Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt

 

Im Verwaltungsstreitverfahren Prof. Dr. Müller ./. Kreis Groß Gerau, 4 K 13/22 DA, habe ich am 25.05.25 beantragt, die Zeugen Prof. Dr. Lothar Wieler, Jens Spahn und Prof. Dr. Karl Lauterbach zu laden. Die Leser sind eingeladen, hier Fragen zu formulieren, die den Zeugen gestellt werden sollten.

 

Prof. Dr. Lothar Wieler, ladungsfähige Adresse zu erfragen über das Robert-Koch-Institut
Der Zeuge war zur fraglichen Zeit Präsident des Robert-Koch-Instituts und  kann dazu Auskunft geben, auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis die Festlegung der Gültigkeit der Genesenenbescheinigung zunächst auf 6 Monate festgesetzt und später auf 3 Monate verkürzt wurde.

 

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  • #1

    Dr. rer. nat. Rolf Lindner (Montag, 02 Juni 2025 09:40)

    Einstürzende Kartenbauten

    Wir haben die Akten gesehen,
    die Zahlen der Opfer sind längst bekannt.
    Wer soll die Tatsache jetzt noch verstehen,
    dass noch immer nicht in diesem Land
    der Staatsanwalt die Verbrecher fässt
    und bringt hinter Gitter aus Eisen,
    stattdessen er weiter und weiter zulässt,
    dass Verbrecher bis in den höchsten Kreisen
    nicht nur wie Zombies laufen herum,
    sondern, weil sie sitzen in Machtpositionen,
    bringen sogar weiter Menschen um,
    Giftmischer vor Verhaftung sie schonen.

    Stellt sich die Frage: Warum machen die das,
    behängen einander sogar mit Orden?
    Historisch war der Widerspruch selten so krass
    zwischen dem, was sie reden, und ihren Morden.
    Die Ursache ist das spezielle Problem,
    dass Coronaverbrechen sind verschnürt
    mit dem schwarzrotgrünen Machtsystem,
    durch Klima-, Migrations-, Genderwahn präsentiert.
    Zieht man den Gengiftziegel allein
    aus dem Machtgebäude heraus,
    das gesamte Lügenkonstrukt stürzt ein
    wie ein sprichwörtliches Kartenhaus.

 

Jens Spahn, c/o Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Die Website https://lobbypedia.de/wiki/Jens_Spahn schreibt über den Zeugen: „Neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter war Spahn zwischen 2006 und 2010 an einer Lobbyagentur beteiligt. ... Die Firma berieit schwerpunktmäßig Kunden aus dem Gesundheitssektor, während Spahn gleichzeitig als Gesundheitspolitiker im Gesundheitsausschuss saß.“ Der Zeuge war Anfang 2020 Bundesgesundheitsminister. In dieser Zeit war Bill Gates, nach Veröffentlichungen der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC Anteilseigner der BioNTech SE, in Berlin und anderen europäischen Hauptstädten unterwegs, um den Regierungen noch gar nicht entwickelte Impfstoffe zu verkaufen.

Der Zeuge kann darüber Auskunft geben, mit welchen Argumenten Bill Gates die Bundesregierung davon überzeugen konnte, trotz der katastrophalen Erfahrungen mit dem Schlafmittel Contergan in den frühen 60er Jahren ein noch in der Entwicklung befindliches Präparat, das schon aus Zeitgründen nicht sorgfältig getestet werden konnte, für einen zigmillionenfachen Einsatz massenhaft einzukaufen.

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  • #1

    Dr. Rolf Lindner (Montag, 02 Juni 2025 13:10)

    Bill Gates finanziert die Gengiftimpfer

    Der Gates, der Bill,
    macht, was er will,
    denn er hat die Moneten,
    kann deshalb 'rumtrompeten,
    er wär der größte Philanthrop,
    fühlt sich dabei fast wie ein Gott.
    Vielleicht ist's einfach Größenwahn,
    an dem erkrankte dieser Mann.
    Dann sollt' er finanzieren,
    etwas zum Injizieren,
    mit dem man könnte spritzen
    unsere Politspitzen,
    dass die bei jedem Schwindeln,
    sich machen in die Windeln,
    müssten sie wie im Rom, dem alten,
    Sitzungen auf dem Klo abhalten.


Prof. Dr. Karl Lauterbach, c/o Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
In seine Amtszeit als Bundesgesundheitsminister fiel die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht, die dann aber vom Bundestag nicht beschlossen wurde. Wegen des geplanten allgemeinen Zwangs hätten besondere Anforderung an den legitimen Zweck, die Eignung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit vorliegen müssen. Der damalige verantwortliche Minister sollte in der Lage sein, den Gedankengang der damaligen Bundesregierung darzulegen, anhand dessen das Gericht auch die SchAusnahmV beurteilen kann.

 

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  • #2

    Dr. Rolf Lindner (Montag, 02 Juni 2025 16:34)

    So weit mir u.a. aus eigener Berufstätigkeit bekannt ist, muss zur Erteilung einer Herstellungsgenehmigung für ein Medizinprodukt nicht nur das Endprodikt detailiert beschrieben werden - also dessen Reinheit, Toxizität, Umweltverträglichkeit, Wirkungsweise, Nebenwirkungen ..., sondern auch das Herstellungsverfahren. Wenn vom genehmigten Herstellungsverfahren abgewichen wird, selbst, wenn die Parameter des Produktes des anderen Herstellungverfahrens mit denen des originalen übereinstimmen, erlischt die Herstellungsgenehmigung automatisch. Es ist bekannt, dass die Herstellungsgenehmigung für das mRNA-Produkt von BioNTech und wohl auch von Pfizer für die Herstellung mit der PCR-Methode erteilt wurde, während das Massenprodukt mit Hilfe der Plasmidmethode hergestellt wurde. Hinzu kommt, dass das Massenprodukt massiv mit Plasmid-DNA-Bruchstücken verunreinigt ist, so dass dieses aus meiner Sicht aus zwei Gründen eigentlich keine Not- oder vorläufige Zulassung erhalten hat, sondern gar keine.

  • #1

    Dr. Rolf Lindner (Montag, 02 Juni 2025 13:20)

    Gendreck im Kuchen

    (Lauterbach sagte im Bundestag,
    dass bei der Herststellung von mRNA
    keine DNA gebraucht wird.)

    Hat nichts drin zu suchen,
    Plasmid in dem Kuchen.
    Es ist nur Gendreck,
    kriegt er ihn nicht weg.
    dann hole den Bäcker
    der Strafevollstrecker,
    locht ewig ihn an
    das Gengiftmixschwan.

    Lauterbach weiß nicht,
    dass Dummes er ausspricht.
    Weiß er es doch,
    dann ab in das Loch,
    wo sitzt schon ein,
    das Gengiftmixschwein.
    Die dort einsitzen,
    kriegen täglich Spritzen,
    ihr Gift hinten rein.