Möglichkeit ein Wahlwiederholung offenhalten, sofern sich die
aktuelle Regierung zerstreitet. Diese Taktik würde aber auch zeigen, was die Politiker von den Wählern halten.
Eine Politik der Untätigkeit ist keine Untätigkeit der Politik! Weil keine Partei aktuell eine Wahlwiederholung will, tut der Wahlprüfungsausschuss einfach nur nichts. Eine Wahlwiederholung
findet nicht statt, wenn innerhalb von 6 Monaten sowieso eine Neuwahl stattfindend würde. Seit 6 Monaten tut sich bei der Wahlprüfung nichts. Wenn der Bundestag die Beschwerden in zwei Jahren
ablehnt und nach einem weiteren Jahr das BVerfG feststellen würde, dass die Wahl eigentlich wiederholt werden müsste, aber doch nicht wiederholt wird, hätte man Stalin im Ergebnis wieder Recht
gegeben. Es kommt nicht darauf an, wie die Wähler abstimmen, es kommt darauf an, wie die Stimmen ausgezählt werden! Und diese Auszählung wird wahrscheinlich mit voller Absicht nicht wirksam
kontrolliert.
Die Wähler sollten sich das merken! Und die Neuen Medien sollten diese Suppe von Zeit zu Zeit immer wieder aufwärmen. Nur dann werden die Politiker sie bei der nächsten Wahl auslöffeln müssen;
schließlich haben sie sie sich selbst eingebrockt! Und es wird in den nächsten 42 Monaten wohl noch reichlich Gelegenheit geben, den Politikern diese Suppe zu versalzen. Jede Bundestagsfraktion
und jeder Abgeordnete sollte sich besser jetzt überlegen, ob ihm diese Suppe schmecken wird.
ebenfalls erschienen auf
https://ansage.org/pruefung-der-bundestagswahl-2025-beste-gruesse-von-josef-stalin/
siehe auch:
Bundesregierung verweigert Auskunft zur Anzahl der Wahlbeschwerden durch Auslandsdeutsche
https://www.nachdenkseiten.de/?p=130347
https://tkp.at/2025/03/17/ist-das-endgueltige-endergebnis-endgueltig/
https://tkp.at/2025/02/25/wahlanfechtung-wegen-wahlbehinderung-der-auslandsdeutschen/
https://www.stiftung-verbundenheit.de/blog/teilnahme-bundestagswahl-ausland
Was hat die Bundestagsverwaltung zu verbergen?
Ich hatte angeregt, bei den örtlichen Wahlämtern folgende Daten abfragen:
- Anzahl der Deutschen ohne Wohnsitz im Inland, die die Teilnahme an der Bundestagswahl
beantragt hatten
- davon per Post an die ausländische Adresse verschickt
- davon an das Auswärtige Amt weitergeleitet
- davon anderweitige Zustellung
- für alle drei Untergruppen: davon Anzahl der Briefwahlumschläge, die rechtzeitig
zurückgekommen sind.
- Anzahl der Deutschen mit Wohnsitz im Inland, die die Briefwahl bei Zustellung der Unterlagen an
eine ausländische Adresse beantragt hatten
- davon per Post an die ausländische Adresse verschickt
- davon an das Auswärtige Amt weitergeleitet
- davon anderweitige Zustellung
- für alle drei Untergruppen: davon Anzahl der Briefwahlumschläge, die rechtzeitig
zurückgekommen sind.
Das wurde angelehnt!
Ich habe am 1. April 2025 - kein Scherz - wegen der massiven Behinderung von deutschen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland, die an der Bundestagswahl am 23.02.25 teilnehmen wollten, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen zigtausendfacher besonders schwerer Fälle der Wählernötigung nach § 108 Abs. 1 i.V.m. § 240 Abs. 4 Nr. 2 und § 13 Abs. 1 StGB erstattet. Es handelt sich um ein Offizialdelikt. Es ist deshalb die Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden, die konkreten Fälle zu ermitteln, auch wenn diese nicht angezeigt wurden.
Neben dem Einspruch gegen das Wahlergebnis habe ich auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeswahlgesetz eingereicht. Hier der Wortlaut:
Am 07.03.25 erreichte mich per mail eine Eingangsbestätigung des Deutschen Bundestags mit dem Aktenzeichen WP 13/25 - es gab also bereits 12 Einsprüche:
Den Wahlbrief habe ich am 04.03.25 erhalten. Das Versagen des Auswärtigen Amtes in einem von ca. 180.000 Einzelfällen wird hier dokumentiert:
Das BSW hat angekündigt, wegen des knappen Ergebnisses die Wahl anfechten zu wollen. Ich habe wegen des faktischen Ausschlusses der Auslandsdeutschen schon am Abend des 23.02.25 gehandelt. Hier der Text meines Einspruchs: