(die Präsidentin der Hochschule, an die ich vor über 24 Jahren zum Professor berufen wurde, hat mich wegen meiner Lockdown-kritischen Meinungsäußerungen mit Dienstanweisung vom 06.04.21 - Zugang am 08.04.21 - angewiesen alle Hinweise auf diese Hochschule von meiner Website zu entfernen. Als loyaler Beamter, der dienstlichen Anweisungen Folge leistet, komme ich dieser Anweisung natürlich nach.)

 

Rechnungswesenpraxis


Die BWL hat eine Vielzahl weicher Themen, bei denen es um z.B. Motivation und andere Fragen geht, bei denen man kaum eindeutige Aussagen machen kann. Die „harten Zahlen“ des Rechnungswesens bilden hier eher eine Ausnahme. Die Verfügbarkeit von Daten hat sich in den letzten 40 Jahren mit der EDV explosionsartig erhöht. Lehrinhalte, die sich mit dem Zusammenrechnen von Zahlenreihen befassen wollen, gehen also heute an der Realität vorbei. Trotzdem wollen viele Professoren diese Inhalte weiter lehren und die meisten Studenten begrüßen Prüfungsinhalte, die man mindestens zum Teil mit den 4 Grundrechenarten und damit dem Wissen der Grundschule lösen kann, bei denen man kaum Zusammenhänge überblicken muss und leicht auswendig lernen kann. Unter diesen Bedingungen muss die Rechnungswesenpraxis auf der Strecke bleiben.

Hinzu kommt, dass sich auch andere veraltete Inhalte manchmal hartnäckig in den Köpfen der Professoren festgesetzt haben. So wurde z.B. 1985 mit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG = HGB-Reform) die Positionen „außerordentliche Erträge“ und „außerordentliche Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung so restriktiv definiert, dass sie in der Praxis nicht mehr vorgekommen sind. 30 Jahre später wurden sie mir dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) auch aus der Gliederung gestrichen. Trotzdem gibt es immer noch Professoren, die Klausuraufgaben mit seit 35 Jahren nicht mehr aktuellen außerordentliche Aufwendungen stellen.

Wenn die „Generation Praktikum“ aber unter den Bedingungen der Noteninflation ohne praxisrelevante Inhalte und mit Schmusenoten die Hochschule verlässt, welcher Arbeitgeber soll einem dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten?
 

Option: Rechnungswesenpraxis


Mit Anweisung vom 27.03.17 hat der damalige Kanzler der umbenannten Fachhochschule ?????  verfügt, dass mein Dienstcomputer auf die Standareinstellungen zurückgesetzt wird. Das Angebot von Rechnungswesenpraxis ist so undurchführbar geworden, weil jetzt die hierfür benötigte Finanzbuchhaltungssoftware fehlt. Weiter brauche ich für die Vorstellung von Datentransfers die kostenlose Software von Open Office, die mir von der damaligen Dekanin ausdrücklich verweigert wurde. Inzwischen habe ich aber für ein Forschungsprojekt auf Kuba (https://mueller-consulting.jimdofree.com/project/) eine spanische Version dieser Software erhalten. Damit könnte ich die Arbeitsschritte vorführen, die Teilnehmer ohne Spanischkenntnisse werden die Vorgehensweise aber nicht so gut nachvollziehen können.
 
Diese Sabotage meiner Lehrveranstaltungen kann ich nur als unqualifizierte Reaktion auf meine Veröffentlichungungen zur Noteninflation (siehe www.noteninflatin.de) werten. Vielleicht will man auch verhindern, dass einige veraltete Inhalte anderer Lehrveranstaltungen erkennbar werden.

 

Für das Wintersemester 2020/21 wurde die Option trotz der fehlenden technischen Voraussetzungen wieder in das Programm genommen. Das Konzept soll an dieser Stelle vorgestellt werden:

 
zensiertes Plakat für Option Rechnungswesenpraxis

Rechnungswesenpraxis

Das Rechnungswesen ist eine modellhafte (auf wesentliche Inhalte reduzierte) Darstellung des Unternehmens. Die Behandlung des Rechnungswesens in den Lehrveranstaltungen ist wiederum ein Modell dieses Modells. Deshalb ist es wichtig, vor einem Berufseintritt auch einmal die Übertragung der Inhalte der Lehrveranstaltungen auf die betriebliche Realität (wieder an einem Modell) zu simulieren.
  
Der Beginn der doppelten Buchführung wird auf das Jahr 1494 datiert, als Luca Pacciola diese Methode als venetianische Buchführung in Florenz publiziert hat. Die Vermittlung von Buchhaltungskenntnissen mit T-Konten basiert im Kern auf dem Wissensstand von 1494. Diese Methode ist noch immer anwendbar, wenn man die Entstehung und Abwicklung von Geschäftsvorfällen gedanklich nachvollziehen will. Durch die Einführung der EDV hat sich aber insbesondere in den letzten 40 Jahren sehr viel verändert. Es ist das Anliegen der Veranstaltung, einen Bogen zwischen Theorie und Praxis zu spannen.
    
Vorläufige Planung

Den vom Rechnungswesen zu liefernden Informationen (nach an der Hochschule vermittelten Inhalten – A) sollen die Bedingungen der Praxis (B – anhand der Demo-Version einer Finanzbuchhaltungssoftware) gegenübergestellt und mit den Studenten Ideen für die Generierung der Daten entwickelt werden.
  
Zeitbudget: 15 Termine · 180 Min. = 2.700 Minuten   /   Verteilung auf die drei Teile:
+ Bestandsaufnahme Rechnungsw. (Hochschule)                                            = A 24 % =    648 Min.
+ Bestandsaufnahme Rechnungswesen (Praxis)                                               = B 24 % =    648 Min.
+ Werkzeuge kennenlernen                                                                                   = C 48 % = 1.296 Min.
+ Organisatorisches                                                                                                          4 % =    108 Min.
  
Für die Benotung wird eine T-förmige Leistungskontrolle (breit + flach sowie eng + tief) erbracht, wobei in der Horizontalen des großen T ein fiktives Gutachten für ein fiktives Unternehmen mit Umsetzungsempfehlungen für das Rechnungswesen erstellt wird. Dieses Gutachten ist faktisch ein Bericht aus Lehrveranstaltungen. Als Vertikale wird eine Vertiefung eines Themas angefertigt, das aus der Gliederung der Veranstaltung gewählt wird.  

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Einführung.pdf
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